COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

@Bomberman82

Also bei uns wird es anders gehandhabt. Arbeite auch im Lebensmitteleinzelhandel (kein Discounter), bin Abteilungsleiter an der Bedientheke. Wir haben Linien mit Abstand und Richtung auf dem Boden, woran sich die Kunden orientieren müssen, sonst fliegen sie raus. Außerdem haben wir eine Sicherheitsfachkraft, die den Ein-Ausgang bewacht.
Es dürfen bei uns nur EINE Person pro Haushalt einkaufen, dh. Pärchen, Familien usw. sind strengstens untersagt. Unser Geschäftsführer hat unsere Serviceleistungen auch untersagt. Es wird nurnoch verkauft. Kein Pläuschchen mit Kunden, keine Bestellungen entgegennehmen, keine Beratung über die Produkte.
 
"rät"


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:coolface: :hammertime:
Da bin ich mal gespannt wie die Leute behandeln die nur einen Reisepass besitzen. Oder Ausländer aus der EU die an sich keinen EAT haben.
Oder Leute mit Nebenwohnsitz in Berlin z.B. Ehepartner die dort nur arbeiten.
 
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Trump baut die USA anscheinend zum Sozialstaat um xD

 
Mal eine ernstgemeinte Statistikfrage:

Habe mir eben nochmal die Fälle aus Berlin angeschaut. Von den 1076 offiziell Infizierten sind momentan 41 in klinischer Behandlung, davon 20 intensiv. Heisst auf gut deutsch:

4% von allen Infizierten brauchen Behandlung
2% von allen brauchen intensive Behandlung

Das sind für sich genommen ja schon erfreulich niedrige Werte. Aber sind diese Anteilswerte in Wirklichkeit sogar nicht noch deutlich niedriger? Denn dank Dunkelziffer dürfte die tatsächliche Anzahl an Infizierten ja klar höher sein, während bei den handlungsbedürftigen (vor allem bei den intensiven) wohl kaum jemand unentdeckt bleiben dürfte? Wir reden hier also am ende nochmal von deutlich niedrigeren Werten, eventuell sogar unter ein Prozent hier im Berliner Beispiel.

Imo machen die Statistiken aus anderen Ländern da den gleichen "Fehler". Sie berechnen den Wert immer nur auf die offiziellen Zahlen bezogen, ohne jegliche Dunkelziffer. Gerade wenn man hier ja eine mögliche Kapazität des Gesundheitswesens berechnen will, ist das ja schon ein drastischer Unterschied, ob ich mit einem behandlungspflichtigen Anteil von vier Prozent oder am Ende nur 0.4 Prozent rechne. Das verzerrt doch die ganze Rechnung massiv?
Spielt für die Prognose der Kapazitäten keine Rolle, weil es sich in absoluten Zahlen wieder ausgleicht. Vereinfacht: 0,4% von 1000 = 4% von 100
 
Da bin ich mal gespannt wie die Leute behandeln die nur einen Reisepass besitzen. Oder Ausländer aus der EU die an sich keinen EAT haben.
Oder Leute mit Nebenwohnsitz in Berlin z.B. Ehepartner die dort nur arbeiten.

Dafür gibt es den polizeilichen Meldebescheid. Hat jeder Ausländer. Und jeder Ausländer kennts.
Ohne den kannst du dich bei Behörden sowieso gar nicht ausweisen, jeder Ausländer nimmt bei Behördengängen seinen Reisepass + Meldebescheinigung mit.

Und bei ner Anmeldung eines Nebenwohnsitzes solltest du auch einen bekommen haben.
 
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Dafür gibt es den polizeilichen Meldebescheid. Hat jeder Ausländer. Und jeder Ausländer kennts.
Ohne den kannst du dich bei Behörden sowieso gar nicht ausweisen, jeder Ausländer nimmt bei Behördengängen seinen Reisepass + Meldebescheinigung mit.

Und bei ner Anmeldung eines Nebenwohnsitzes solltest du auch einen bekommen haben.
Hahahahahaha. Denkst du. Glaub mir.
Das nennt sich übrigens nicht polizeilicher Meldebescheid. Du meinst die Meldebescheinigung. Die Polizei hat da nix mit zu tun.
 
Spielt für die Prognose der Kapazitäten keine Rolle, weil es sich in absoluten Zahlen wieder ausgleicht. Vereinfacht: 0,4% von 1000 = 4% von 100
Ich denke nicht, dass es @tialo hier um wirtschaftliche Faktoren, bzw. einer Überlastung des Gesundheitssystems geht, sondern vielmehr um die Auswirkung/Gefahr des Virus.
Klar, dass das ein indirekter Indikator ist, weil dadurch andere Fälle, die einer intensiven Behandlung bedürften, aufgrund der Triage aussortiert werden (müssen).
 
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Ich hab letzte Woche schon Passierscheine etc. bekommen, auf denen steht, dass ich systemrelevant bin :coolface:
 
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Ich bin nicht Systemrelevant. Muss aber trotzdem in die Arbeit gehen. Blödes Gefühl da zu arbeiten wo über 1000 Leute im Werk rumhantieren.
 
Wer kein Dokument hat um seinen Nebenwohnsitz nachzuweisen, sollt die Frage sich selber stellen.
Schlepp mal nen DinA4 Zettel für gut 20 Jahre mit dir rum.
Hängt vom Bundesland ab.

Gibt Bundesländer da ist die Ordnungsbehörde Teil der Polizei.
Das Bundesmeldegesetz regelt das Vorgehen für An-, Um und Abmeldungen. Das ist kein Polizeigesetz.
Das kommt auf die interne Aufteilung innerhalb der Behörde bzw. Land bzw. Gemeinde an. Oft ist es Teil der Ordnungsbehörde, aber die Ordnungsbehörde ist nicht automatisch Teil der Polizei
 
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Schlepp mal nen DinA4 Zettel für gut 20 Jahre mit dir rum.

Muss jeder Ausländer. Almanluxusprobleme.

Das Bundesmeldegesetz regelt das Vorgehen für An-, Um und Abmeldungen. Das ist kein Polizeigesetz.
Das kommt auf die interne Aufteilung innerhalb der Behörde bzw. Land bzw. Gemeinde an. Oft ist es Teil der Ordnungsbehörde, aber die Ordnungsbehörde ist nicht automatisch Teil der Polizei

Hab auch nicht gesagt, dass das aus nem Polizeigesetz wäre.

Der Begriff "polizeiliche Meldebescheinigung" ist nur älter als das Trennungssystem in vielen Bundesländer der BRD. Volksmund. Zudem der Bund erst 2006 darüber die Kompetenzen hat.

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Muss jeder Ausländer. Almanluxusprobleme.



Hab auch nicht gesagt, dass das aus nem Polizeigesetz wäre.

Der Begriff "polizeiliche Meldebescheinigung" ist nur älter als das Trennungssystem in vielen Bundesländer der BRD. Volksmund.
Nochmal. Hahahahahaha. Kein Ausländer, jemand mit Nebenwohnsitz oder nur Besitzer eines Reisepasses trägt seine Meldebescheinigung mit sich rum. Das sind vielleicht 0,5% der Leute. Wenn überhaupt.
Aber zum Glück kann die Polizei (begrenzt) auf die Meldedatenbank oder AZR zugreifen

Früher hatten wir auch nen Kaiser.
 
Nochmal. Hahahahahaha. Kein Ausländer, jemand mit Nebenwohnsitz oder nur Besitzer eines Reisepasses trägt seine Meldebescheinigung mit sich rum. Das sind vielleicht 0,5% der Leute. Wenn überhaupt.
Aber zum Glück kann die Polizei (begrenzt) auf die Meldedatenbank oder AZR zugreifen

Früher hatten wir auch nen Kaiser.

So wie nicht jeder Ausländer seinen Reisepass mit sich rumträgt. :ugly:

Wenn dieser aber erfährt, dass er seine Dokumente mit sich rumführen muss, wird er seine Meldebescheinigung dabei haben. Man kennts nicht anders. Keine Behörde akzeptiert den Reisepass ohne Meldebescheinigung.


Früher hatten wir auch nen Kaiser.

Rate mal woher der Begriff Kanzler kommt. Der hat sich auch überlebt. Die Kanzlei des Kaisers. Daher muss der Kanzler noch heute die Gesetze mit unterzeichnen.
 
So wie nicht jeder Ausländer seinen Reisepass mit sich rumträgt. :ugly:

Wenn dieser aber erfährt, dass er seine Dokumente mit sich rumführen muss, wird er seine Meldebescheinigung dabei haben. Man kennts nicht anders.
Dagegen hilft der eaT, den haben aber Ausländer aus der EU nicht verpflichtend.
Anders gesagt, ne Familie mit fünf Kindern kriegt auch nur eine Bescheinigung.
 
Ja mir ist klar dass Berlin hier kein repräsentives Beispiel ist. Aber das ändert an meinem eigentlichen Punkt doch gar nichts. Durch die nicht mit einbezogene Dunkelziffer wären diese Anteilswerte von behandlungspflichtigen Patienten dann am ende trotzdem immer viel zu hoch? Auch in anderen Ländern?

Wie willst du eine Zahl, die lediglich geraten ist, in eine offizielle Statistik aufnehmen? Das mach doch absolut keinen Sinn und würde eine Statistik, wo es um nachweisbarkeit geht ad absurdum führen.

@Junkman
Du liegst falsch, da dein Beispiel des Schiffes mit einem Leck absolut nicht zutreffend ist.

Zur Prävention wird keine maximale Abschottung benötigt sondern nur eine möglichst hohe. Es geht darum, die Möglichkeit der Ansteckung und Verbreitung einzudämmen, da es völlig offensichtlich ist das man dies nicht komplett unterbinden kann.

Ganz abgesehen davon, das es auch angepasste Verhaltensweisen für Supermärkte und einkaufen gibt
 
Im eaT steht aber die Meldeadresse. Und ja, an sich ist die nur mit dem Reisepass und Co. gültig. So, wie auch ein Führerschein alleine nicht ausreicht

Bin auf was gestoßen:

Die bisher in die Nationalpässe eingeklebten Aufenthaltserlaubnisse und sonst ausgestellte Ausweispapiere bleiben zunächst weiter gültig. Mit dem Erfordernis einer Neuausstellung (beispielsweise bei Übertrag der Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Nationalpass), spätestens jedoch am 30. August 2021 müssen die bisherigen Dokumente durch die neuen mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ersetzt sein.

Gut zu wissen. Mal weitersagen.
 
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