• Leider ist es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, dass Newsartikel von anderen Seiten als Ganzes im Forum gepostet wurden. Weil dies in dieser Form gegen das Urheberrecht verstößt und uns als Seite rechtliche Probleme beschert, werden wir von nun an verstärkt dagegen vorgehen und die entsprechend Benutzer verwarnen. Bitte verzichtet fortan auf das Kopieren von ganzen Newsartikeln und meldet diese über die Report-Funktion, falls euch ein entsprechender Artikel auffallen sollte. Vielen Dank!

Zero Tolerance Der Russisch-Ukrainische-Krieg

Sollte der Westen die Ukraine aktiv mit eigenen Truppen unterstützen?

  • Ja, mit dem gesamten Arsenal

    Stimmen: 20 31,7%
  • Ja, aber nur in weniger riskanten Einsätzen

    Stimmen: 3 4,8%
  • Nein, da dies zu eskalierend ist

    Stimmen: 20 31,7%
  • Nein, da uns dieser Krieg nichts angeht

    Stimmen: 17 27,0%
  • Unentschlossen

    Stimmen: 3 4,8%

  • Stimmen insgesamt
    63
  • Poll closed .
ZT Pin

Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

1.Bittet achtet darauf nicht pauschal über andere Nutzer oder Personen herzuziehen.

2. Mit Beleidigungen solltet ihr euch zurück halten und nur Begriffe benutzen, welche objektiv zutreffen können. So darf Putin z.B. als größenwahnsinnig bezeichnet werden, aber nicht einfach so beleidigt werden.

3. Benutzt bitte Spoiler-Kästen und benennt diese entsprechend, wenn ihr besonders grausame Darstellungen, Fotos sowie Videos postet.

Laut Nachrichten im ARD finden "lokale Wahlen" heute und morgen in Russland statt.
Es wurden Verstöße bei Regionalwahlen in Russland entdeckt. "Scheinwahlen" laufen auch in den besetzten Gebieten der Ukraine.
 
Ein Propagandafilm des Kremls über den Ukraine-Krieg läuft in leeren Kinosälen. "The Witness" ist ein Flop an den Kinokassen. Der mit einem Budget von 200 Millionen Rubel (~2 Millionen €) gedrehte Film hat in den ersten zwei Wochen weniger als 14 Millionen Rubel (~135000 €) eingespielt, und die Zuschauer im ganzen Land berichten von leeren Kinosälen. Die Veröffentlichung von "The Witness" erfolgt vor dem Hintergrund von Plänen der russischen Behörden, die Produktion von Filmen zu fördern, die Moskaus Vorgehen in der Ukraine verherrlichen. In einer geschlossenen Kreml-Studie, die vom Telegrammkanal Brief zitiert wurde, heißt es, dass Soziologen zu dem Schluss gekommen seien, dass die russische Gesellschaft den Krieg in der Ukraine weitgehend ignorieren wolle.

Im Mittelpunkt von "The Witness" steht eine fiktive Figur namens Daniel Cohen, ein angesehener belgischer Violinist, der im Februar 2022, wenige Tage vor dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, in Kyiv eintrifft, um dort aufzutreten. Als Russland seinen Krieg beginnt, wird Cohen in die Kämpfe verwickelt und wird Zeuge einer Reihe von "unmenschlichen Verbrechen und blutigen Provokationen durch ukrainische Nationalisten," so die Prämisse des Films. Einmal sieht man einen ukrainischen Kommandeur mit einer Ausgabe von Mein Kampf herumlaufen, während andere ukrainische Soldaten Adolf Hitler die Treue schwören. Als Zeuge dieser unaussprechlichen Schrecken macht sich Cohen auf, der Welt die "Wahrheit" über den Konflikt zu sagen. In zwei Stunden Spielzeit deckt der Film ein breites Spektrum an Unwahrheiten ab, mit denen der Kreml seinen Einmarsch in die Ukraine rechtfertigt. Am Vorabend des Einmarsches erklärte Wladimir Putin, Moskau müsse sein Nachbarland "entnazifizieren", die Lüge, die Ukraine sei von gefährlichen "Nazis" infiltriert
-------
Liste: https://docs.google.com/spreadsheet...4iD9cR8CNiL-5Ke5Jiz_Mlvwc/edit#gid=1093884946
Russland hat öffentlich die Namen von mindestens 2783 russischen Offizieren bekannt gegeben, die bis zum 7. September 2023 in der Ukraine getötet wurden. Bestätigungen erfolgen über Beerdigungsanzeigen, Nachrufe und Nachrichtenseiten aus Russland. Die Namen und Quellen findet man in der Tabelle.
----------
 
Aber greift das auch bei uns ? Wenn jemand Asyl beantragt?

Asylrecht und Abschiebehindernis unterliegen unterschiedliche Maßstäbe. Jemand kann vielleicht keinen Anspruch auf Asyl haben, jedoch auch nicht abgeschoben werden, weil die Menschenwürde nach Art. 1 GG erst als Abschiebehindernis greift, was heißt, dass selbst bei Kriegsdienstverweigerern keine Abschiebung erfolgen dürfte, wenn man das Grundrecht zur Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe aufgrund des Gewissens nach Art. 4 III GG abschaffen würde.

Danach steht ausländischen Kriegsdienstverweigerern aus Gewissengründen zwar kein Recht auf Durchführung eines auf Art. 4 Abs.3 GG beruhenden förmlichen Anerkennungsverfahrens ihres Status als Kriegsdienstverweigerer zu. Die Ausländerbehörde hat vor dem Vollzug aufenhaltsbeendender Maßnahmen jedoch eine geltend gemachte Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu beachten.
Vielmehr ist Art. 4 Abs. 3 GG bei der Gewährung des Abschiebungsschutzes im vollen Umfang zu berücksichtigen. Danach kommt es ausschließlich auf ein glaubhaft begründetes Vorbringen an, dass der Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert wird und im Abschiebezielstaat ungeachtet dessen die Einberufung zum Kriegs- und/oder Wehrdienst droht.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die frühere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinzuweisen, welche aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG einen humanitären Abschiebungsschutz für jugoslawische und armenische Deserteure abgeleitet hatte, die sich durch ihre Kriegsdienstverweigerung und anschließende Flucht der Teilnahme an den völkerrechtswidrigen Aktionen des serbischen Militärs in Bosnien-Herzegowina bzw. des armenischen Militärs in Berg-Karabachentzogen hätten.


Art. 4 Abs. 3 GG gewährleistet als Grundrecht unmittelbar das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Das Grundgesetz geht von der Würde der freien, sich selbst bestimmenden Person als höchstem Rechtswert aus (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG). In seinem Art. 4 Abs. 1 garantiert es die Unverletzlichkeit des Gewissens und damit die Freiheit, nicht zu einem Verhalten gegen dessen als bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfahrene Gebote gezwungen zu werden. Hieran knüpft Art. 4 Abs. 3 GG an und räumt - im Vergleich mit anderen demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungen in bemerkenswert weitgehender Weise - selbst in ernsten Konfliktslagen, in denen der Staat seine Bürger besonders fordert, dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den Vorrang ein. Das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen setzt der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, sich an der bewaffneten Landesverteidigung und damit insoweit an der Sicherung der staatlichen Existenz zu beteiligen, eine unüberwindliche Schranke entgegen. Auch bei Regelungen nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG darf der Gesetzgeber dieses Grundrecht nicht in seinem sachlichen Gehalt einschränken, sondern nur die Grenzen offenlegen, die in den Begriffen des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG selbst schon enthalten sind (vgl. BVerfGE 48, 127 [163]; st. Rspr.). In den Begriff des Gewissens im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG und der Gewissensgründe des Art. 12a Abs. 2 Satz 1 GG auch die inhaltlich allein auf eine konkrete Situation bezogene Gewissensentscheidung aufzunehmen, müßte zur Folge haben, daß die Ableistung von Wehrdienst, hierauf gestützt, nicht kraft dieser Verfassungsnormen verweigert werden darf - zumal bereits in Friedenszeiten -, solange nicht die konkrete Situation, also der bestimmte Krieg oder die bestimmte Kriegsführungsweise eingetreten sind oder die Ursache im Sinne eines gerechten oder ungerechten Grundes erkennbar ist, mithin die Situation, in der das Gewissen den Kriegsdienst mit der Waffe verbietet, noch nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 12, 45 [56 f.]). Eine solche Vorauswirkung könnte weder dem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG noch Art. 12a Abs. 2 Satz 1 GG entnommen werden.


Der Bürger innerhalb einer liberalen Verfassung ist eben kein Leibeigener des Feudalherren.
 
Zuletzt bearbeitet:
sz.1.6216557


Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert.

Viel tiefer kann man schon gar nicht mehr sinken.
 
Das Bild ist von 2019.

 
Das Bild ist von 2019.

Och da werden heute noch "schoene" aktuelle kommen...
 
Russland wird jetzt von Nordkorea mit Waffen beliefert



Hier aktuelle Bilder einer Militär Parade Nordkoreas


Als Bettler kannst du nicht wählerisch sein.

Naja ... Lg
 
Lol, Mal wieder herrlich konsequent. Lasst mich raten wir zahlen jetzt wesentlich mehr als vorher für quasi das gleiche Öl und Putin verdient immer noch ganz gut an uns.und Indien bekommt auch was vom Kuchen ab.🤦🏻‍♂️ klassische win win Situation
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Lob
Reaktionen: Red
Lol, Mal wieder herrlich konsequent. Lasst mich raten wir zahlen jetzt wesentlich mehr als vorher für quasi das gleiche Öl und Putin verdient immer noch ganz gut an uns.und Indien bekommt auch was vom Kuchen ab.🤦🏻‍♂️ klassische win win Situation

Indien zahlt mit Sicherheit nicht die selben Preise, die Deutschland bezahlt hätte und somit verdient Russland auch weniger.
Das Ziel Russland zu schwächen wird also erreicht.


Übrigens war der Rohölpreis schon deutlich höher und momentan ist er stark am sinken. Putin hat sich da, wie so oft, verzockt.
Der kann halt auch einfach gar nichts. Was für ein jämmerlicher Präsident.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Ukrainer wollen auch nach dem Beginn der Schlammsaison angreifen
Ukrainian Main Military Intelligence Directorate (GUR) Head Kyrylo Budanov stated on September 10 that Ukrainian forces will continue counteroffensive operations into late 2023. Cold and wet weather will affect but not halt active combat, as it has done in the first 18 months of the war. Chairman of the US Joint Chiefs of Staff General Mark Milley stated on September 10 that Ukrainian forces probably have 30 to 45 days of “fighting weather” left. Seasonal heavy rains and heavy mud in late autumn will slow ground movements for both sides, and low temperatures impose a variety of logistics challenges. The start of such seasonal weather is variable, however. While weather considerations will affect Ukrainian counteroffensive operations, they will not impose a definite end to them. A hard freeze occurs throughout Ukraine in the winter that makes the ground more conducive to mechanized maneuver warfare, and Ukrainian officials expressed routine interest in exploiting these weather conditions in winter 2022–2023.
---
Die Ukraine hat die Rücknahme der 'Boyko Towers', der Gasplattformen im Schwarzen Meer, von Russland angekündigt. Diese Plattformen haben nicht nur einen symbolischen Wert, sondern auch einen strategischen. Hier ist der Grund dafür. Das Video ist ungekürzt und unbearbeitet, einfach nur Wissensvermittlung von den unabhängigen Verteidigungsanalysten H I Sutton.
----
Südlich von Avdiivka, dass seit 2014/2015 von der Ukraine gehalten wird, ist bei Opytne ein lokaler Einbruch der Ukraine von 1,5 km in die russische Verteidigung nach Donetsk Stadt gelungen. Es gab einen Friendly-Fire Vorfall unter den Russen mit 61 Opfern. Die Russen wollten sich nach den ersten erfolgreichen Angriff der Ukraine auf eine Baumreihe geordnet nach Opytne zurückziehen, wurden aber von einen Drohnenaufklärer für den Angriff der Ukraine gehalten und es folgten russische Artillerieschläge. Jetzt steht die Ukraine in Opytne und die Russen können nur eingeschränkt über den nahen Fluss südlich von Opytne zurückschlagen. Die Zusammenstöße innerhalb des Dorfes gehen weiter, weil die Russen wissen, dass es praktisch unmöglich ist, die Kontrolle über das Dorf zurückzugewinnen, wenn sie es verlassen.

Die Ukraine nutzt diese Gelegenheit offensichtlich in vollem Umfang. Vor kurzem haben Ukrainer auch einen erfolgreichen Gegenangriff etwas westlich von Opytne durchgeführt. Wie geolokalisierte Aufnahmen bestätigen sind Ukrainer bis zu 0,5 km in Richtung Pisky vorgerückt. Dann geht noch eine dritte Achse des ukrainischen Vormarsches von Nevelse aus, der erfolgreich russische Stellungen vor dem Dorf räumte. Ziel ist wohl die Verteidigung von Avdiivka zu vereinfachen und alle russische Erfolge in der Region zu negieren in dem der russischen Brückenkopf südlich von Avdiivka entfernt wird
----
Die Ukraine hat die Trockendocks in Sevastopol mit Drohnen oder einer Neptun-Rakete angegriffen. Auf Satellitenbildern vom 12. September sind dort ein Landungsboot der Ropucha-Klasse und ein U-Boot der Kilo-Klasse zu sehen. Laut einer Meldung vom Guardian ist nach einem ukrainischen Raketenangriff ein Feuer ausgebrochen und 24 Menschen wurden verletzt. Der Brand sei "nicht in einer zivilen Einrichtung" ausgebrochen und es habe "keine Gefahr" für die Zivilbevölkerung bestanden. Es gab auch Berichte über große Explosionen im Hafen.
----
Ein sehr negativer Bericht von Russischen Freiwilligen Soldaten, welcher wenn er stimmt ein verherrendes Bild über die Situation auf Seiten der russischen Front zeigen

 
Zurück
Top Bottom