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L99: LIMIT BREAKER
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Die offizielle Definition sagt da aber was anderes oder weißt du es besser?
„Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz | Institut für Menschenrechte
Mit „Racial Profiling“ wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis...www.institut-fuer-menschenrechte.de
Racial Profiling ist Rassismus, ob es dir passt oder nicht.
In der Vergangenheit wurde ich schon oft von der Polizei in Kontrollen bevorzugt durchsucht wo andere durchgewunken werden weil ich aussehe wie ein Türke oder Araber bin aber Portugiese…welche nicht gerade für Kriminalität im Ausland bekannt sind? Reine Vorsichtsmaßnahme?
Racial Profiling ist nicht verboten in Deutschland
Und reines Racial Profiling gibt es sowieso nicht, sondern wird immer im Kontext der Sachlage angewendet.
Schleierfahndung ist übrigens dasselbe in grün und seit Jahren fester Bestandteil von Polizeiarbeit, wenn man effektiv gegen Straftaten vorgehen will