Mir scheint ein Freund nen Artikel geschickt zu haben; hat natürlich meine Neugier geweckt & was muss ich lesen?
Die BPjM tritt schon 50 Jahre für die Unverbrauchtheit ein! Leider machen sie sich im Moment auch nicht bei den Erwachsenen beliebt, wie man an heutigen Beispielen wie C&C Generals oder Manhunt sieht...
Aber naja, auch wenn sie heutzutage mehr und mehr die Erwachsenen bevormunden möchten:
Herzlichen Glückwunsch, Hüter der Gerechtigkeit, Bewahrer der Tugend!
War dann auch mal beim Ursprung der Mail, denn da hatten sie auch noch interessante Bilder mit Infotext dazu
Solche Warnhinweise wurden indizierten Medien beigegeben, damit sie nicht in minderjährige Hände fallen
Eine kurze Nacktszene sowie die Thematisierung von Selbstmord und Prostitution ließen den Willi-Forst-Film "Die Sünderin" (1950) mit Hildegard Knef zum ersten Skandalfilm der jungen Bundesrepublik werden. Die Kirche wetterte gegen dieses "Ärgernis" und drohte damit, sich aus der FSK zurück zu ziehen; die Polizei verhängte ein kurzzeitiges Aufführungsverbot. Heute hat dieser "Klassiker der Moderne" eine Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im Fernsehen.
Um Indizierungen von Comics zu vermeiden, entschärften Verlage in den 1950er Jahren anstößige Details. Hier verpasste man einer tief dekolltierten Amazonenkönigin in einem "Tarzan"-Heft ein züchtiges Jungmädchenkleid. Erst in den 70ern konnte sie im Original erscheinen (Abb. aus: W. Fuchs und R. Reitberger: Comics-Handbuch, Reinbek 1978, S. 159).
Anmk.: Das sehe ich heutzutage in ähnlicher Form auch in den USA... hab ein paar Beispiele, kommen morgen hier rein
Henri Miltens Sittenroman "Quer durch die Betten Europas" wurde 1954 indiziert, da er falsche ethische oder moralische Werte vermittelt und seelische Verwirrung stiftet sowie Begriffe wie Ehe, Treue und Mutterschaft lächerlich macht. (Abb. aus: Der "Giftschrank", Ausst. Kat., München 2002, S. 147).
Das jetzt wieder reaktivierte Satiremagazin aus der Studentenrevoltezeit schaut auf eine bewegte Vergangenheit zurück. Dieses Cover von Heft 9/1968 wurde indiziert "wegen Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls" durch eine unbekleidete Dame.
Die Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" war in den 80er Jahren eines der beliebtesten Opfer der Bundesprüfer. Wegen "Geschwisterliebe" u.a. Songs befinden sich seitdem mehrere ihrer Platten auf dem Index. Selbst dieses "Gwendoline"-Motiv auf den Eintrittskarten wurde untersagt.
Im Moment stehen übrigens rund 5300 Titel auf der schwarzen Liste!
<- Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie...
...war übrigens die erste Gratulantin der BPJM rund um...
... Elke Monssen-Engeberding ->
Zum Schluss noch jeweils 1 Zitat der beiden :
Mein Fazit: Toll, macht nur weiter so... ein Glück, dass es immer noch Shops im Internet gibt, bei denen ich legal indizierte Spiele bekommen kann!
Trotzdem Glückwunsch!
Die BPjM tritt schon 50 Jahre für die Unverbrauchtheit ein! Leider machen sie sich im Moment auch nicht bei den Erwachsenen beliebt, wie man an heutigen Beispielen wie C&C Generals oder Manhunt sieht...
Aber naja, auch wenn sie heutzutage mehr und mehr die Erwachsenen bevormunden möchten:
Herzlichen Glückwunsch, Hüter der Gerechtigkeit, Bewahrer der Tugend!
E-Mail schrieb:50 Jahre gegen "Schmutz und Schund"
Roland Seim 10.05.2004
Zum "Goldenen Jubiläum" der Bundesprüfstelle
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [1] (BPjM) wird 50
Jahre alt. Viele Kritiker meinen, das reiche auch, denn ihre
"Giftschrankpraxis" sei angesichts eines erweiterten Kunstbegriffs im
Zeitalter der neuen Medien ebenso antiquiert wie ihr
bewahrpädagogischer Ansatz. Andererseits sieht es ein Land der
Mülltrenner und Joghurtbecherausspüler nicht ungern, wenn sich eine
staatliche Stelle auch um den scheinbaren medialen Müll kümmert. Zwar
gewährt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungs- und Kunstfreiheit.
Zum Schutz der Jugend darf sie allerdings eingeschränkt werden. "Eine
Zensur findet nicht statt." Alles Weitere regeln die Gesetze.
Bei der BPjM handelt es um eine typisch deutsche Einrichtung, denn
diese so genannte "Bundesoberbehörde" mit gerichtsähnlicher Funktion
ist weltweit einzigartig. Seit 1954 machen es sich Berufsbesorgte zur
Aufgabe, gefährdungsgeneigte Halbwüchsige vor "Schmutz&Schund" zu
bewahren, indem sie bis auf Tageszeitungen und Radio-/TV-Sendungen
praktisch alle Medienobjekte "indizieren" können. Somit unterliegen sie
einem Jugendverbot und weit gehenden Vertriebsbeschränkungen. Filme
sind dann immer noch in Videotheken greifbar; Printmedien und Tonträger
aber verschwinden oft vom Markt, da sie nicht beworben, per Post
verschickt oder bei eBay angeboten werden dürfen. Und ein "Giftschrank"
für Bückware kommt für Buchhändler kaum in Frage.
Solche Warnhinweise wurden indizierten Medien beigegeben, damit sie
nicht in minderjährige Hände fallen
Was genau "Schweinkram" ist, unterliegt zeitgeistbedingten Ansichten.
Und die ändern sich. Anhand der Indizierungen ließe sich die
Sittengeschichte nachzeichnen, nur kennt halt kaum noch jemand all die
Fälle, da Zensur oft dazu führt, dass auch das vergessen wird, was
untersagt wurde. Index und Bundesprüfstelle: von Lehrern geliebt, von
Verlegern gefürchtet, von Sammlern geschätzt. Denn seit dem "Index
Romanus" (1559-1966) der katholischen Kirche werden solche Listen immer
auch als Wegweiser zu den spannenden Medien genutzt.
Sicherung der staatlichen Ordnung
Bereits im Gründungsjahr der Bundesrepublik 1949 regte F. J. Strauß ein
"Bundesgesetz gegen Schmutz und Schund" an, aus dem 1953 das "Gesetz
über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (GjS) hervorging.
Viele Kritiker empfanden den Antrag angesichts allgemeiner Notlage nach
Kriegsende als ziemlich absurd und fürchteten die Gefahr einer
politischen Zensur. Erich Kästner meinte 1950 als Sachverständiger vor
dem Bundestag:
Wenn's schon nicht gelingt, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die
Arbeitslosigkeit, die Flüchtlingsfrage, die Steuerreform, dann löst man
geschwind ein Scheinproblem. Hokuspokus - endlich ein Gesetz! Endlich
ist die Jugend gerettet! Endlich können sich die armen Kleinen am Kiosk
keine Aktphotos mehr kaufen und bringen das Geld zur Sparkasse.
Verhindern konnte Kästner das gegen die Stimmen von SPD und KPD
verabschiedete "GjS" freilich nicht. Vielmehr setzte sich die Ansicht
des CDU-Familienministers Würmeling durch:
Mit Bürgern, die sich hemmungslos dem Genuß hingeben und keine
ethische Gedankenwelt mehr kennen, kann keine staatliche Ordnung ihre
Aufgaben erfüllen.
Eine kurze Nacktszene sowie die Thematisierung von Selbstmord und
Prostitution ließen den Willi-Forst-Film "Die Sünderin" (1950) mit
Hildegard Knef zum ersten Skandalfilm der jungen Bundesrepublik werden.
Die Kirche wetterte gegen dieses "Ärgernis" und drohte damit, sich aus
der FSK zurück zu ziehen; die Polizei verhängte ein kurzzeitiges
Aufführungsverbot. Heute hat dieser "Klassiker der Moderne" eine
Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im Fernsehen.
Damit es nach den Erfahrungen mit der "Sünderin" nicht so weit kommt,
wurde am 18. Mai 1954 in der tiefsten Adenauer-Ära die Bundesprüfstelle
gegründet, um das GjS (ein so genanntes "Spezialpolizeirecht" und
"Vorbeugungsgesetz") auszuführen.
Comics zählten zu den ersten "Opfern"
In wechselnder Besetzung bestimmt seitdem ein Dreier- oder
12er-Gremium, die jeweils aus der Vorsitzenden (seit 1991 Elke
Monssen-Engberding) und ehrenamtlichen Beisitzern aus
gesellschaftsrelevanten Gruppen wie Kirche, Jugendpflege, Buchhandel
etc. bestehen, darüber, was der Öffentlichkeit zugemutet werden kann.
Auftrag der BPjM ist schließlich die Reinhaltung der Jugendseelen im
Sinne der christlich-abendländischen Tradition. Im § 1 des GjS heißt
es:
Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu
gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen.
Und die wurde im Lauf der Zeit dank deutscher Gründlichkeit rund 15.000
Titel lang. Was kaum jemand weiß, denn die Titel der Neuzugänge werden
nur im "Bundesanzeiger", die jeweils aktuellen Listen im amtlichen
Mitteilungsblatt "BPjM-Aktuell" veröffentlicht. Auch wenn sich die
Spruchpraxis geändert hat - den Ruf einer konservativen
"Pharisäervereinigung der Kolle-Jahre" (Roger Willemsen) konnte die
BPjM nicht abschütteln.
Um Indizierungen von Comics zu vermeiden, entschärften Verlage in den
1950er Jahren anstößige Details. Hier verpasste man einer tief
dekolltierten Amazonenkönigin in einem "Tarzan"-Heft ein züchtiges
Jungmädchenkleid. Erst in den 70ern konnte sie im Original erscheinen
(Abb. aus: W. Fuchs und R. Reitberger: Comics-Handbuch, Reinbek 1978,
S. 159).
Da allerdings bis heute niemand so ganz genau weiß, was denn wen warum
wie zerrüttet, und die Gefährdungsannahme nicht bewiesen werden muss,
wurde erst mal lustig drauf los indiziert. Anfangs galt es vor allem
die aus den USA kommenden Comics zu bewältigen. Als eines der ersten
Prüfobjekte wurde am 15.6.1954 der Western-Comic "Der kleine Sheriff"
auf den Index gesetzt: Hier würden Grausamkeiten, Verbrechen und
Gewalttaten Jugendliche verrohen. Aus ähnlichen Gründen folgten rasch
"Tarzan"-, "Akim"-, "Sigurd"- und andere Hefte. Um ein Verkaufsverbot
am Kiosk zu vermeiden, übten Verlage Selbstzensur und retuschierten
blanke Brüste oder Waffen und zu aufregende Kampfszenen.
Henri Miltens Sittenroman "Quer durch die Betten Europas" wurde 1954
indiziert, da er falsche ethische oder moralische Werte vermittelt und
seelische Verwirrung stiftet sowie Begriffe wie Ehe, Treue und
Mutterschaft lächerlich macht. (Abb. aus: Der "Giftschrank", Ausst.
Kat., München 2002, S. 147).
Waren es anfangs eher schlüpfrige Literatur, freche Kartenspiele oder
laszive Kugelschreiber mit Pin-up-Girls, so wandelten sich Feindbilder
und Eingriffsrelevanz mit dem Zeitgeist: Was die Kommunisten in den
Fünfziger Jahren waren, wurden "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" seit den
68ern oder dem RAF-Terrorismus der späten 70er. So indizierte man
Bücher über den Hasch-Selbstanbau, "Das Lexikon der subversiven
Phantasie" oder "Die Gebrauchsanleitung zum Selbstmord".
Die Reihe recht alberner Entscheidungen ist lang: Neben de Sades
"Philosophie im Boudoir" (1963), Sacher-Masochs "Venus im Pelz" (1958)
und Josefine Mutzenbacher (1968) kamen auch Henry Millers "Opus
pistorum" (1988), Timothy Learys "Politik der Ekstase" (1981), Nancy
Fridays "Die erotischen Phantasien der Frauen" und Bret Easton Ellis'
"American Psycho" (indiziert von 1995-2000) auf den Schriften-Index,
der aktuell über 500 Titel umfasst.
Selten versteht die BPjM Ironie und Zeitgeist
Jedes neue Medium ruft den Staat auf den Plan. Schon 1976 indizierte
die Prüfstelle den "Schulmädchenreport" als Schmalfilm. Der Wertewandel
z.B. durch die Liberalisierung der Pornografie in den 70er Jahren
rückte das Thema Gewalt ins Jugendschutzzentrum. Neben "moralethisch"
kamen "sozialethisch desorientierende" Gründe hinzu. Kohls
geistig-moralische Wende ab 1982 kollidierte mit der Einführung des
Privatfernsehens und des "Schmuddelmediums" Video, das es leicht
machte, die Filme zu kopieren und zu verbreiten, die es aus guten
Gründen nicht ins Kino schafften. Derzeit stehen über 2.850 Videos/DVDs
auf dem Index, darunter auch Meilensteine wie P. P. Pasolinis "Salò",
Andy Warhols "Frankenstein" und "Dracula", John Carpenters "Das Ende"
und "Das Ding" und Wes Cravens "Scream" und "Trio Infernal" mit Romy
Schneider. Wer jetzt meint, er habe die doch schon im Fernsehen
gesehen, der hat nur zum Teil Recht. Denn laut Staatsvertrag dürfen
indizierte Filme des Nächtens lediglich in entschärfter Fassung
ausgestrahlt werden.
Das jetzt wieder reaktivierte Satiremagazin aus der
Studentenrevoltezeit schaut auf eine bewegte Vergangenheit zurück.
Dieses Cover von Heft 9/1968 wurde indiziert "wegen Verletzung des
Scham- und Sittlichkeitsgefühls" durch eine unbekleidete Dame.
Gerichtlich verbotene - auch davon gibt es Hunderte, z.B. "Braindead",
"Tanz der Teufel", "Texas Chainsaw Massacre" und aktuell "Blood Feast"
von 1963 (!) - dürfen nicht einmal gehandelt werden, obwohl sie unter
Cineasten als Klassiker gelten. Und selbst Frank Trebbins Filmlexikon
"Die Angst sitzt neben Dir" (als CD-ROM) wurde vom Amtsgericht
Tiergarten beschlagnahmt.
Zudem indizierte man reichlich Heavy-Metal- und später
Skinhead-Platten. Und seit den 90er Jahren stellen PC-Spiele, Internet
und DVD neue Gefahrenquellen dar, die es juristisch, bürokratisch und
sozialpädagogisch zu kanalisieren gilt. Wegen unerwünschter
Werbewirkung werden die Internet-Adressen indizierter "Telemedien"
(Online-Angebote) nicht mehr veröffentlicht.
Die Liste fragwürdiger Entscheidungen wäre lang: sei es im Musikbereich
der Jugendbann gegen mehrere Platten der Punk-Band "Die Ärzte" in den
80er Jahren, von "Fanta 4" in den 90ern oder aktuell die Anträge gegen
drei CDs der HipHopper von Aggroberlin; sei es die Indizierung des
Ausstellungskataloges "Black Low" von Bjarne Melgaard und "Mein erstes
Shopping-Buch" u.a. wegen des Ratschlages "Lehne gebastelte Geschenke
ab". Dies sei eine Aufforderung zu blindem Markenkonsum. Selten
versteht die BPjM Ironie und Zeitgeist und wittert reflexhaft ein
Gefährdungspotenzial.
Die Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" war in den 80er Jahren eines der
beliebtesten Opfer der Bundesprüfer. Wegen "Geschwisterliebe" u.a.
Songs befinden sich seitdem mehrere ihrer Platten auf dem Index. Selbst
dieses "Gwendoline"-Motiv auf den Eintrittskarten wurde untersagt.
Grundsätzlich ist der Jugendschutzgedanke etwa bei rechtsextremen,
fremdenfeindlichen und gewaltauffordernden Inhalten sinnvoll, da
popkulturelle Medien Vorbildfunktion für das noch nicht gefestigte
Weltbild von Minderjährigen haben. Fraglich scheint, ob der
mittelalterliche Index geeignet ist, die notwendige moderne
Medienkompetenz zu fördern. Unter der Käseglocke von Jugendverboten
kann man Heranwachsende kaum auf die Erwachsenenwelt vorbereiten. Zur
Medienbeurteilung gibt es Selbstkontrollinstanzen, und für strafbare
Inhalte wie Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Terrorismus sind
die Gerichte zuständig.
Einiges änderte sich bereits: 2003 wurde das GjS in das neue
Jugendschutzgesetz ("JuSchG") integriert. Nun kann die BPjM auch ohne
Anträge von Jugendämtern etc. selbsttätig indizieren, allerdings keine
Objekte, die von anerkannten Selbstkontrollgremien wie der FSK (Filme)
oder der USK (PC-Spiele) gekennzeichnet sind. Selbst Medien mit dem
Vermerk "Keine Jugendfreigabe" (früher "ab 18") sind für die BPjM tabu.
Allerdings erhalten "schwer jugendgefährdende" Inhalte eh keine
Freigabe und dürfen weiterhin ebenso indiziert werden wie ungeprüfte
oder ausländische Versionen. Und man gab den Ewigkeitsanspruch auf:
Statt wie bisher "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" herbeizuführen,
werden Indizierungen nun nach 25 Jahren aufgehoben, es sei denn, die
Vorsitzende nimmt sie erneut in die Liste auf. Ob es sich bei der
Bundesprüfstelle um ein Auslaufmodell der Gründerzeit handelt und die
Amtsschimmel gegen die Windmühlen der Kulturindustrie bereits verloren
haben, wird sich zeigen.
Roland Seim [2] ist Kunsthistoriker, Soziologe, Online-Redakteur,
Autor und Verleger [3]. Er ist Gründungsmitglied von Medialog
e.V. [4] - Verein zur Förderung von Medienkompetenz.
Telepolis Artikel-URL:
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/17203/1.html
War dann auch mal beim Ursprung der Mail, denn da hatten sie auch noch interessante Bilder mit Infotext dazu
Anmk.: Das sehe ich heutzutage in ähnlicher Form auch in den USA... hab ein paar Beispiele, kommen morgen hier rein
Im Moment stehen übrigens rund 5300 Titel auf der schwarzen Liste!
...war übrigens die erste Gratulantin der BPJM rund um...
... Elke Monssen-Engeberding ->
Zum Schluss noch jeweils 1 Zitat der beiden :
Schmidt schrieb:Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein. Der Bundesprüfstelle und ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Monssen-Engberding schrieb:Die Bundesprüfstelle wird den normativen Diskurs über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Medienfreiheit und Jugendschutz auch in Zukunft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften führen
Mein Fazit: Toll, macht nur weiter so... ein Glück, dass es immer noch Shops im Internet gibt, bei denen ich legal indizierte Spiele bekommen kann!
Trotzdem Glückwunsch!