COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

Ich komme hier mit dem Lesen und Liken nie mehr hinterher. :enton:

Gerade eben habe ich Paps bei meiner morgentlichen SMS aufgeklärt das er nur alleine und mit Perso rausgehen darf, sonst gibt es 25.000€ Strafe. Dies ist keine Richtlinie, sondern ein neues GESETZ. Beerdigungen im engsten Familienkreis gelten als Sonderfall, und dürfen zum Glück noch stattfinden.
 
Ich komme hier mit dem Lesen und Liken nie mehr hinterher. :enton:

Gerade eben habe ich Paps bei meiner morgentlichen SMS aufgeklärt das er nur alleine und mit Perso rausgehen darf, sonst gibt es 25.000€ Strafe. Dies ist keine Richtlinie, sondern ein neues GESETZ. Beerdigungen im engsten Familienkreis gelten als Sonderfall, und dürfen zum Glück noch stattfinden.

1. Das ist ne Verordnung
2. BIS 25.000 Strafe
 
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Hier steht noch mal alles ganz genau. :scan:


5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
(3) Gründe im Sinne des Absatzes 2 sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, auch an wechselnden Einsatzstellen,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
c) Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme der nach § 2 Abs. 5, §§ 3 ff. untersagt sind,
d) der Besuch bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
e) der Besuch bei alten oder kranken Menschen oder bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen; innerhalb von Einrichtungen nur nach Maßgabe von § 6,
f) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
g) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis,
h) das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt,
i) Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung,
j) Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren,
k) die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen,
l) der Besuch von Veranstaltungen oder Versammlungen, die nach Maßgabe von § 1 erlaubt oder genehmigt sind,
m) die Teilnahme an Prüfungen,
n) die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren,
o) die Befolgung behördlicher, staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Vorladungen,
p) die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.

§ 17 Ausweispflicht
Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen.


 
Braucht man wirklich so eine Bescheinigung um zur Arbeit zu fahren?

Man braucht doch auch keine zum Einkaufen/Arzt/Apotheke.
Oder was wenn man in der Innenstadt wohnt und mit dem Auto ein bisschen außerhalb fährt um dort alleine im Wald rumzulaufen?
 
Zu viele Fragen derzeit, und zu wenig Antworten. Ich hab meinem Vater jetzt den Link dort oben gesendet, dann kann er sich alles selbst in Ruhe mal durchlesen. Er geht gleich ins Internet um nachzuschauen, wie er schrieb. :niatee:





Um auf die Gefahren des Coronavirus aufmerksam zu machen, spricht Christian W. (50) in einem sehr persönlichen Video über seinen Kampf gegen die Infektion. „Man liegt allein im Bett, hat Kopfweh, tagelang 39 Grad Fieber, man kann nichts essen, wird immer schwächer. Dazu kommen diese starken Brust- und Lungenschmerzen, die sich so anfühlen, als würde der ganze Brustkorb brennen.“ Seine Befürchtung: „Viele werden den Kampf verlieren.“ Und: „Nimm das Coronavirus ernst, vermeide unbedingt eine Ansteckung! Schütze deine Eltern und Großeltern!“




Aus KT: Quelle

Glaub wenn sich das alles wieder beruhigt hat werde ich meine Ärztin nochmal aufsuchen. Seitdem ich anfangs diesen Jahres diesen kack hatte bekomme ich schlecht Luft. Müsste ja langsam mal besser werden -.-


Kann ich dir nicht sagen. Ich hoffe mal nicht.

Nach allem was ich weiss leider ja. Dauerhafte Schädigung der Lunge..

Hast du nur unter Belastung Probleme oder auch in Ruhe?
 
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Das ist jetzt verboten irgendwo hinzufahren

Ist es nicht nur verboten ohne Grund irgendwo hinzufahren? Wenn ich heute zum Finanzamt fahre und meine Steuererklärung dort in den Briefkasten werfe, wird wohl kaum jemand was dagegen haben. Kontakt mit anderen Menschen ist dabei 0,0 und schließlich wollen die dort auch was zu tun haben in der Krise ;)
 
Ich denke ist eh schwierig zu kontrollieren. Kann ja auch immer zum Einkaufen unterwegs sein.
 
Wenn ich aber alleine in den Wald fahre ist es unnötig und zu vermeiden

Klar. Nur: Im Wald wird dich kaum jemand kontrollieren und auf dem Weg dahin sind sicher auch Geschäfte, die man bei einer potentiellen Kontrolle als Zielpunkt angeben kann. Daher schwierige Sache das...
 
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