Es ergab sich letztes Jahr, dass ich beruflich in der Branche zu tun hatte, also habe ich ein paar Infos zum Thema.
Fangen wir an mit EECC. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein EU-weites Gesetz, welches Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Großer Vorteil für Verbraucher ist hier u.a. der Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung um 12 Monate und der Verringerung der Kündingsfrist. Bis dato war es ja meist so, das ein Vertrag mindestens 24 Monate ging und sich danach eben um ein Jahr verlängert. In solch einem Fall verlängert sich ein Vertrag nur noch um einen Monat.
Die Kündigungsfrist beträgt jetzt nur noch einen Monat, früher betrug die meist drei Monate. Zum Verständnis, dies ist die Frist bis wann die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Die eigentliche Vertragslaufzeit ist für das Kündigungsdatum weiterhin relevant.
Mindestlaufzeiten von 24 Monaten gibt es weiterhin, doch jeder Anbieter muss zwingend eine Alternative anbieten können, die sofort monatlich kündbar ist. Hier sollte klar sein, dass man jedoch bessere oder länger andauernde Rabatte bei Verträgen mit der 24-Monate-Laufzeit bekommt.
Neukundenrabatte schwanken mitunter, aber es gibt regelmäßig bessere Konditionen. Zukünftige Aktionen werden in der Regel nicht vorher an den Kunden kommuniziert. Daher sollte man innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist schauen, ob es nicht neue Angebote gibt. Hier kann es dann allerdings zu Komplikationen kommen, wenn man unbedingt die verwendete Rufnummer behalten möchte.
Was sich vermutlich nicht ändert ist die Vorgehensweise bei Vertragsverlängerung. Für die höchsten Rabatte muss man selbst kündigen und sollte erst ein gutes Angebot in den letzten drei Monaten vor Vertragsende erwarten. Nimmt man vorher ein anderes Angebot an ist dieses in der Regel schlechter. Möchte man sich dieses Spiel nicht antun, kann man auch auf eine Kündigung verzichten und um Vertragsverlängerung beten. Hier sind die Rabatte nochmal etwas schlechter, aber meist immer noch besser als wenn man nichts ändert. Auch hier ist es von Vorteil lieber erst kurz vor Ablauf der Mindestlaufzeit ein Verlängerungsangebot anzunehmen anstatt jährlich diese Prozedur durchzugehen.
Der gesamte vorherige Absatz bezieht sich jetzt nur auf reine Rabatte auf die Grundgebühr ohne den Kauf eines Handys oder den Wechsel in eine andere Tarifklasse. Außerdem ist bei der Grundaussage nicht berücksichtigt, dass die Vertragslaufzeit eine Rolle spielen könnte. Es kann ja durchaus sein, dass man beispielsweise nach einem Umzug den Anbieter wechseln möchte, da dieser vor Ort einfach das bessere Netz hat.
Netz ist auch so ein Thema. Kein Anbieter versichert dir überall vollen Empfang. Man findet in vielen Ecken Kunden, die über das Netz von diesem oder jenem Anbieter schimpfen. Netzabdeckung ist hier das Schlüsselwort. Damit ist aber auch nicht der Empfang innerhalb eines Gebäudes berücksichtigt. Überrascht hat mich hier der Wirkungskreis eines Sendemastes. Ich hatte erwartet, dass der für das Mobilfunksignal in einem Kreis um sich herum zuständig ist, in Wahrheit bedient er eher nur einen Kegelausschnitt davon. Zumindest in dicht besiedelten Regionen. Im ländlichen Raum werden weniger Mäste stehen, die mehr Fläche abdecken müssen. Da kann es anders sein. Jedenfalls kann dies dazu führen, dass schon Teile der eigenen Wohnung von unterschiedlichen Mästen versorgt werden, wodurch man unterschiedliche Empfangsqualität haben kann.
In Deutschland gibt es 2G, 4G und 5G. Vereinfacht gesagt sind dies Netzstandards mit bestimmten Leistungsbereichen. Erwähnenswert ist hier LTE, was eigentlich nur bestimmte Technologien umfasst, aber zum Modewort wurde und als Synonym für 4G verwendet werden kann. Das ist technisch zwar nicht ganz korrekt, aber ist halt so. Wenn jemand von LTE spricht, könnte er sogar 5G damit meinen. Das ist wie als wenn jemand WLAN sagt und damit eigentlich einen DSL-Anschluss meint. 3G gab es in Deutschland, wurde jedoch komplett abgebaut. In anderen Ländern kann es durchaus noch 3G geben. 2G ist eigentlich veraltet, wird aber weiterhin genommen, weil darüber unter anderem die Dienste für SMS und MMS laufen. Von einer 5G-Abdeckung kann in Deutschland aktuell nicht die Rede sein. Selbst wenn man aktuell in einem 5G-Mast eingewählt sein sollte, kann es passieren, dass dieser so ausgelastet ist, dass man eine höhere Datenübertragung erreicht, wenn man sein Gerät manuell auf 4G umstellt. Von daher ist 5G noch nicht so relevant wie es die Werbung uns weißmachen will. Das ist eher so als würde man um 2006 einen Fernseher mit HD-Ready kaufen und dann nur einmal die Woche eine kurze Sendung schauen, die auch tatsächlich in HD ausgestrahlt wird.
Kommen wir zum nächsten wirklich spannenden Thema: EU-Roaming. Da hat sich letzten Sommer gesetzlich was getan und zusammen mit anderen Richtlinien ergibt sich Folgendes: Du kannst deinen Tarif im EU-Ausland zu Inlandskonditionen nutzen. Das heißt, hast du eine Flatrate für Telefonie zu Mobilfunk und Festnetz im Inland kannst du im EU-Ausland ebenfalls kostenfrei telefonieren. Das innerhalb dieses EU-Auslands, von dort ins eigene Land sowie in jedes andere EU-Ausland. Trotz Brexit gilt England bis Ende diesen Jahres noch als EU-Land, zumindest was dieses Thema betrifft. Bei der Schweiz muss man natürlich aufpassen, da diese nicht zur EU gehört. Das Datenvolumen für das Inland kann man auch komplett innerhalb der EU verwenden. Besonderheit gibt es hier jedoch bei den Tarifen mit unendlich Datenvolumen, diese "Unendlichkeit" bezieht sich hier tatsächlich nur auf das Inland. Im EU-Ausland kann man dann nur eine bestimmte Menge an Datenvolumen verbrauchen. Diese ergibt sich aus einer sich jährlich ändernden Rechnung, die abhängig von der Höhe der Grundgebühr ist (Rabatte sind hier vollkommen uninteressant). Grob über den Daumen gepeilt ist sind das etwa 2/3 von der Grundgebühr. Sprich, zahlt man 60€ Grundgebühr, hat man um die 40GB zur Nutzung.
Für den Urlaub im Ausland ist diese Regelung ganz nett, doch hat man Verwandte oder Bekannte dort, ergibt sich eine interessante Möglichkeit. Man kann einen Mobilfunkvertrag aus einem anderen Land nutzen. Ein ehemaliger Kollege hat zum Beispiel Familie in Kroatien, wo die Tarife teurer als bei uns sein sollen. Also hat er einfach in Deutschland Verträge für diese abgeschlossen und die SIM-Karten nach Kroatien verschickt. Damit dies nicht im großen Stil ausgenutzt werden kann, gibt es die Notwendigkeit, dass die SIM-Karten sich regelmäßig im eigentlichen Heimnetz einwählen. Hier bin ich mir gerade nicht sicher, welche Zeiten man einhalten muss. Kann sein, dass dies spätestens nach drei oder sechs Monaten geschehen sollte. Dieses "Problem" kann man mit einer Zweitkarte umgehen. Also benötigt man eine zusätzliche SIM-Karte zum Vertrag, bei manchem Anbieter auch als Multicard bezeichnet. Zum besseren Verständnis, eine Zweitkarte gehört zum selben Vertrag und hat die selbe Rufnummer. Diese ist bei manchen Tarifen kostenfrei, sollte wenn nicht kaum mehr als 5€ extra kosten. Jedenfalls würde es hier völlig ausreichen, wenn man die Zweitkarte innerhalb Deutschlands einmal im Monat kurz ins Handy steckt und sich im Netz einwählen lässt. Das ist vollkommen legal.
Es funktioniert auch in die andere Richtung. Sollte es beispielsweise in den Niederlanden bessere Konditionen geben und man kennt dort jemanden... tja, ich denke ihr versteht schon.
Zum Thema EU-Roaming noch eine kleine Warnung für den nächsten Urlaub: Passt unbedingt in Grenznähe auf! So gibt es zum Beispiel in der Türkei Sendemäste, die gezielt auf die Strände naher griechischer Inseln ausgelegt sind, damit Handys sich in ein türkisches Netz einwählen und mitunter extreme Kosten verursachen. Außerdem bezieht sich die Bezeichnung EU-Ausland auf das Festland. Schifffahrten auf dem Meer sind ein anderes Thema und können sich ebenfalls zur einer Kostenfalle entwickeln.