Avi
L99: LIMIT BREAKER
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- 27 Okt 2013
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Wisst ihr schon, was sich alles ändert, jetzt wo Artikel 13 abgesegnet ist? Heißt das jetzt keine Memes, keine Signatur, keine Bilder und Videos mehr?
Auf Giga.de steht alles + das Update, weil es durch ist:
DSGVO für private Webseiten – Checkliste und Tipps
Die DSGVO betrifft natürlich auch private Webseiten. Und da müssen mehr Regeln beachtet werden, als den meisten klar sein dürfte. Einige..
www.giga.de
Artikel 13 – die Upload-Filter
Artikel 11 – die Link-Steuer
- Profitorientierte Webseiten und Apps, bei denen User posten und Daten hochladen können, müssen die „besten Bemühungen ergreifen“, um bereits vorher Lizenzen für jegliches Material zu kaufen, das möglicherweise hochgeladen wird.
- Außerdem müssen „Startups“ (genauere Ausführung der Regeln weiter unten) alles tun, um die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. Dazu müssen sie „Upload-Filter“ bereitstellen.
- Sollte es danach zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so sind die Seiten-Betreiber direkt für Urheberrechts-Verletzungen haftbar.
Es gab in Deutschland bereits den Versuch, eine „Link-Steuer“ durchzusetzen. Das Gesetz erwies sich bislang allerdings als Rohrkrepierer. Vermutlich hat nicht ein Verlag aufgrund dieser Vorschriften von Suchmaschinen und News-Sammlern (in erster Linie ging es eigentlich gegen Google) auch nur einen Cent kassieren können.
Irgendwann haben die IT- und Marketing-Leute der Verlage ihren Chefs endlich erklären können, dass es völliger Blödsinn ist, mit einem „Alles oder Nichts“ zu pokern und so dafür zu sorgen, aus den Google News zu fliegen… und sie haben Ruhe gegeben. Allerdings konnte ihnen wohl niemand austreiben, es weiter hinter den Kulissen zu versuchen und die EU-Parlamentarier aufzuhetzen. Das Ergebnis ist nun „Artikel 11“, der keine Link-Steuer sein soll.
Das Problem: Er ist im Grunde eine Kopie des bereits in Deutschland existierenden Rohrkrepierers. Nur richtet Artikel 11 dieses Mal nicht hauptsächlich gegen Google, sondern gegen alle und jeden.
Darum geht’s bei Artikel 11:
Problematisch sind dabei mehrere Faktoren:
- Werden mehr als einzelne Worte oder sehr kurze Abschnitte aus News von Verlagen zitiert, ist dafür eine Lizenz nötig. Das betrifft beispielsweise die Art und Weise, wie Google News oder andere News-Sammler derzeit die Artikel verlinken.
- Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen! Das betrifft auch private Webseiten, lobende Pressezitate auf kommerziellen Seiten und das beliebte Kopieren ganzer Artikel in Foren oder bei Facebook.
Bis jetzt konnte nicht gezeigt werden, dass die Rechteinhaber aufgrund eines solchen Gesetzes ihre Umsätze erhöhen können – im Gegenteil. Was aber zu erwarten ist: Selbst ein Rückzug von Google News würde Großverlagen nicht groß schaden, aber viele kleine Verlage müssten um ihre Existenz kämpfen. Das würde letztendlich dem Arbeitsmarkt schaden und eine Ausdünnung der Medien- und Meinungsvielfalt bedeuten.
- „sehr kurz“ ist nicht klar definiert und wird erst einmal vor Gerichten geklärt werden müssen.
- Wenn die Verlage nicht wollen, dass sie aus Google News rausfliegen, dann werden sie genötigt sein, Google eine kostenlose Lizenz zu geben – oder auf Besucher zu verzichten und erst einmal zu verstehen, was Internet-Verlinkungen für ihr Geschäftsmodell bedeuten.
Meinen Avatar, und überhaupt Avatare und Signaturen kann man dann hier, neben Gifs und Co. vergessen, weil @Sanlei und Co. komplett für unseren Mist, den wir hier fabrizieren, haften.