Draygon
L20: Enlightened
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- 28 Sep 2002
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Wer glaubt, der Staatsfunk gibt irgendeinem Mitarbeiter rein zufällig eine Plattform seine Meinung darzulegen ist maximal naiv.
Entweder man findet einen willigen Mitarbeiter, der ein vorgegebenes Skript abarbeitet oder man sucht nach einem Mitarbeiter, der die gewollte Meinung hat und setzt ihn vor die Kamera.
Oder man lässt die die das öfter machen einfach weiterhin vor der Kamera stehen.
Du bist offensichtlich nicht in der Lage den Paragraphen zu lesen, sonst würdest du sowas nicht fragen.
Er bezieht sich nicht ausschliesslich auf die von dir genannten.
Lies einfach nochmal.
Und ja, dann hast du wirklich was gelernt, danken brauchst du mir dafür nicht.
Fairer Punkt, wenn man die Impfgegner als Gruppe definieren kann die nicht nur vorübergehend zusammen ist. Das bezweifel ich schon, zumal es hier zu spezifisch auf nicht gegen Covid-19 geimpfte geht, nichtmal gegen alle Impfgegner.
Auch für "Teile der Bevölkerung" gibt es Eingrenzungen und Definitionen. Du bist nicht automatisch Teil der Bevölkerung im Sinne des §130 StGB nur weil du Bewohner Deutschlands bist.
Aber gut, dann zeig mir doch mal bitte den den Punkt der Beschimpfung, böswilligen Verächtlichmachung macht oder Verleumdung. Bitte in Abwegung mit der Meinungsfreiheit von Frau Frühauf.
Ich seh da weder Aufruf zur Gewalt oder anderen Maßnahmen, noch Aufstachelung zum Hass. Auch werden Impfgegner nicht als verachtenswert oder minderwertig dargestellt oder beschimpft. Es bleibt eine, zugespitzte und übertriebene, Meinungsäußerung.
Den Rest kann ja dann das Gericht klären, hab gelesen in den Blau-Braunen Ecken werden schon die ersten Strafanzeigen wegen Volksverhetzung eingereicht. Die sehen deiner Argumentation recht ähnlich.