@ Jack
Laut Gewährleistungsgesetz reicht ein Zeuge als ersatz für ein Bon aus, heißt für dich, wenn du die PSP mit einem Kumpel gekauft hast, ist dein Kumpel sozusagen dein Kassenbon/Zeuge und wenn du die PSP nicht länger als 6 Monate hast kannst du Austausch verlangen, ansonsten musst du dich mit einer Reparatur begnügen. Du musst denen aber nur sagen, wenn die nach dem Mängel fragen, dass dies schon beim Kauf vorlag.Falls Sie sich quer stellen, frag nach einem Geschäftsführer, aber wenn du kein Theater machen möchtest, kannst du dich mit einer Reparatur begnügen, als Beweis fürs Bon , die PSP ist in Deutschland zum ersten mal am 01.09.05

verkauft worden ist, hast laut Sony 1 Jahr Garantie aufs Gerät.
Hoffe das ich dir helfen konnte.