Das war ein Tippfehler und sollte „deinen“ heißen. Und was bringt es, wenn die Krankenkasse weiß, ob du geimpft bist? Ich müsste mich schwer täuschen, wenn die Krankenkasse Informationen zu deinem Impfstatus an andere Personen weitergeben darf.
Das wird dann gesetzlich verankert, dass die Krankenkasse es den Behörden mitteilen darf, wenn der Impfpflicht nicht nachgegangen wird. So wie die Krankenkasse Betrug den Behörden mitteilen darf. Immerhin ist die Verweigerung der Impfung dann eine Ordnungswidrigkeit.