Nintendo DS

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Nicht offen für weitere Antworten.
Yaku schrieb:
Das schlimme ist ja das man hier auch fast nur was über Nintendo hört wenns um Pokemon geht :hmpf:

jepp is schon krank das viele Nintendo nur mit Pokemon assozieren! ich mein es gibt noch andere geniale spielereihen die nix mit komischen gelben elektorschockerratten zu tun haben :hmpf:
 
junkiexxl schrieb:
SUPER ANGEBOT!

Project Rub NEU! für 12€ bei amazon.de

hab bei dem preis sofort zugeschlagen. ich hoffe nur, das ist kein aprilscherz :D

Von Amazon:

es gibt Neuigkeiten zu Ihrer aktuellen Amazon.de-Bestellung.

Der Artikel, Project Rub DS, wurde von uns auf der Website irrtuemlich mit EUR 11.99
(statt EUR 34.99) ausgezeichnet.

Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler!

Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir hoffen auf Ihr
Verstaendnis, vielleicht haben Sie sich ja schon selbst ueber die Ungewoehnlichkeit
dieses Preises gewundert.

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der
Versandbestätigung zustande.
Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.

Unseren Katalog werden wir umgehend aktualisieren.



:( War wohl nichts mit Billigpreis
 
Da gibs doch ein Gesetz, dass man den Titel in diesem Fall, zu dem Preis, wie Amazon ihn angegeben hat bekommen MUSS

Lieg ich da falsch?
 
Draygon schrieb:
:( War wohl nichts mit Billigpreis

hab heut morgen meine bestellung erhalten. für 11,99€ :)

in nem anderen forum hab ich auch gelesen, dass einige die von dir gepostete mail erhalten haben. aber viele werden auch das spiel zum irrtümlichen preis erhalten haben. so wie ich ;)
 
nightelve schrieb:
Da gibs doch ein Gesetz, dass man den Titel in diesem Fall, zu dem Preis, wie Amazon ihn angegeben hat bekommen MUSS

Lieg ich da falsch?
Nur wenn ein Vertrag zu stande gekommen ist. Laut den AGBs von amazon.de kommt der aber erst zustande, wenn die Ware von denen versandt wurde. Bei mir war das auch nicht der Fall, deswegen habe ich auch diese Mail bekommen. :(
Naja, ich sehe es positiv: 12 Euro gespart. SO sehr wollte ich das Spiel auch nicht haben. ;)
 
nightelve schrieb:
Da gibs doch ein Gesetz, dass man den Titel in diesem Fall, zu dem Preis, wie Amazon ihn angegeben hat bekommen MUSS

Lieg ich da falsch?

Nope, der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn eine MANUELLE Bestellbestätigung oder eine Versandbestätigung bei dir eingegangen sind. Es reicht also, wenn eine offensichtlich manuelle E-Mail an dich gerichtet wird, in der Amazon.de dir die Bestellung bestätigt(sowas gibts allerdings nicht gerade oft ;) ) oder eben, wenn der Versand bestätigt wurde. Die obligatorische "Vielen Dank für ihre Bestellung" Mail reicht aber nicht für das Zustandekommen des Kaufvertrages aus.
 
[quote="Steffko
Nope, der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn eine MANUELLE Bestellbestätigung oder eine Versandbestätigung bei dir eingegangen sind. Es reicht also, wenn eine offensichtlich manuelle E-Mail an dich gerichtet wird, in der Amazon.de dir die Bestellung bestätigt(sowas gibts allerdings nicht gerade oft ;) ) oder eben, wenn der Versand bestätigt wurde. Die obligatorische "Vielen Dank für ihre Bestellung" Mail reicht aber nicht für das Zustandekommen des Kaufvertrages aus.[/quote]

Wäre ich mir nicht so sicher. Weil:
Damit ein Kaufvertrag zu stande kommt braucht man zwei Dinge, 1. Angebot(das von Amazon gemacht wurde) und 2. Annahme(die in diesem Fall vom Besteller ausgeht)

Theoretisch könnte man Amazon verklagen aber ob das den Aufwand Wehrt wäre?
 
es steht doch ganz deutlich in der oben geposteten mail:

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versandbestätigung zustande.

und die versandbestätigung ist nicht die bestellbestätigung.
 
junkiexxl schrieb:
es steht doch ganz deutlich in der oben geposteten mail:

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versandbestätigung zustande.

und die versandbestätigung ist nicht die bestellbestätigung.

Die dürfen aber nicht Sachen in ihre AGBs reinschreiben die gegen das Gesetz sind.
Allerdings ist mir gerade eingefallen dass, das ja ein Angebot an die Algemeinheit ist und somit nicht verbindlich.

Wie dem auch sei. Ich hock mich jetzt vor die Glotze und schau mir
LOST an :D . Man wird von Pro7 ja vörmlich dazu gezwungen da mal reinzuschaun :neutral:
Vielleicht wirds ja was ich erwarte mir aber nicht viel davon :hmm2:
 
nightelve schrieb:
jedoch haben sie durch dieses Angebot die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt!

Legal ist dies nicht!
Doch ist es. Zumal Du die Unterstellung, amazon.de hätten das mit Absicht gemacht erst beweisen müsstest. Man muss davon ausgehen, dass dieses Angebot ein Irrtum war. Und da hat der Händler nun mal das Recht, das Angebot zurückzuziehen. Wie gesagt, der Vertrag kommt erst zustande, wenn die bestellten Artikel versandt wurden, nicht dann, wenn die Bestellung bestätigt wurden. Dass diese Sache dem Image von amazon.de nicht wirklich gut tut, ist klar, dennoch bleibt sie vollkommen im Rahmen des deutschen Gesetzes.
 
quirl schrieb:
[quote="Steffko
Nope, der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn eine MANUELLE Bestellbestätigung oder eine Versandbestätigung bei dir eingegangen sind. Es reicht also, wenn eine offensichtlich manuelle E-Mail an dich gerichtet wird, in der Amazon.de dir die Bestellung bestätigt(sowas gibts allerdings nicht gerade oft ;) ) oder eben, wenn der Versand bestätigt wurde. Die obligatorische "Vielen Dank für ihre Bestellung" Mail reicht aber nicht für das Zustandekommen des Kaufvertrages aus.

Wäre ich mir nicht so sicher. Weil:
Damit ein Kaufvertrag zu stande kommt braucht man zwei Dinge, 1. Angebot(das von Amazon gemacht wurde) und 2. Annahme(die in diesem Fall vom Besteller ausgeht)

Theoretisch könnte man Amazon verklagen aber ob das den Aufwand Wehrt wäre?[/quote]

Das bloße auf der Webseite präsentieren ist im Sinne des Rechtssystems kein "Angebot", sondern quasi eher eine Einladung ein Angebot(von Seiten des potentiellen Käufers) zu machen. Da könntest du klagen, wie du wolltest, du würdest scheitern(wobei das nichts mit den AGB's, sondern eben mit den deutschen Gesetzen zu tun hat(egal was in AGB's drin steht, sobald etwas gegen deutsches Recht verstößt, gilt automatisch das BGB(oder welches auch immer von den vielen ^^).
 
Schluss mit der Diskussion über Jura :P

Hier mal wieder was zum DS :)

Gerücht: Metroid Prime Hunters mit Online-Modus?

Laut dem Online-Magazin SPOnG wird Samus' neues DS-Abenteuer online-fähig sein. So wird neben Animal Crossing und Mario Kart DS auch Metroid Prime Hunters den kostenlosen Online-Dienst von Nintendo nutzen um dem Spieler heiße FPS-Gefechte mit Gegnern aus aller Welt zu ermöglichen. Das Spiel soll einen Deathmatch- und Ligamodus enthalten und wird laut Angaben von SPOnG auf der E3 präsentiert werden.

Ein Grund in Jubelstürme auszubrechen? Leider nein, schließlich ist SPOnG dafür bekannt oftmals unwahre Gerüchte zu verbreiten. Warten wir also gemeinsam auf erste offizielle Meldungen oder Reaktionen seitens Nintendo
 
Verdammte sch....


ganon1947 schrieb:
Schluss mit der Diskussion über Jura :P


Da braucht man nicht zu diskutieren... wenn Amazon etwas auf ihrer Seite anbietet, ist es kein Angebot im Sinne des BGB.
D.h. wenn ein Preisirrtum vorliegt, können sie diesen manuell nachbearbeiten und der Kaufvertrag ist von anfang an nichtig.

Also: Nix wars...
 
Box art zu Electroplankton:
sieht gut aus
electro.jpg
 
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