50 Jahre BPjM - Wir gratulieren!

Magus

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Mir scheint ein Freund nen Artikel geschickt zu haben; hat natürlich meine Neugier geweckt & was muss ich lesen?
Die BPjM tritt schon 50 Jahre für die Unverbrauchtheit ein! Leider machen sie sich im Moment auch nicht bei den Erwachsenen beliebt, wie man an heutigen Beispielen wie C&C Generals oder Manhunt sieht...
Aber naja, auch wenn sie heutzutage mehr und mehr die Erwachsenen bevormunden möchten:
Herzlichen Glückwunsch, Hüter der Gerechtigkeit, Bewahrer der Tugend!

E-Mail schrieb:
50 Jahre gegen "Schmutz und Schund"

Roland Seim 10.05.2004

Zum "Goldenen Jubiläum" der Bundesprüfstelle

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [1] (BPjM) wird 50
Jahre alt. Viele Kritiker meinen, das reiche auch, denn ihre
"Giftschrankpraxis" sei angesichts eines erweiterten Kunstbegriffs im
Zeitalter der neuen Medien ebenso antiquiert wie ihr
bewahrpädagogischer Ansatz. Andererseits sieht es ein Land der
Mülltrenner und Joghurtbecherausspüler nicht ungern, wenn sich eine
staatliche Stelle auch um den scheinbaren medialen Müll kümmert. Zwar
gewährt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungs- und Kunstfreiheit.
Zum Schutz der Jugend darf sie allerdings eingeschränkt werden. "Eine
Zensur findet nicht statt." Alles Weitere regeln die Gesetze.

Bei der BPjM handelt es um eine typisch deutsche Einrichtung, denn
diese so genannte "Bundesoberbehörde" mit gerichtsähnlicher Funktion
ist weltweit einzigartig. Seit 1954 machen es sich Berufsbesorgte zur
Aufgabe, gefährdungsgeneigte Halbwüchsige vor "Schmutz&Schund" zu
bewahren, indem sie bis auf Tageszeitungen und Radio-/TV-Sendungen
praktisch alle Medienobjekte "indizieren" können. Somit unterliegen sie
einem Jugendverbot und weit gehenden Vertriebsbeschränkungen. Filme
sind dann immer noch in Videotheken greifbar; Printmedien und Tonträger
aber verschwinden oft vom Markt, da sie nicht beworben, per Post
verschickt oder bei eBay angeboten werden dürfen. Und ein "Giftschrank"
für Bückware kommt für Buchhändler kaum in Frage.

Solche Warnhinweise wurden indizierten Medien beigegeben, damit sie
nicht in minderjährige Hände fallen

Was genau "Schweinkram" ist, unterliegt zeitgeistbedingten Ansichten.
Und die ändern sich. Anhand der Indizierungen ließe sich die
Sittengeschichte nachzeichnen, nur kennt halt kaum noch jemand all die
Fälle, da Zensur oft dazu führt, dass auch das vergessen wird, was
untersagt wurde. Index und Bundesprüfstelle: von Lehrern geliebt, von
Verlegern gefürchtet, von Sammlern geschätzt. Denn seit dem "Index
Romanus" (1559-1966) der katholischen Kirche werden solche Listen immer
auch als Wegweiser zu den spannenden Medien genutzt.

Sicherung der staatlichen Ordnung

Bereits im Gründungsjahr der Bundesrepublik 1949 regte F. J. Strauß ein
"Bundesgesetz gegen Schmutz und Schund" an, aus dem 1953 das "Gesetz
über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (GjS) hervorging.
Viele Kritiker empfanden den Antrag angesichts allgemeiner Notlage nach
Kriegsende als ziemlich absurd und fürchteten die Gefahr einer
politischen Zensur. Erich Kästner meinte 1950 als Sachverständiger vor
dem Bundestag:

Wenn's schon nicht gelingt, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die
Arbeitslosigkeit, die Flüchtlingsfrage, die Steuerreform, dann löst man
geschwind ein Scheinproblem. Hokuspokus - endlich ein Gesetz! Endlich
ist die Jugend gerettet! Endlich können sich die armen Kleinen am Kiosk
keine Aktphotos mehr kaufen und bringen das Geld zur Sparkasse.

Verhindern konnte Kästner das gegen die Stimmen von SPD und KPD
verabschiedete "GjS" freilich nicht. Vielmehr setzte sich die Ansicht
des CDU-Familienministers Würmeling durch:

Mit Bürgern, die sich hemmungslos dem Genuß hingeben und keine
ethische Gedankenwelt mehr kennen, kann keine staatliche Ordnung ihre
Aufgaben erfüllen.

Eine kurze Nacktszene sowie die Thematisierung von Selbstmord und
Prostitution ließen den Willi-Forst-Film "Die Sünderin" (1950) mit
Hildegard Knef zum ersten Skandalfilm der jungen Bundesrepublik werden.
Die Kirche wetterte gegen dieses "Ärgernis" und drohte damit, sich aus
der FSK zurück zu ziehen; die Polizei verhängte ein kurzzeitiges
Aufführungsverbot. Heute hat dieser "Klassiker der Moderne" eine
Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im Fernsehen.

Damit es nach den Erfahrungen mit der "Sünderin" nicht so weit kommt,
wurde am 18. Mai 1954 in der tiefsten Adenauer-Ära die Bundesprüfstelle
gegründet, um das GjS (ein so genanntes "Spezialpolizeirecht" und
"Vorbeugungsgesetz") auszuführen.

Comics zählten zu den ersten "Opfern"

In wechselnder Besetzung bestimmt seitdem ein Dreier- oder
12er-Gremium, die jeweils aus der Vorsitzenden (seit 1991 Elke
Monssen-Engberding) und ehrenamtlichen Beisitzern aus
gesellschaftsrelevanten Gruppen wie Kirche, Jugendpflege, Buchhandel
etc. bestehen, darüber, was der Öffentlichkeit zugemutet werden kann.
Auftrag der BPjM ist schließlich die Reinhaltung der Jugendseelen im
Sinne der christlich-abendländischen Tradition. Im § 1 des GjS heißt

es:

Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu
gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen.

Und die wurde im Lauf der Zeit dank deutscher Gründlichkeit rund 15.000
Titel lang. Was kaum jemand weiß, denn die Titel der Neuzugänge werden
nur im "Bundesanzeiger", die jeweils aktuellen Listen im amtlichen
Mitteilungsblatt "BPjM-Aktuell" veröffentlicht. Auch wenn sich die
Spruchpraxis geändert hat - den Ruf einer konservativen
"Pharisäervereinigung der Kolle-Jahre" (Roger Willemsen) konnte die
BPjM nicht abschütteln.

Um Indizierungen von Comics zu vermeiden, entschärften Verlage in den
1950er Jahren anstößige Details. Hier verpasste man einer tief
dekolltierten Amazonenkönigin in einem "Tarzan"-Heft ein züchtiges
Jungmädchenkleid. Erst in den 70ern konnte sie im Original erscheinen
(Abb. aus: W. Fuchs und R. Reitberger: Comics-Handbuch, Reinbek 1978,
S. 159).

Da allerdings bis heute niemand so ganz genau weiß, was denn wen warum
wie zerrüttet, und die Gefährdungsannahme nicht bewiesen werden muss,
wurde erst mal lustig drauf los indiziert. Anfangs galt es vor allem
die aus den USA kommenden Comics zu bewältigen. Als eines der ersten
Prüfobjekte wurde am 15.6.1954 der Western-Comic "Der kleine Sheriff"
auf den Index gesetzt: Hier würden Grausamkeiten, Verbrechen und
Gewalttaten Jugendliche verrohen. Aus ähnlichen Gründen folgten rasch
"Tarzan"-, "Akim"-, "Sigurd"- und andere Hefte. Um ein Verkaufsverbot
am Kiosk zu vermeiden, übten Verlage Selbstzensur und retuschierten
blanke Brüste oder Waffen und zu aufregende Kampfszenen.

Henri Miltens Sittenroman "Quer durch die Betten Europas" wurde 1954
indiziert, da er falsche ethische oder moralische Werte vermittelt und
seelische Verwirrung stiftet sowie Begriffe wie Ehe, Treue und
Mutterschaft lächerlich macht. (Abb. aus: Der "Giftschrank", Ausst.
Kat., München 2002, S. 147).

Waren es anfangs eher schlüpfrige Literatur, freche Kartenspiele oder
laszive Kugelschreiber mit Pin-up-Girls, so wandelten sich Feindbilder
und Eingriffsrelevanz mit dem Zeitgeist: Was die Kommunisten in den
Fünfziger Jahren waren, wurden "Sex and Drugs and Rock'n'Roll" seit den
68ern oder dem RAF-Terrorismus der späten 70er. So indizierte man
Bücher über den Hasch-Selbstanbau, "Das Lexikon der subversiven
Phantasie" oder "Die Gebrauchsanleitung zum Selbstmord".

Die Reihe recht alberner Entscheidungen ist lang: Neben de Sades
"Philosophie im Boudoir" (1963), Sacher-Masochs "Venus im Pelz" (1958)
und Josefine Mutzenbacher (1968) kamen auch Henry Millers "Opus
pistorum" (1988), Timothy Learys "Politik der Ekstase" (1981), Nancy
Fridays "Die erotischen Phantasien der Frauen" und Bret Easton Ellis'
"American Psycho" (indiziert von 1995-2000) auf den Schriften-Index,
der aktuell über 500 Titel umfasst.

Selten versteht die BPjM Ironie und Zeitgeist

Jedes neue Medium ruft den Staat auf den Plan. Schon 1976 indizierte
die Prüfstelle den "Schulmädchenreport" als Schmalfilm. Der Wertewandel
z.B. durch die Liberalisierung der Pornografie in den 70er Jahren
rückte das Thema Gewalt ins Jugendschutzzentrum. Neben "moralethisch"
kamen "sozialethisch desorientierende" Gründe hinzu. Kohls
geistig-moralische Wende ab 1982 kollidierte mit der Einführung des
Privatfernsehens und des "Schmuddelmediums" Video, das es leicht
machte, die Filme zu kopieren und zu verbreiten, die es aus guten
Gründen nicht ins Kino schafften. Derzeit stehen über 2.850 Videos/DVDs
auf dem Index, darunter auch Meilensteine wie P. P. Pasolinis "Salò",
Andy Warhols "Frankenstein" und "Dracula", John Carpenters "Das Ende"
und "Das Ding" und Wes Cravens "Scream" und "Trio Infernal" mit Romy
Schneider. Wer jetzt meint, er habe die doch schon im Fernsehen
gesehen, der hat nur zum Teil Recht. Denn laut Staatsvertrag dürfen
indizierte Filme des Nächtens lediglich in entschärfter Fassung
ausgestrahlt werden.

Das jetzt wieder reaktivierte Satiremagazin aus der
Studentenrevoltezeit schaut auf eine bewegte Vergangenheit zurück.
Dieses Cover von Heft 9/1968 wurde indiziert "wegen Verletzung des
Scham- und Sittlichkeitsgefühls" durch eine unbekleidete Dame.

Gerichtlich verbotene - auch davon gibt es Hunderte, z.B. "Braindead",
"Tanz der Teufel", "Texas Chainsaw Massacre" und aktuell "Blood Feast"
von 1963 (!) - dürfen nicht einmal gehandelt werden, obwohl sie unter
Cineasten als Klassiker gelten. Und selbst Frank Trebbins Filmlexikon
"Die Angst sitzt neben Dir" (als CD-ROM) wurde vom Amtsgericht
Tiergarten beschlagnahmt.

Zudem indizierte man reichlich Heavy-Metal- und später
Skinhead-Platten. Und seit den 90er Jahren stellen PC-Spiele, Internet
und DVD neue Gefahrenquellen dar, die es juristisch, bürokratisch und
sozialpädagogisch zu kanalisieren gilt. Wegen unerwünschter
Werbewirkung werden die Internet-Adressen indizierter "Telemedien"
(Online-Angebote) nicht mehr veröffentlicht.

Die Liste fragwürdiger Entscheidungen wäre lang: sei es im Musikbereich
der Jugendbann gegen mehrere Platten der Punk-Band "Die Ärzte" in den
80er Jahren, von "Fanta 4" in den 90ern oder aktuell die Anträge gegen
drei CDs der HipHopper von Aggroberlin; sei es die Indizierung des
Ausstellungskataloges "Black Low" von Bjarne Melgaard und "Mein erstes
Shopping-Buch" u.a. wegen des Ratschlages "Lehne gebastelte Geschenke
ab". Dies sei eine Aufforderung zu blindem Markenkonsum. Selten
versteht die BPjM Ironie und Zeitgeist und wittert reflexhaft ein
Gefährdungspotenzial.

Die Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" war in den 80er Jahren eines der
beliebtesten Opfer der Bundesprüfer. Wegen "Geschwisterliebe" u.a.
Songs befinden sich seitdem mehrere ihrer Platten auf dem Index. Selbst
dieses "Gwendoline"-Motiv auf den Eintrittskarten wurde untersagt.

Grundsätzlich ist der Jugendschutzgedanke etwa bei rechtsextremen,
fremdenfeindlichen und gewaltauffordernden Inhalten sinnvoll, da
popkulturelle Medien Vorbildfunktion für das noch nicht gefestigte
Weltbild von Minderjährigen haben. Fraglich scheint, ob der
mittelalterliche Index geeignet ist, die notwendige moderne
Medienkompetenz zu fördern. Unter der Käseglocke von Jugendverboten
kann man Heranwachsende kaum auf die Erwachsenenwelt vorbereiten. Zur
Medienbeurteilung gibt es Selbstkontrollinstanzen, und für strafbare
Inhalte wie Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Terrorismus sind
die Gerichte zuständig.

Einiges änderte sich bereits: 2003 wurde das GjS in das neue
Jugendschutzgesetz ("JuSchG") integriert. Nun kann die BPjM auch ohne
Anträge von Jugendämtern etc. selbsttätig indizieren, allerdings keine
Objekte, die von anerkannten Selbstkontrollgremien wie der FSK (Filme)
oder der USK (PC-Spiele) gekennzeichnet sind. Selbst Medien mit dem
Vermerk "Keine Jugendfreigabe" (früher "ab 18") sind für die BPjM tabu.
Allerdings erhalten "schwer jugendgefährdende" Inhalte eh keine
Freigabe und dürfen weiterhin ebenso indiziert werden wie ungeprüfte
oder ausländische Versionen. Und man gab den Ewigkeitsanspruch auf:
Statt wie bisher "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" herbeizuführen,
werden Indizierungen nun nach 25 Jahren aufgehoben, es sei denn, die
Vorsitzende nimmt sie erneut in die Liste auf. Ob es sich bei der
Bundesprüfstelle um ein Auslaufmodell der Gründerzeit handelt und die
Amtsschimmel gegen die Windmühlen der Kulturindustrie bereits verloren
haben, wird sich zeigen.

Roland Seim [2] ist Kunsthistoriker, Soziologe, Online-Redakteur,
Autor und Verleger [3]. Er ist Gründungsmitglied von Medialog
e.V. [4] - Verein zur Förderung von Medienkompetenz.

Telepolis Artikel-URL:
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/17203/1.html

War dann auch mal beim Ursprung der Mail, denn da hatten sie auch noch interessante Bilder mit Infotext dazu ;)

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Solche Warnhinweise wurden indizierten Medien beigegeben, damit sie nicht in minderjährige Hände fallen
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Eine kurze Nacktszene sowie die Thematisierung von Selbstmord und Prostitution ließen den Willi-Forst-Film "Die Sünderin" (1950) mit Hildegard Knef zum ersten Skandalfilm der jungen Bundesrepublik werden. Die Kirche wetterte gegen dieses "Ärgernis" und drohte damit, sich aus der FSK zurück zu ziehen; die Polizei verhängte ein kurzzeitiges Aufführungsverbot. Heute hat dieser "Klassiker der Moderne" eine Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im Fernsehen.
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Um Indizierungen von Comics zu vermeiden, entschärften Verlage in den 1950er Jahren anstößige Details. Hier verpasste man einer tief dekolltierten Amazonenkönigin in einem "Tarzan"-Heft ein züchtiges Jungmädchenkleid. Erst in den 70ern konnte sie im Original erscheinen (Abb. aus: W. Fuchs und R. Reitberger: Comics-Handbuch, Reinbek 1978, S. 159).
Anmk.: Das sehe ich heutzutage in ähnlicher Form auch in den USA... hab ein paar Beispiele, kommen morgen hier rein ;)
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Henri Miltens Sittenroman "Quer durch die Betten Europas" wurde 1954 indiziert, da er falsche ethische oder moralische Werte vermittelt und seelische Verwirrung stiftet sowie Begriffe wie Ehe, Treue und Mutterschaft lächerlich macht. (Abb. aus: Der "Giftschrank", Ausst. Kat., München 2002, S. 147).
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Das jetzt wieder reaktivierte Satiremagazin aus der Studentenrevoltezeit schaut auf eine bewegte Vergangenheit zurück. Dieses Cover von Heft 9/1968 wurde indiziert "wegen Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls" durch eine unbekleidete Dame.
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Die Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" war in den 80er Jahren eines der beliebtesten Opfer der Bundesprüfer. Wegen "Geschwisterliebe" u.a. Songs befinden sich seitdem mehrere ihrer Platten auf dem Index. Selbst dieses "Gwendoline"-Motiv auf den Eintrittskarten wurde untersagt.



Im Moment stehen übrigens rund 5300 Titel auf der schwarzen Liste!
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<- Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie...
...war übrigens die erste Gratulantin der BPJM rund um...
... Elke Monssen-Engeberding ->
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Zum Schluss noch jeweils 1 Zitat der beiden :) :
Schmidt schrieb:
Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein. Der Bundesprüfstelle und ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Monssen-Engberding schrieb:
Die Bundesprüfstelle wird den normativen Diskurs über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Medienfreiheit und Jugendschutz auch in Zukunft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften führen

Mein Fazit: Toll, macht nur weiter so... ein Glück, dass es immer noch Shops im Internet gibt, bei denen ich legal indizierte Spiele bekommen kann!
Trotzdem Glückwunsch!
 
Auch wenn es jetzt sehr frech ist, was ich sage, auch wenn ich in der Schweiz wohne. Sie
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sollte man auch auf den Index stellen. Denn ich bin Erwachsen, bestimme mein Leben selber und wegen ihr kann ich nicht das kaufen, was ich will. Wenn jemand nicht Realität und Fantasie auseinanderhalten kann, dann hat er Probleme und nicht die anderen zocker.

Sorry, aber ich werde hier keinen Glückwunsch aussprechen. Es geht mir hier nur um den Bereich Games. Aber was sonst noch vor sich geht, muss und will ich nicht wissen.

Währe die BPJM ein Fussballspieler, dann würde es das geben:.......














........
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Die BPJM ist eines der größten Probleme die die Gamer haben. Wegen ihnen werden in Deutschland nur gecuttete Versionen veröffentlicht. Entwickler müssen die Spiele anpassen das bedeutet extra Kosten. Und vor allem verstößt die BPJM gegen EU Recht. Aber zum Glück gibts ja die Intertshops wo man sich die UK Version ziehen kann. Das Highlight aber immer noch. Spiele wie Mortal Kombat sind beschglagnahmt und bei Manhunt hat man den Staatsanwalt eingeschaltet weil das Spiel gegen das Gesetz verstoßen soll.
In Deutschland ist es eben so das man auch mit 18 immer noch nicht volljährig ist. Denen Wünsche ich bestimmt kein Happy Birthday. Solche Noobs die keine Ahnung vom richtigen Zocken haben und Filme wie Tanz der Teufel beschlagnahmen haben nicht mehr alle Tassen im Schranck.
 
Nivht nur Games werden eien vorenthalten, auch Filme werden verstümmelt so die Handlung und Atmospfäre völlig den Bach runter geht. Da wird beschlagnahmt und zensiert was die _Schere hergibt. Eigentlich könnten _Die doch mal Werbung Zensieren oder verbieten!
 
Denen sollte man ne Briefbombe zum Geburtstag schicken..., Lackaffen... :hmpf:
 
Seht ihr's? Die bösen Videospiele machen euch ganz aggressiv!
 
Zeelich schrieb:
Seht ihr's? Die bösen Videospiele machen euch ganz aggressiv!

Ja und das was ich in Spielen sehe muss ich unbedingt nachmachen. Deshalb gehe ich Nachts mit ner Machete raus wie und spiele Manhunt nach. :lol:
 
Red schrieb:
Ja und das was ich in Spielen sehe muss ich unbedingt nachmachen. Deshalb gehe ich Nachts mit ner Machete raus wie und spiele Manhunt nach. :lol:

Ach,du also auch ??
Kool,können wir uns ja mal zu ner "Reality-Lan" verabreden ;)

Zur Topic....wer braucht schon ne BPJM ??

Dafür gibts Muttern die mir schon mit 7 meine getauschten Ärzte-Platten in den Ofen geschmissen hat. :hmpf:
Sie war halt der Meinung "Geschwisterliebe" u.ä. kommt nicht so gut,wenn man erst vor kurzem die Einschulung hinter sich hatte ;)


...für Erwachsene sollte es immer eine Möglichkeit geben,an die Medien ihrer Wahl heranzukommen.Alles andere ist schlicht eine den Grundrechten zuwiederlaufende Bevormundung.

Mich ärgert es heute noch maßlos,daß ich nie in die Gelegenheit kam zb. "Mein Kampf" im Originaltext zu lesen...und ich bin weißgott alles andere als rechtsaußen.

..und was Kinder betrifft,so deutete ich die Lösung ja schon in meinem nicht ganz ernst (...aber eben auch nicht ganz unernst) gemeinten Eingangsabsatz zum Thema an.
 
KlapTrap schrieb:
Mich ärgert es heute noch maßlos,daß ich nie in die Gelegenheit kam zb. "Mein Kampf" im Originaltext zu lesen...und ich bin weißgott alles andere als rechtsaußen.

Na ja, wir hatten mal 'nen Multi-Kulti-Redner bei uns in der Schule, der Mein Kampf mal vorstellte; Natürlich ein Buch von der Deutschen Firma Bertelsmann, welches er in England gekauft hat...
Jedenfalls der hat es in Auszügen vorgelesen - War echt Lustig, was der kleine Österreicher damals für einen geistigen Dummfug zusammengetragen hat :rolleyes: ... Ist wie 'n Witzebuch :)
Bin aber trotzdem nicht scharf darauf, das Buch in irgendwelchen Bücherregalen zu sehen - Sonst erklären die Faschos das wiedermal zu ihrer "Volksbibel", und das muss wiklich nicht sein!
 
Magus schrieb:
Bin aber trotzdem nicht scharf darauf, das Buch in irgendwelchen Bücherregalen zu sehen - Sonst erklären die Faschos das wiedermal zu ihrer "Volksbibel", und das muss wiklich nicht sein!

Öhhhm...die "Faschos" haben MK schon lange zu ihrer Volksbibel erklärt,die Tatsache,daß es verboten ist,macht es umso interessanter für sie.

Außerdem,wir können wir als deutsches "freies" Volk Bücher zensieren,über einen Unrechtsstaat,dessen totalitäres Gewaltgehabe sich eben auch darin ausdrückte,Bücher zu zensieren (sprich verbrennen).
Paradox,oder ?

Hitler war ein Wahnsinniger Wolf im Schafpelz.
Nichts besser kann ihn entlarven,als seine eigenen Worte/Taten.

Außerdem ist dieses eine Buch ein entscheidender Bestandteil der deutschen Geschichte,wie kann man es,nur aus Angst vor Randgruppen,denen vorenthalten,denen es wirklich gehören sollte,nämlich uns allen.
 
Es hat schon seine Gründe, warum "Mein Kampf" auf der Liste steht, ähnlich wie andere Bücher, die z.B. Rassenhass oder kinderpornografie zum Inhalt haben!

Fangen wir z.B. mal mit dem Grundgesetz an:
Art.1 Abs.1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist verpflichtung aller staatlichen Gewalt
Das mit dem "Freie Meinungsäußerung" in Bild, Schrift und Ton ist auch geregelt... sehen wir uns mal Artikel 5 GG an...
Art.5 GG
Abs.1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewähleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Abs.2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Abs.3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Alle, die halbwegs wissen, was in "Mein Kampf" steht, werden verstehen, das durch Art5. GG die propagandierten Inhalte des Buches nicht unter "freie Meinungsäußerung" fallen!

Im Strafgesetzbuch gibt aber auch noch was (Art.5 Abs.2 GG: "...ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", also zählt dieses auch dazu!):
§ 80 StgB
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a StgB
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 86 StgB
Abs.1: Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet oder zur Verbreitung innerhalb dieses Bereichs herstellt, vorrätig hält oder in diesen Bereich einführt oder ausführt, oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs. 2: Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs.3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
Abs.3: Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Abs.4: Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


§ 111 StgB Abs.1: Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§26) bestraft.


§ 130 STgB
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 130a StgB
Abs.1: Wer eine Schrift (§ 11 Abs.3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs.1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs.2: Ebenso wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Abs.3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs.1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs.1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.


§ 131 StgB
Abs.1: Wer Schriften (§ 11 Abs.3), die zum Rassenhaß aufstacheln oder die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs.2: Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
Abs.3: Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
Abs.4: Absatz 1 Nr.3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.

Wer sich mal die oben genannten Artikel und Paragraphen ansieht, wird feststellen, dass man "Mein Kampf" erst dann in deutschen Landen sehen wird, wenn die "Meinungsfreiheit" zu einer "Hetzfreiheit" angeändert wird - Ich denke, das sollte in keinster Weise jemals zur Debatte stehen!
Die in "Mein Kampf" angebotenen Themen zur Hetze und zum Angriffskrieg sind in Deutschland schlicht und ergreifend verboten - daher wirst du das Buch auch nie in den Bücherregalen hier sehen dürfen! Wenn du dich also über sowas lustig machen willst, musst du dir das Buch im Ausland kaufen, wo man solche Gesetze scheinbar nicht für nötig hält!

Makaber finde ich aber immernoch, das Bertelsmann, als deutscher Verlag, das Buch im Ausland verlegt...!
 
Naja,

wenn man davon ausgeht Magus, soltle man das Fernsehen verbeiten.. Und die BILD.

Es ist ein dummes buch und in der Schweiz kann man es kaufen und es verkauft sich scheiße. Uninteressant weil Inhalt = Blöde.

/ajk
 
Warum hab ich das Gefühl das es irgendwie verlogen ist wenn Politiker davon reden zu "schützen" und gleichzeitig Waffen verkaufen lassen? Oder mit Drogen geld verdienen? (Tabak, Allohooll)

Und das diese Frauen da wohl auch für die "gleichstellung" (nicht zu verwechseln mit der echten gleichstellung..) der Frauen und der Männer "kämpfen"?


/ajk
 
Magus schrieb:
Wenn du dich also über sowas lustig machen willst, musst du dir das Buch im Ausland kaufen, wo man solche Gesetze scheinbar nicht für nötig hält!

Hööö? :o

Wo hab ich jemals zu Ausdruck gebracht,daß ich mich über das Thema,das Buch,oder sonstiges lustig machen will ??

Ich halte nunmal die Zeitspanne Weimarer Republik bis Ende 3. Reich für das interessanteste innerhalb der "neueren" Geschichte,und weiß gar nicht wieviel Bücher ich schon darüber verschlungen habe.
DESHALB würde mich einfach auch mal in Blick in dieses Büchlein interessieren.
Aber das darf ich ja nicht,da jeder der dieses Verlangen zum Ausdruck bringt,wohl schon als subversives Element betrachtet wird.

Zu deinem schönen Gesetzesposting...ich kenne die Rechtslage,d.h aber nicht daß ich sie toleriere/verstehe.
Eben sie war schon zu meiner Schulzeit mehrere Schulstunden wert,wobei es mein Geschichtslehrer war,der mir die Augen dafür geöffnet hat,wie ausgehölt unsere "Freiheit" in Wirklichkeit ist.
 
/ajk schrieb:
Warum hab ich das Gefühl das es irgendwie verlogen ist wenn Politiker davon reden zu "schützen" und gleichzeitig Waffen verkaufen lassen? Oder mit Drogen geld verdienen? (Tabak, Allohooll)


/ajk

Ähm.. Waffen verkauft die Regierung sicher nicht an Jugendiche hier.. zumindest hab ich davon noch nichts gehört, könnte aber sein, dass ich in Sachen "Verschwörungstheorien" nicht auf dem Laufenden bin.. und was Tabak und Alk angeht, nun ja, überleg mal, was passieren würde, wenn der Staat keine Steuern erhöbe.. "erhöbe", lol ;)
dann würden nämlich die Preise ziemlich stark ins Bodenlose fallen und Jugendliche könnten an das Zeugs noch leichter ran.. von daher.. keine Ahnung, was du sagen willst :)

EDIT: ah, nicht gescheit gelesen.. "Waffen verkaufen lässt", nun ja, aber sicher nicht an Jugendliche.. wir haben hier noch keine amerikanischen Zustände, glücklicherweise
 
KlapTrap schrieb:
Magus schrieb:
Wenn du dich also über sowas lustig machen willst, musst du dir das Buch im Ausland kaufen, wo man solche Gesetze scheinbar nicht für nötig hält!

Hööö? :o

Wo hab ich jemals zu Ausdruck gebracht,daß ich mich über das Thema,das Buch,oder sonstiges lustig machen will ??

Ich halte nunmal die Zeitspanne Weimarer Republik bis Ende 3. Reich für das interessanteste innerhalb der "neueren" Geschichte,und weiß gar nicht wieviel Bücher ich schon darüber verschlungen habe.
DESHALB würde mich einfach auch mal in Blick in dieses Büchlein interessieren.
Aber das darf ich ja nicht,da jeder der dieses Verlangen zum Ausdruck bringt,wohl schon als subversives Element betrachtet wird.

Zu deinem schönen Gesetzesposting...ich kenne die Rechtslage,d.h aber nicht daß ich sie toleriere/verstehe.
Eben sie war schon zu meiner Schulzeit mehrere Schulstunden wert,wobei es mein Geschichtslehrer war,der mir die Augen dafür geöffnet hat,wie ausgehölt unsere "Freiheit" in Wirklichkeit ist.

Najo, es ist nun mal so, dass Texte, die die freiheitl-demokrat Grundordnung gefährden, hier nicht zugelassen sind.. wie oben schon gesagt, wenn du einen Blick reinwerfen willst, besorgs dir aus dem Inet oder dem Ausland, dürfte ja nicht so schwer sein..
Und dass du die Rechtslage nicht tolerierst, dürfte vielleicht wirklich darin begründet liegen, dass du sie nicht verstehst :) lol
..
Dass man Freiheitsrechte auch verwirken kann, ist dir schon klar, oder? Wär ja noch schöner, wenn man die für irgendwelche Sachen missbrauchen könnte.. genauso ist Weimar übrigens untergegangen, dürftest du eigentlich wissen, wenn du da so belesen bist :)
 
KlapTrap schrieb:
Magus schrieb:
Wenn du dich also über sowas lustig machen willst, musst du dir das Buch im Ausland kaufen, wo man solche Gesetze scheinbar nicht für nötig hält!

Hööö? :o

Wo hab ich jemals zu Ausdruck gebracht,daß ich mich über das Thema,das Buch,oder sonstiges lustig machen will ??

Ich halte nunmal die Zeitspanne Weimarer Republik bis Ende 3. Reich für das interessanteste innerhalb der "neueren" Geschichte,und weiß gar nicht wieviel Bücher ich schon darüber verschlungen habe.
DESHALB würde mich einfach auch mal in Blick in dieses Büchlein interessieren.
Aber das darf ich ja nicht,da jeder der dieses Verlangen zum Ausdruck bringt,wohl schon als subversives Element betrachtet wird.

Zu deinem schönen Gesetzesposting...ich kenne die Rechtslage,d.h aber nicht daß ich sie toleriere/verstehe.
Eben sie war schon zu meiner Schulzeit mehrere Schulstunden wert,wobei es mein Geschichtslehrer war,der mir die Augen dafür geöffnet hat,wie ausgehölt unsere "Freiheit" in Wirklichkeit ist.


Immer langsam, Monsieur! Hast mich wohl etwas falsch verstanden!

Ich meine nur, wenn du dich in gewisser Maßen über die Logik der ernstgemeinten Sachen in MK lustig machen willst (Dazu zählen für mich alle, die seine "ideen" nicht als logisch ansehen und die das Buch als ernstes Problem der Geschichte ansehen - Was A.H. dort schreibt, ist schlicht und ergreifend lächerlich [Und in sehr vielen Fällen einfach nur dumm; Ich kann mich noch an 1-2 Auschnitte erinnern!], musst du es dir dann wohl oder übel importieren (Wenn der Zoll das nicht einbehält) oder in einem anderen Land kaufen müssen! Mehr wollte ich nicht sagen.

Ich für meinen Teil würde auch gerne mal nen Blick reinwerfen - Eben wegen der Geschichte! Es mal aus seiner komischen Sicht zu lesen - Sich ein besseres Bild von der Geschichte zu machen etc....
Ist mir klar, wie du es ( & dass du das ähnlich) siehst!
Wollte nur noch mal zusammenfassen, warum es nach Deutschland nie kommen wird!

Ich hoffe damit habe ich das ge-& erklärt :neutral:

EDIT: Wie du schon sagtest, über Sinn & Unsinn des Gesetzes lässt sich streiten, ich sehe es aber doch aus der Sicht des Grundgesetzes!
Ich halte es ausserdem als eines der am besten durchdachten Gesetze, die ich kenne!
 
Kotanji schrieb:
Najo, es ist nun mal so, dass Texte, die die freiheitl-demokrat Grundordnung gefährden, hier nicht zugelassen sind.. wie oben schon gesagt, wenn du einen Blick reinwerfen willst, besorgs dir aus dem Inet oder dem Ausland, dürfte ja nicht so schwer sein..
Und dass du die Rechtslage nicht tolerierst, dürfte vielleicht wirklich darin begründet liegen, dass du sie nicht verstehst :) lol
..
Dass man Freiheitsrechte auch verwirken kann, ist dir schon klar, oder? Wär ja noch schöner, wenn man die für irgendwelche Sachen missbrauchen könnte.. genauso ist Weimar übrigens untergegangen, dürftest du eigentlich wissen, wenn du da so belesen bist :)

Oh,ich denke doch,das ich die rechtliche Lage sehr gut verstehe,was nicht gleichbedeutend damit ist,daß ich in vollem Umgang mit ihr konform gehe (und auch nicht gehen muß).
Ich frage mich halt,für wie stabil sich das demokratische Selbstbewußtsein hält,wenn es vor einem Büchlein klein beigeben muß.
(Womit sich auch dein Weimar-Vergleich relativiert).
Meiner Meinung nach verhilft man der Figur A.H damit nur noch zu mehr Mysthik.
Dabei gehört er raus und ans Tageslicht gezerrt.
 
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