@ mtc
Auch ein unterschriebener Vertrag erlaubt nicht alles
Wenn du wüsstest, so gut wie alles, sofern du geschäftsfähig, sprich nicht betrunken oder unter 16 Jahren warst, zu dem Zeitpunkt als die Unterschrift getätigt wurde. Unter Erpressung oder Drohung unterschriebene Verträge halten natürlich auch nicht wirklich vor Gericht, aber naja, das muss man auch erst einmal nachweisen.
Und die paar dinge die bekannt sind, sind schon einmal, leider, völlig legitim. Die Kernpunkte sind nunmal gut formuliert und zwar so, dass auch die Menschenrechte gewahrt bleiben, es steht ja zB. auch drinnen, dass die TV Crew erlaubnis erhält ins Haus einzutreten, zu Filmen(Persönlichkeitsrechte werden abgetreten, völlig legitim) und dass der Produzent dem Gefilmten Anweisungen und Hinweise geben darf wie er sich zu verhalten hat, und jetzt kommts ja: dem kann der Betroffene, nach eigenem freien willen Folge leisten, muss aber nicht
Und was nicht ist, wird eben zusammen geschnitten. In wiefern man die Firma nach der Ausstrahlung und der Verfälschung des Materials wegen Rufmord belangen kann, ist wiederrum eine andere Sache - scheinbar jedenfalls garnicht, sonst hätten das gewiss schon einige gemacht...
Ich habe mir von dieser fernsehkritik.tv Seite mal eine Folge gegeben, und ich muss sagen, wirklich köstliche Unterhaltung, solltet ihr euch auch einmal ansehen:
http://fernsehkritik.tv/folge-40/