So, ich sitze jetzt in Ruhe am PC und kann dir Quellen liefern (und auch gerne für
@Calvin, der schien ja auch interessiert).
Nochmal zur Ausgangslage: Ich schrieb, dass gerade Politiker mehr aushalten müssen als Privatpersonen. Dies betrifft gerade fragliche Beleidigungen, die auch als Meinungsäußerung durchgehen können.
Beispiel 1:
Ricarda Lang (Grüne) wurde im September 2023 von
Plakaten mit Schmähkritik versehen. Das Amtsgericht Miesbach entschied: Die Aussage ist als Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Es läge keine Beleidigung vor. Gerade Politiker in hohen Ämtern müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per se ehrverletzend.
Quelle 1,
Quelle 2
Beispiel 2: Im Frühjahr 2023 wurden
Robert Habeck (Grüne) und
Lars Klingbeil (SPD) in
Gossensprache beleidigt. Es endete 2024 mit einem Freispruch, da die Richterin es so auslegte, als habe der Mann "Lass mich in Ruhe" ausdrücken wollen.
Quelle
Beispiel 3:
Björn Höcke (AfD) wurde von einem Mann als
Faschist bezeichnet. Höcke zog vor Gericht und verlor. Die Bezeichnung sei keine Schmähkritik, da die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stehe. Somit sei nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden worden.
Quelle 1,
Quelle 2
Beispiel 4: AfD-Chefin
Alice Weidel wurde 2017 in einer TV-Sendung als
Nazi-Schlampe bezeichnet. Das Gericht urteilte, es stehe nicht die persönliche Diffamierung im Vordergrund und sei gedeckt von der Meinungsäußerung. Zudem nehme das Publikum den Begriff "Nazi" ohnehin als grobe Übertreibung wahr.
Quelle 1,
Quelle 2
Beispiel 5: Die FDP-Frau
Marie-Agnes Strack-Zimmermann wurde 2023 auf Twitter als
Flintenweib bezeichnet. Die Geschichte endete mit einem Freispruch, da die Angeklagte es entsprechend als Entsetzen über Strack-Zimmermanns Äußerungen argumentieren konnte.
Quelle
Beispiel 6: Nochmal
Frau Strack-Zimmermann, diesmal wurde sie ein
lobbygetriebenes Brechmittel genannt. Die Richterin sagte klar, dass Bundespolitiker verbal härter angepackt werden können als der normale Bürger.
Quelle
Beispiel 7: Der gute
Robert Habeck wurde im Internet als
Vollidiot bezeichnet, zog vor Gericht - und verlor. Die Begründung ist lustig und wird ggf. auch bei der Schwachkopf-Aktion noch rezitiert werden: Vollidiot ist als Beleidigung zu schwach, als dass der Bormalbürger dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Der Gummiparagraph 188 gehört endlich abgeschafft.
Quelle 1,
Quelle 2
Beispiel 8: Ein rechtspopulistischer Ex-Polizist und Influenzer bezeichnete
Sawsan Chebli (SPD) als
islamische Sprechpuppe. Die wehrte sich und ging leer aus. Das Gericht stellte klar, dass die Aussagen des Angeklagten von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Quelle 1,
Quelle 2
B
eispiel 9: Und erneut Anzeigenhauptmeister
Habeck. Er wurde 2023 von einem Welt-Kolumnisten folgendermaßen bezeichnet: "Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von
Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde." Es gab einen Freispruch.
Quelle 1,
Quelle 2
Selbstverständlich sind das alles Einzelfallentscheidungen. Du findest genügend Urteile zu Menschen, die wegen Wörtern wie "Vollpfoten" (erneut
Habeck) verurteilt wurde. Ich bin der Meinung, dass Politiker nicht besonders geschützt gehören durch einen unendlich dehnbaren Paragraphen und nicht über jedes Stöckchen springen sollten. Der eine reagiert halt souverän, der andere zeigt hunderte Menschen an. Wie das auf uns als Wähler wirkt, kann sich jeder selbst denken (und auch an den Prozentpunkten der Umfrageinstitute ablesen).