Terminator schrieb:
DJDREAM schrieb:
@Terminator
Im Koran steht nirgends was von Töten sei erlaubt oder so was, wer solche Dinge tut kommt direkt in die Hölle!
Sag mal, willst Du uns veräppeln?
Koran, Sure 47, 4-5 "Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande"
Koran, Sure 8, Vers 12: Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab
Koran, Sure 9, Vers 5: Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig
Koran, Sure 2, Vers 191: "Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten."
Koran, Sure 4, Vers 89: "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer."
Es gibt über 200 Stellen im Koran mit Aufforderungen zur Gewalt gegen "Ungläubige" ...
Die beste Deutsche Übersetzung von Murad Wilfried Hofmann ( und die Bedeutung der Verse von Weltbekannten Kommentatoren):
Sure 47
4.Wenn ihr nun (im Verlaufe eines Verteigungskriegs) auf die Ungläubigen stoßt, dann schlagt auf sie ein
(9.) , bis ihr sie niedergerungen habt
(10.) . Dann fesselt sie gut
(11.) . Danach gebt sie frei, entweder aus Gnade
(12.) oder gegen Lösegeld
(13.) , damit der Krieg aufhört, euch zu belasten
(14.) . So soll es sein!
(15.) Hätte Allah es gewollt, hätte Er sie gewiss Selbst strafen können
(16.) . Er aber wollte die einen von euch durch die anderen prüfen lassen
(17.) . Diejenigen aber, die auf Allahs Weg getötet worden sind
(18.) , ihr wirken wird nicht umsonst gewesen sein
(19.) .
Zu
9. :
Wenn der Kampf Notwendig ist, sollte er mit äußerster Entschlossentheit geführt werden. Wir sollten an den entscheidenden Stellen treffen ("schlagt auf sie ein"), sowohl buchstäblich als auch im übertragenen Sinne. Man kann nicht mit Samthandschuhen kämpfen. (Yusuf Ali)
Nämlich die jenigen, die andere von Allahs Wegen abhalten. Dies schließt an Vers 1 oben an und legt die Grundlagen fest, auf denen überhaupt ein bewaffneter Kampf geführt werden darf: zur Verteidigung von Glauben und Freiheit. Mit anderen Worten, wenn diejenigen, "die Wahrheit leugnen", die Muslime ihrer gesellschaftlichen und politischen Freiheit berauben und es ihnen unmöglich machen, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihren Glaubens zu leben, ist der bewaffnete Kampf erlaubt und - darüber hinaus eine Pflicht. Der ganze obige Vers bezieht sich auf Kampfhandlungen, die bereits begonnen haben, und es besteht kein Zweifel daran, dass er nach Sure 22:39-40 offenbart wurde, wo zum ersten mal von bewaffnetem Kampf die Rede ist. (Asad)
Zu
10. :
So dass sie besiegt sind und ihre Energie zum Bösen unter Kontrolle ist. (Daryabadi)
Zu
11. :
Zunächst wird es nicht ohne Blutvergießen abgeben, aber wenn der Feind mit fairen Mitteln geschlagen ist ,was bedeutet, dass er nicht mehr in der Lage ist, Schaden anzurichten, dann sollte konsequente Maßnahmen getroffen werden, ihn unter Kontrolle zu halten. So verstehe ich die Worte "bindet Band" oder "legt (sie) in Fesseln". Andere haben dies jedoch buchstäblich als eine Aufforderung verstanden, Gefangene zu machen. (Yusuf Ali)
Zusätzlich zur Erlaubnis, den Gegner gefangenzunehmen, bezieht sich dies auch auf die Sicherheitsmaßnahmen, die es ausschließen, dass er in absehbarer Zeit seine Agressionen wieder aufnimmt. (Asad)
Zu
12. :
Nach der Entscheidung des islamischen Führers und entsprechend der Lage der Dinge. (Daryabadi)
Zu
13. :
Wenn der Gegner unter der Kontrolle gebracht ist, ist Großzügigkeit (dass heißt die Freilassung der Gefangenen ohne Gegenleistung) oder Lösegeld angeraten. (Yusuf Ali)
Der Begriff "Auflösung" oder "Lösegeld" bezieht sich auch auf einen gegenseitigen Gefangenenaustausch. (Asad)
Zu
14. :
Zusammendfassend muss folgendes gesagt werden: 1. Das eigentliche Ziel einer kriegführenden islamischen Armee besteht darin, den Gegner kampfunfähig zu machen. Keinesfalls darf die Gier nach den Gefangenen oder Beute damit verbunden sein. 2. Über dei Kriegsgefangenen wird hier gesagt, dass sie gegen Lösegeld oder ohne Gegenleistung freigelassen werden sollen. Dies impliziert, dass sie keinesfalls getötet werden dürfen. Als Haggag Ibn Yusuf Abdallah Ibn Umar aufforderte, Kriegsgefangene zu töten, weigerte dieser sich unter der Berufung auf diesen Vers. 3. In Besonderen fällen von Verrat oder ähnlichem ist es möglich, dass nach einer gerichtlichen Entscheidung Gefangene ihren Kriegsgefangenenstatus verlieren hingerichtet werden. So geschah es beispielsweise in einigen Einzelfällen nach der Schlacht von Halbar und nach der Einnahme von Mekka. Auch dann kann der Gefangene nicht hingerichtet werden, wenn er inzwischen den Islam angenommen hat oder aus dem staatlichen Gewahrsam in private Hände übergegangen ist. Auch im falle eines schweren Vergehens darf er keinesfalls gefoltert werden. 4. "Erweist ihnen Großzügigkeit oder akzeptiert Lösegeld für sie", bedeutet auch, dass sie als gefangene gut behandelt werden müssen, dass sie als Sklaven in private Hände gegeben werden sollen ( mit den entsprechenden Möglichkeiten, sich selbst freizukaufen oder aus dem Zakat-Fonds freigekauft zu werden. (Anm. d. Übers.), dass sie den Schutzbestimmungen für nichtmuslimische Minderheiten unterstehen und dass sie gegebenenfalls ohne Gegenleistung freigelassen werden. Die Regierung kann je nach der Sachlage entsprechende Maßnahmen festlegen. 5. Solange sich ein Kriegsgefangener im Gewahrsam des Staates befindet, ist dieser für Nahrung und Kleidung verantwortlich, ebenso für seine medizinische Behandlung, wenn er krank oder verwundet ist. In der Zeit des Propheten kam es vor, dass Kriegsgefangene besser behandelt wurden als die Familie, in deren Gewahrsam sie gegeben worden waren. 6. Kriegsgefangene dürfen nicht zu Zwangsarbeit herangezogen werden. Wenn sie nicht gegen andere Kriegsgefangene ausgetauscht oder ausgelöst werden, sollen sie als Sklaven in den Besitz von Privatpersonen übergeben werden mit der Auflage, sie gut zu behandeln. 7. Kriegsgefangene können auch ohne Gegenleistung freigelassen werden und im islamischen Staat weiterhin unter den nichtmuslimischen Minderheiten gültigen Schutzbestimmungen leben. So verfuhr der Prophet selbst beispielsweise mit den Bewohner von Halbar, und der Khalif Uniar führte dies konsequent fort. 8. In der Zeit des Propheten selbst ist es oft vorgekommen, dass Gefangene ohne jede Gegenleistung freigelassen wurden und dass sie von Feinden zu Freunden geworden sind. 9. Nach der Schlacht von Badr sind Gefangene auch gegen Lösegeld freigelassen worden. Spätere Gelehrte fanden diese Lösung jedoch unbefriedigend, denn die Gefahr besteht, dass der Islamische Staat zwar die Gelder bekommt, der Freigelassene aber wieder bereit ist, zu den Waffen zu greifen. Nach wie vor ist dieses Verfahren jedoch erlaubt. 10. Nach der Schlacht von Badr finden wir auch ein Beispiel dafür, dass Gefangene gegen von ihnen geleistete Dienste freigelassen wurden. Ihnen wurde aufgetragen, jeweils zehn muslimische Kinder Lesen und Schreiben zu lehren und damit ihre Freiheit zu erlangen. 11. Auch für einen gegenseitigen Austausch von Kriegsgefangenen gibt es aus der Zeit des Propheten verschiedene Beispiele. Aus diesen Erläuterungen wird deutlich, dass der Islam eindeutige Gesetze bezüglich der Behandlung von Kriegsgefangenen gegeben hat, die alle denkbaren Umstände abdecken. (Mawdudi)
Diese Sure legt die Grundprinzipien fest, die von den Muslimen während ihrer Kämpfe gegen nichtmuslimische Feinde, die die Muslime angreifen, eingehalten werden sollen. Es ging hier um die Götzendiener von Arabien, die den Islam und die Muslime auslöschen wollen. Diese Grundprinzipien sollen jedoch in allen ähnlichen fällen angewandt werden. (Anm. d. Übers.)
Zu
15. :
So (ist es euch befohlen worden). (Yusuf Ali)
Zu
16. :
Allah hat den Menschen diesen Kampf nicht auferlegt, weil er ihre Hilfe gegen die Ungläubigen braucht - darüber ist Er erhaben! Er will vielmehr dadurch die Menschen prüfen. In jedem Zeitalter und überall gibt es Wahrheitsgegner, die die Menschen von Allahs Wegen abbringen wollen, und Gläubige, die standhaft Widerstand leisten. (Qutb)
Zu
17. :
Die Gläubigen werden in ihrem Glauben geprüft, wie weit sie bereit sind, Opfer zu bringen, selbst wenn es um ihr eigenes Leben geht. Die gegner werden ebenfalls geprüft, bei ihnen geht es darum, ob sie umkehren und in Freiheit und Sicherheit ein rechtschaffenes Leben führen wollen. (Yusuf Ali)
Auf diese Weise wird den Gläubigen ermöglicht, ihr Unrecht einzusehen und der Wahrheit näherzukommen. (Asad)
Zu
18. :
Hier gibt es zwei Lesarten: 1. qatalu (diejenigen, die kämpfen) und qutilu (diejenigen, die getötet werden). Die Bedeutung der ersten Lesart ist weiter und schließt die der zweiten mit ein. (Yusuf Ali)
Nur wer auf dem Wege Allahs getötet wird, ist Märtyrer (Sahid). Auf dem Wege Allahs heißt, dass er kämpft, damit das Wort Allahs an oberster Stelle steht. (Qutb)
Zu
19. :
Im Gegensatz zu den Werken der Ungläubigen, gehen die Werke der Märtyrer nicht verloren. Sie wirken weiter nach ihrem Tod, sowohl in der muslimischen Gemeinschaft, als auch in ihrem eigenen jenseitigen Leben. (Qutb)
Ab hier mach ich schluss. Wenn ihr wollt kann ich zu den anderen Suren auch was posten.
