PC vs. Konsole

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Nicht offen für weitere Antworten.
Steam handelt weder mit DR3 noch ist es im Store sichtbar (i.e. sie vertreiben das Spiel nicht), aber ich wünsche dir viel Spaß mit dem Jugendschutz und bin sehr auf die Antwort gespannt ;)
 
Steam handelt weder mit DR3 noch ist es im Store sichtbar (i.e. sie vertreiben das Spiel nicht), aber ich wünsche dir viel Spaß mit dem Jugendschutz und bin sehr auf die Antwort gespannt ;)


Steam ist die Download Plattform, natürlich sind sie dafür rechtlich verantwortlich, was in Deutschland darüber vertrieben wird :ugly:


als ob ich da petzen würde :v: ist aber halt illegal
macht Sony nicht viel anders, indem sie es ermöglichen, dass Deutsche Kunden beschlagnahmte titel aus Auslandsstores downloaden können.


nur MS hält sich afaik an die Gesetze bei XBL, da greift immer eine IP Sperre für deutsche Kunden bei ausgewählten Titel, die nicht in Deutschland angeboten werden dürfen
 
natürlich ist der persönliche Besitz gestattet, aber der Vertrieb von beschlagnahmten Medien ist innerhalb von Deutschland untersagt

rein rechtlich dürfte es Steam keinem in Deustchland lebenden Kunden erlauben zb DR3 zu laden.
Nicht das ich das deutsche Jugendschutzgesetz hier verteidige, aber so ist die Rechtslage

steht sogar auch in deinem Link
Ich bin mir sicher du kennst dich da besser aus als die Juristen von Valve.
 
schreib die doch bitte an, da ist nichts illegal, auch bei Sony nicht. Illegal wäre es, wenn man das Spiel ohne weiteres mit einem deutschen Account im dt. Store kaufen könnte, aber Steam vertreibt das Spiel in Deutschland nunmal nicht (und nur darum geht es bei beschlagnahmten Titeln)

nur MS hält sich afaik an die Gesetze bei XBL, da greift immer eine IP Sperre für deutsche Kunden bei ausgewählten Titel, die nicht in Deutschland angeboten werden dürfen

MS ist nur genauso unwissend wie Capcom bevor sie die IP-Sperre aufgehoben haben
 
Ich bin mir sicher du kennst dich da besser aus als die Juristen von Valve.


wo kein Kläger, da kein Richter

würde sich irgendeiner bei der BPjM beschweren über diese Praxis, würden sowohl Valve als auch Sony schön Post bekommen und kurze Zeit später würde es ne IP Sperre geben


schreib die doch bitte an, da ist nichts illegal, auch bei Sony nicht. Illegal wäre es, wenn man das Spiel ohne weiteres mit einem deutschen Account im dt. Store kaufen könnte, aber Steam vertreibt das Spiel in Deutschland nunmal nicht (und nur darum geht es bei beschlagnahmten Titeln)


was ist der Download von Spielen? etwa kein Vertrieb? lol
 
Zuletzt bearbeitet:
du darfst damit nicht legal handeln und per Post verschicken (darunter fällt der Download nicht, kaufen kannst du es bei Steam ja nicht, also viel Erfolg mit dem Jugendschutz). Besitz und persönliche Einfuhr sind gestattet


für die Unwissenden: http://www.pcgames.de/Spielemarkt-Thema-117280/News/Hakenkreuze-in-Spielen-696225/
nur mal so neben bei downlaod an sich müste unter persönliche einfuhr fallen
da bei einem download nix ge/verkauft wird sonder nur daten gesendet werden die man schon zuvor erworben hat
der kauf/ verkauf an sich ist der kaufvertrag den man vor dem download bestätigen muss
 
Zuletzt bearbeitet:
ich wiederhole mich: schreib sie an und seh, dass da nichts kommen wird


wie gesagt, werde da sicher nicht petzen, profitiere ja selber davon im PSN, ändert nichts daran, dass diese Praxis nur solange existieren wird, solange sich niemand bei den Behörden beschwert und auf die Einhaltung deutscher Gesetze pocht


wer mir immer noch nicht glaubt, sollte sich den entsprechenden Paragraphen einfach mal selber durchlesen

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art
schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten
usdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht
oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen
oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne
der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung
zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts
durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
 
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da meine Frage von vorhin mehr oder weniger beantwortet wurde, werde ich auf das Thema nicht mehr eingehen


nur mal so neben bei downlaod an sich müste unter persönliche einfuhr fallen
da bei einem download nix ge/verkauft wird sonder nur daten gesendet werden die man schon zuvor erworben hat
der kauf/ verkauf an sich ist der kaufvertrag den man vor dem download bestätigen muss


so ist es
 
Es ist schon etwas komplizierter, Bond. Die Xbox-One-Version gilt in Deutschland als beschlagnahmt. Für die PC-Version wird über kurz oder lang das selbe gelten. Das heißt, es darf hier nicht verkauft werden. Das heißt nicht, dass du es nicht besitzen darfst. Insofern kann man schon argumentieren, dass eine IP-Sperre seitens des Herstellers nicht nötig ist. Wer das Spiel zum Beispiel gekauft hat, bevor es als beschlagnahmt gilt, darf es auch danach behalten und spielen. Warum sollte das also für den PC grundsätzlich untersagt sein?
 
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Es ist schon etwas komplizierter, Bond. Die Xbox-One-Version gilt in Deutschland als beschlagnahmt. Für die PC-Version wird über kurz oder lang das selbe gelten. Das heißt, es darf hier nicht verkauft werden. Das heißt nicht, dass du es nicht besitzen darfst. Insofern kann man schon argumentieren, dass eine IP-Sperre seitens des Herstellers nicht nötig ist.


das der Besitz nicht illegal ist wurde längst besprochen, es geht um den vertrieb


Die PC Version müsste wegen Inhaltsgleichheit eigentlich vom Start weg beschlagnahmt sein und dadurch greift das totale Vetriebsverbot und Verbot der Zugänglichmachung.

Sobald Steam es ermöglicht, dass ein in Deutschland lebender Nutzer das Spiel Dead Rising 3 durch ihre Mithilfe über ihre Plattform nutzen kann, machen sie sich rein rechtlich strafbar
 
Es ist schon etwas komplizierter, Bond. Die Xbox-One-Version gilt in Deutschland als beschlagnahmt. Für die PC-Version wird über kurz oder lang das selbe gelten. Das heißt, es darf hier nicht verkauft werden. Das heißt nicht, dass du es nicht besitzen darfst. Insofern kann man schon argumentieren, dass eine IP-Sperre seitens des Herstellers nicht nötig ist. Wer das Spiel zum Beispiel gekauft hat, bevor es als beschlagnahmt gilt, darf es auch danach behalten und spielen. Warum sollte das also für den PC grundsätzlich untersagt sein?

würde eine ip sperre nicht wieder unter zensur fallen da auch dann leute betroffen sind die es auf legalen weg erhalten habe (import zum privaten nutzen)
 
Sobald Steam es ermöglicht, dass ein in Deutschland lebender Nutzer das Spiel Dead Rising 3 durch ihre Mithilfe über ihre Plattform nutzen kann, machen sie sich rein rechtlich strafbar
Stimmt so ja nicht, weil nirgendswo steht, dass die Nutzung unterbunden werden muss, sondern nur der Vertrieb. Steam vertreibt es aber nicht. Beschlagnahmte Filme kannst du ja auch abspielen, wenn du sie besitzt. Da macht sich kein Player-Hersteller mit strafbar. Wenn man eine Disc hat, ist das IMO ziemlich eindeutig. Bei der Download-Version kann man drüber streiten. Aber auch hier läuft der Vertrieb nicht über Steam, sondern über einen dritten Händler im Ausland.
 
Stimmt so ja nicht, weil nirgendswo steht, dass die Nutzung unterbunden werden muss, sondern nur der Vertrieb. Steam vertreibt es aber nicht. Beschlagnahmte Filme kannst du ja auch abspielen, wenn du sie besitzt. Da macht sich kein Player-Hersteller mit strafbar. Wenn man eine Disc hat, ist das IMO ziemlich eindeutig. Bei der Download-Version kann man drüber streiten. Aber auch hier läuft der Vertrieb nicht über Steam, sondern über einen dritten Händler im Ausland.


es ging ja um das downloaden wenn du die Diskussion vefolgt hast und ein Download ist eben digitaler Vertrieb und fällt damit unter den §131 StGB
 
Der Vertrieb wäre das Anbieten von DR3 im Store. Aber falls das Spiel bereits an deinen Account gebunden ist, kannst du es natürlich runterladen wie du lustig bist.
 
es ging ja um das downloaden wenn du die Diskussion vefolgt hast und ein Download ist eben digitaler Vertrieb und fällt damit unter den §131 StGB
Wie gesagt beim digitalen Download kann man drüber streiten, ob das reine Sownloaden bereits eine Verbreitung nach §131 StGB wäre. Der reine Vertreib ist aber nur der Verkauf. Bei der Verschickung eines beschlagnahmten Mediums macht sich der Lieferdienst ja auch nicht strafbar. Wie gesagt, es ist nicht so eindeutig. Letztlich ist es eine juristische Diskussion und da ist nie was eindeutig. ;)
Sicher ist nur, dass eine IP-Sperre absolut unnötig ist und vom Gesetz her nicht verlangt werden kann.
 
wo kein Kläger, da kein Richter

würde sich irgendeiner bei der BPjM beschweren über diese Praxis, würden sowohl Valve als auch Sony schön Post bekommen und kurze Zeit später würde es ne IP Sperre geben


was ist der Download von Spielen? etwa kein Vertrieb? lol

Ich kann mir kaum vorstellen das grad in Deutschland keiner ist der das jemals der BPjm gesteckt hat :ugly:
Kenn mich aber zu wenig aus und im Endeffekt kanns euch eh egal sein. Das ist Valves/Sonys/MS Problem nicht eures. Wenn Valve es ermöglicht DR3 zu spielen kann euch der Rest egal sein, man muss ja auch bei Media Markt nicht aufpassen das man nichts kauft was eigentlich verboten ist.
 
Wie gesagt beim digitalen Download kann man drüber streiten, ob das reine Sownloaden bereits eine Verbreitung nach §131 StGB wäre. Der reine Vertreib ist aber nur der Verkauf. Bei der Verschickung eines beschlagnahmten Mediums macht sich der Lieferdienst ja auch nicht strafbar. Wie gesagt, es ist nicht so eindeutig. Letztlich ist es eine juristische Diskussion und da ist nie was eindeutig. ;)
Sicher ist nur, dass eine IP-Sperre absolut unnötig ist und vom Gesetz her nicht verlangt werden kann.

Steam kann auch einfach ausländische Download-Server für die jeweiligen Spiele benutzen, dann ist das "Problem" mit dem Ort des Vertriebs gelöst (auch wenn ich unter Vertrieb auch eher den Verkauf selbst sehe). Hier noch einmal ein Auszug von der PCGH-Seite:

Gestattet sind jedoch der Besitz und die persönliche Einfuhr (ins Ausland fahren, Produkt kaufen, zurück nach Deutschland fahren) unter der Voraussetzung, dass keine anderen Gesetzte verletzt werden (beispielsweise kinderpornografische Inhalte), dass Produkt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder weiterverkauft wird. Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet.

Zumal kommt noch hinzu, dass die europäische Niederlassung von Steam in Luxemburg sitzt, von daher dürften denen deutsche Gesetze eher egal sein.
 
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