Zero Tolerance Allgemeiner Klima-Thread

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Sowohl das Ignorieren/Abstreiten des menschengemachten Klimawandels als auch das Verhöhnen der Letzten Generation sind hier fehl am Platz.

Wenn ihr den Klimawandel als solches oder zumindest den Einfluss des Menschen nicht wahrhaben wollt, dann ist dies einfach der falsche Thread für euch. Uns ist hier eine zielgerichtete Debatte wichtiger, anstatt die Grundlagen erneut durchzukauen, zumal die etwaigen Erklärung oft ignoriert werden.

Bzgl. der Letzten Generation ist es ähnlich gelagert. So könnt ihr deren Maßnahmen und die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs besprechen. Wenn es euch aber nur darum geht, auf die Mitglieder mit dem Finger zu zeigen und diese auszulachen, ist dies ebenfalls der falsche Thread.

Zum Lesen gehört auch das Verstehen.
Bei dir ist das eher eine Interpretationsfrage und ich interpretiere, dass du präventiv schon ein mal potenzielle Terroristen rechtfertigst. :goodwork:

Ich will Bayern da nicht entschuldigen. Da ist man direkt übers Ziel hinausgeschossen. Ich wäre für effektivere Entfernungsmaßnahmen anstatt das pauschale Gegrabbel an deren Konten, womit dann alle Spender sich angegriffen fühlen.

Trotzdem ist dein Geschwurbele transparent, du Klebeschwurbler!
 
Wäre seltsam, wenn sie nicht verurteilt werden. Die Individuen sind ja bereits zu Dutzenden verurteilt worden - und die Vereinigung existiert ja nur, um Leute zu rekrutieren, die die Knackis bei der Verübung der Straftaten ersetzen.
 
Wäre seltsam, wenn sie nicht verurteilt werden. Die Individuen sind ja bereits zu Dutzenden verurteilt worden - und die Vereinigung existiert ja nur, um Leute zu rekrutieren, die die Knackis bei der Verübung der Straftaten ersetzen.
Ich habe die schon eine Seite geschickt die erklärt das nicht einfach nur Straftaten für eine Verurteilung als Kriminelle Organisation reicht, sonder auch eine Erheblichkeitsschwelle(eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit) ereicht werden muss.
Siehe dazu forlgenden BHG Beschluss (Beschl. v. 30.05.2015, 3 StR 86/16)
a) Kriminell ist eine Vereinigung, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeit auf die Begehung von hinreichend bestimmten Straftaten gerichtet sind. Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein und daher, wenn sie nur von einigen Angehörigen der Gruppierung aktiv verfolgt wird, von den übrigen zumindest mitgetragen werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474). Indes begründet - unabhängig von § 129 Abs. 2 Nr. 2 StGB - nicht schon die Ausrichtung der Vereinigung auf die Begehung jeglicher beliebiger Straftaten deren Einstufung als kriminelle im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB. Vielmehr gebietet der Schutzzweck der Norm eine Einschränkung. Mit § 129 Abs. 1 StGB soll im Sinne einer Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes allein den erhöhten Gefahren begegnet werden, die im Falle der Planung und Begehung von Straftaten durch festgefügte Organisationen aufgrund der ihnen innewohnenden Eigendynamik für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Daran gemessen ist die Vorschrift, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und wegen der Bedeutung des Vergehens nach § 129 Abs. 1 StGB als Katalogtat für besondere strafprozessuale Maßnahmen (etwa § 98a Abs. 1 Nr. 2, § 110a Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. §§ 74a, 120 GVG, § 100a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d StPO), nur anwendbar, wenn die begangenen und/oder geplanten Straftaten der Mitglieder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten, wenn sie somit unter diesem Blickwinkel von einigem Gewicht sind. Dabei wird die Beurteilung, ob es sich im dargelegten Sinn um Delikte von einigem Gewicht handelt, nicht allein von einer an den abstrakten Strafdrohungen ausgerichteten Betrachtung bestimmt. Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der begangenen und/oder geplanten Straftaten unter Einbeziehung aller Umstände, die, wie insbesondere auch die Tatauswirkungen, für das Maß der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Bedeutung sein können (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 50 f. mwN).
 
Ich habe die schon eine Seite geschickt die erklärt das nicht einfach nur Straftaten für eine Verurteilung als Kriminelle Organisation reicht, sonder auch eine Erheblichkeitsschwelle(eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit) ereicht werden muss.
Siehe dazu forlgenden BHG Beschluss (Beschl. v. 30.05.2015, 3 StR 86/16)

Und das ist nicht gegeben, wenn regelmäßig Rettungswagen, Feuerwehrautos, etc. blockiert werden?
 
Ich beziehe mich ja gerade auf die Richter? Unzählige Richter entscheiden aktuell fast wöchentlich: was die Mitglieder der Letzten Generation tun ist eine Straftat.
Nicht schon wieder die Situation verfälschen für deine falsche Ausdrucksweise. Es geht darum ob die LG eine kriminelle Vereinigung ist und da gibt es bisher nicht viele Urteile. Die Urteile für die Mitglieder sind nicht dafür ausschlaggebend wie bzgl. der kriminellen Vereinigung geurteilt wird,
 
Nein ist es nicht.
Menschen die regelmäßig Staus verursachen, fügen der Gesellschaft keinen Erheblichen Schaden zu. Sondern nur einen Schaden.

Das ist aber eine ziemlich... fragwürdige Haltung? Ich würde mal behaupten, wenn jemand bewusst und immer wieder Stau verursacht und dabei Rettungswagen und die Feuerwehr von den Einsätzen fernhält, wird das definitiv zu einer Gefahr für die Gesellschaft.

Nicht schon wieder die Situation verfälschen für deine falsche Ausdrucksweise. Es geht darum ob die LG eine kriminelle Vereinigung ist und da gibt es bisher nicht viele Urteile. Die Urteile für die Mitglieder sind nicht dafür ausschlaggebend wie bzgl. der kriminellen Vereinigung geurteilt wird,

Streng genommen sind sie das, doch. Denn eine kriminelle Vereinigung ist nach StGb eine Gruppe, die durch ihre Tätigkeit oder ihren Zweck anstrebt, Menschen für Straftaten mit einem Maximalstrafmaß von mindestens zwei Jahren zu rekrutieren oder diese als Unterstützer zu gewinnen. Die Letzte Generation rekrutiert in großem Maße Leute für ihre Proteste. Ihre Proteste sind - so die Gerichtsurteile - Nötigung. Nötigung hat ein Strafmaß von bis zu drei Jahren. Damit erfüllen sie den Tatbestand der kriminellen Vereinigung.

Offensichtlich wird dies oftmals anders beurteilt, weil Gerichte oftmals noch weitere Tatbestände voraussetzen (terorrähnliche Organisation), weil das Strafgesetzbuch die Zuschreibung zu oft zulässt, aber wenn wir strikt nach dem Strafgesetzbuch gehen, ist die Letzte Generation definitiv eine kriminelle Vereinigung.
 
Das ist aber eine ziemlich... fragwürdige Haltung? Ich würde mal behaupten, wenn jemand bewusst und immer wieder Stau verursacht und dabei Rettungswagen und die Feuerwehr von den Einsätzen fernhält, wird das definitiv zu einer Gefahr für die Gesellschaft.
Du verwechselst hier dein persönliches Empfinden mit Juristische Definitionen.
Ein erheblicher Schade ist dabei ein besonders Großer Schaden an der Gesellschaft, welcher durch die Straftat herbeigeführt werden soll.
Eine Teilschuld an der verspätung von Rettungswagen reicht nicht um diese Definition zu erfüllen.

Offensichtlich wird dies oftmals anders beurteilt, weil Gerichte oftmals noch weitere Tatbestände voraussetzen (terorrähnliche Organisation), weil das Strafgesetzbuch die Zuschreibung zu oft zulässt, aber wenn wir strikt nach dem Strafgesetzbuch gehen, ist die Letzte Generation definitiv eine kriminelle Vereinigung.
Ich bin über deine Absolute Aussage doch sehr verwundert. Anscheinend hast du mehr Ahnung von Deutscher Justiz als viele Anwälte und Anwaltsvereinigungen, die den Sachverhalt bei weitem nicht so Eindeutig sehen.
 
131.685 Einsatzkräftestunden rechnete die Polizei bisher für das Jahr 2022 im Einsatz gegen die Klima-Kleber ab.

Bei unserem zurzeit in Abrechnung gestellten Stundenverrechnungssatz wären das EUR 9.876.375,00 + Auftragsbearbeitungs- und Einsatzpauschale für das Fahrzeug

Polizisten kosten aber ja nichts - Die machen das ja weil sie nichts anderes vorhaben in D :coolface:
 
Du verwechselst hier dein persönliches Empfinden mit Juristische Definitionen.
Ein erheblicher Schade ist dabei ein besonders Großer Schaden an der Gesellschaft, welcher durch die Straftat herbeigeführt werden soll.
Eine Teilschuld an der verspätung von Rettungswagen reicht nicht um diese Definition zu erfüllen.


Ich bin über deine Absolute Aussage doch sehr verwundert. Anscheinend hast du mehr Ahnung von Deutscher Justiz als viele Anwälte und Anwaltsvereinigungen, die den Sachverhalt bei weitem nicht so Eindeutig sehen.

Ich muss kein Deutscher Jurist sein, um einen Artikel zu lesen, der genau diesen Sachverhalt beschreibt: StGb 129 wird in aller Regel nicht exakt nach der Formulierung angewandt, weil er zu vage formuliert ist. Das ändert aber letztlich nichts daran, was im StGb steht, es wird halt nur von den Gerichten nicht in dieser Form angewandt.
 
Bei unserem zurzeit in Abrechnung gestellten Stundenverrechnungssatz wären das EUR 9.876.375,00 + Auftragsbearbeitungs- und Einsatzpauschale für das Fahrzeug

Polizisten kosten aber ja nichts - Die machen das ja weil sie nichts anderes vorhaben in D :coolface:
Weit günstiger als die Folgen von Naturkatastrophen :nix:
 
Ich muss kein Deutscher Jurist sein, um einen Artikel zu lesen, der genau diesen Sachverhalt beschreibt: StGb 129 wird in aller Regel nicht exakt nach der Formulierung angewandt, weil er zu vage formuliert ist. Das ändert aber letztlich nichts daran, was im StGb steht, es wird halt nur von den Gerichten nicht in dieser Form angewandt.
Zusätzlich zum StGb musst du immer BGH Beschlüsse, Präzedenzfälle und allgemein Grundsatzentscheidung berücksichtigen. Da diese sogar zu Urteile, entgegen dem Gesetzeswortlaut führen können. Siehe z.b. den Herrenreiter-Fall Bei dem der Bundesgerichtshof 1958 entschied, dass bei erheblichen Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen dem Gesetzeswortlaut ein Anspruch auf Geldentschädigung besteht.

Einfach nur einen Artikel überfliegen reicht nicht. Man muss vorallem sehr genau auf dem Wortlaut achten und wissen wie die Juristische Definition für einzelne Begriffe lautet.
 
Nichts was die LG tut wird jemals eine Naturkatastrophe verhindern.
Und dennoch ist es das Aufmerksam machen auf das Thema richtig. Das „Wie“ darf man absolut hinterfragen. Gehe ich auch nicht mit. Da sind viele Aktionen bei, die nur dumm sind. Auch die Forderung nach dem 9€ Ticket gehe ich nicht mit. Klar, der Staat könnte es ermöglichen, aber lass uns erstmal die nötige Infrastruktur aufbauen, damit jeder was davon haben könnte.
 
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