Miu schrieb:Es darf nur nicht öffentlich beworben werden mehr sagt eine Indizierung nicht. Ich habe mir jetzt auch von Erzengel den die Kolumne durchglesen und kann der Idee mit der dvd-id nur zustimmen. Ich meine es wäre eine perfekte Lösung für beide: der content download zu indizierten games wird nicht offiziel beworben und nur für die jenigen sichtbar die das Spiel erworben haben und ja MS muss davon ausgehen das jeder das GAME AB 18 XY erworben hat auch über 18 ist, weil sonst wurde im Laden etwas falsch gemacht und dafür kann MS nix.
Ich habe es einmal geschrieben und schreibe es gerne nochmal es geht mir seit Jahren gegen den Strich als volljähriger Bürger unter den vermeindlichen Jugenschutz gesetzen zu leiden. Ich bin für Jugendschutz nur soll dieser Schutz dann auch an Jugendliche gerichtet sein. Titel die ab 18 sind sollen nicht zensiert werden da diese wie schon drauf steht nur von Leuten ab 18 erworben werden dürfen. Ergo sollte der/die Käufer(in) selbst in der Lage sein zu entscheiden was er/sie kaufen will.
Das ist wieder eines der Themen wo ich den ganzen Tag im Dreieck hüpfen koennte ><
Das Problem besteht darin, dass indizierte Inhalt nicht online vertrieben werden dürfen.
Ab 18 und indiziert ist da ein Unterschied.
So wird man auch weiterhin ab 18 Inhalte ganz normal auf dem deutschen Marktplatz runterladen können wie bisher ja auch schon.
Ist aber ein Titel indiziert, geht das nicht mehr, da unsere Gesetzgebung eben da einen Rigel vorschiebt.
Da kann MS nun wirklich nichts für.
Und wenn das demnächst vom Staat wirklich stärker kontrolliert werden sollte, dann wird auch der PS Store davon nicht verschont bleiben.