Xbox360 Dashboard Update - Frühjahr 07

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller finley
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Miu schrieb:
Es darf nur nicht öffentlich beworben werden mehr sagt eine Indizierung nicht. Ich habe mir jetzt auch von Erzengel den die Kolumne durchglesen und kann der Idee mit der dvd-id nur zustimmen. Ich meine es wäre eine perfekte Lösung für beide: der content download zu indizierten games wird nicht offiziel beworben und nur für die jenigen sichtbar die das Spiel erworben haben und ja MS muss davon ausgehen das jeder das GAME AB 18 XY erworben hat auch über 18 ist, weil sonst wurde im Laden etwas falsch gemacht und dafür kann MS nix.


Ich habe es einmal geschrieben und schreibe es gerne nochmal es geht mir seit Jahren gegen den Strich als volljähriger Bürger unter den vermeindlichen Jugenschutz gesetzen zu leiden. Ich bin für Jugendschutz nur soll dieser Schutz dann auch an Jugendliche gerichtet sein. Titel die ab 18 sind sollen nicht zensiert werden da diese wie schon drauf steht nur von Leuten ab 18 erworben werden dürfen. Ergo sollte der/die Käufer(in) selbst in der Lage sein zu entscheiden was er/sie kaufen will.

Das ist wieder eines der Themen wo ich den ganzen Tag im Dreieck hüpfen koennte ><

Das Problem besteht darin, dass indizierte Inhalt nicht online vertrieben werden dürfen.
Ab 18 und indiziert ist da ein Unterschied.
So wird man auch weiterhin ab 18 Inhalte ganz normal auf dem deutschen Marktplatz runterladen können wie bisher ja auch schon.
Ist aber ein Titel indiziert, geht das nicht mehr, da unsere Gesetzgebung eben da einen Rigel vorschiebt.
Da kann MS nun wirklich nichts für.
Und wenn das demnächst vom Staat wirklich stärker kontrolliert werden sollte, dann wird auch der PS Store davon nicht verschont bleiben.
 
Das ist es ja gerade nicht, Indizierte Titel dürfen online vertrieben werden wenn gewärleistet ist das diese Titel auch nur von Leuten über 18 angesehen werden dürfen. ergo altersnachweis wie kopie des Persos etc.
 
Miu schrieb:
Das ist es ja gerade nicht, Indizierte Titel dürfen online vertrieben werden wenn gewärleistet ist das diese Titel auch nur von Leuten über 18 angesehen werden dürfen. ergo altersnachweis wie kopie des Persos etc.

Da hab ich mich etwas unpräzise ausgedrückt :)
Beim Versand hast Du recht. Dort kann man auch gewährleisten, dass nur ein Volljähriger das Produkt erhält, da es persönlich mit Altersnachweis abgeliefert werden muss.
Beim Herunterladen von indizierten Titeln geht das aber nicht. Da fehlt ja diese persönliche Überbringung.
Bei 18ner Titeln reicht der normale Altersnachweis aus. Bei indizierten Titeln kommt aber dieses "persönliche" Überbringen noch hinzu.
 
Was wäre dann mit der Variante, das Contentdownloads (maps etc.) über das Game gesteuert werden und nicht über den Marktplatz, das müsste doch vom Gesetz her gehen, denn wenn du ein ab 18(indizierten) Titel hast müsste ja von Haendlern gewärleistet sein das du über 18 bist ergo Microsoft müsste auch davon ausgehen. So würde nicht dafür geworben werden im Marktplatz.

Soweit ich mich jetzt informiert habe, dürfte es hierbei doch keine Gesetzlichen Probleme geben.
Wie auch in nem anderen Post zitiert:

"Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.

Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Alters­verifikations­systeme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt."
 
Hat man denn schon mal irgendwann ein 16:10 TFT-Format erwähnt?
 
Warum sollte man das erwähnen?

Meinst du MS sagt den Entwicklern, dass sie ihre Spiele auch noch für 16:10 anpassen sollen? :rolleyes:
 
Lima schrieb:
Warum sollte man das erwähnen?

Meinst du MS sagt den Entwicklern, dass sie ihre Spiele auch noch für 16:10 anpassen sollen? :rolleyes:
Genau das. Wer 4:3 und 16:9 und 1280:1024 unter einen Hut kriegt, der schaffst bestimmt auch bei 16:10.
 
Warum sollten die Entwickler diesen Mehraufwand machen?WEil 1% der Xbox Spieler diese an einem TFT betreiben?

Und die Auflösung 1280x1024 wird ja nicht nativ berücksichtigt und nur skaliert.Bloß nur Arbeit für die Konsole und nicht die Entwickler.
 
Lima schrieb:
Und die Auflösung 1280x1024 wird ja nicht nativ berücksichtigt und nur skaliert.Bloß nur Arbeit für die Konsole und nicht die Entwickler.
Und wo ist dann das Problem für 16:10?
 
Das System scheint mir recht komplex zu sein. Man wird weiterhin auf den US Marktplatz können ,will man aber etwas runterladen erfolgt ein Test ob dieser Inhalt für das entsprechende Land freigegeben ist.Man wird also weiterhin auf den Ausländischen Marktplätzen wildern können. Natürlich ist aber GoW eines der Spiele für den man keinen Content mehr bekommen wird

http://www.dreisechzig.net/wp/archives/869
 
Maverick55 schrieb:
Das System scheint mir recht komplex zu sein. Man wird weiterhin auf den US Marktplatz können ,will man aber etwas runterladen erfolgt ein Test ob dieser Inhalt für das entsprechende Land freigegeben ist.Man wird also weiterhin auf den Ausländischen Marktplätzen wildern können. Natürlich ist aber GoW eines der Spiele für den man keinen Content mehr bekommen wird

http://www.dreisechzig.net/wp/archives/869
Die meisten Filme und Serien wird man auch nicht mehr laden können, da diese in der Regel in Europa von anderen Firma vertrieben werden.
 
Miu schrieb:
Was wäre dann mit der Variante, das Contentdownloads (maps etc.) über das Game gesteuert werden und nicht über den Marktplatz, das müsste doch vom Gesetz her gehen, denn wenn du ein ab 18(indizierten) Titel hast müsste ja von Haendlern gewärleistet sein das du über 18 bist ergo Microsoft müsste auch davon ausgehen. So würde nicht dafür geworben werden im Marktplatz.

Soweit ich mich jetzt informiert habe, dürfte es hierbei doch keine Gesetzlichen Probleme geben.
Wie auch in nem anderen Post zitiert:

"Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.

Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Alters­verifikations­systeme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt."

Diesem Text stimme ich 100% zu, das müßten wir so an MS schreiben oder an Boris Schneider-Johne!

Gruß
XZBeetle77
 
7.5 AFAIK

freue mich schon, muss dann die mpeg4 funktionen testen.
 
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