Aus welchem § leitest du das 14-tägige Rückgaberecht ab? Das gilt nur für Fernabsatzverträge. Die großen Ketten, wie zum Beispiel Media-Markt geben ein 14-tägiges Rückgaberecht lediglich aus Kulanz. Beim Media-Markt hängt das zum Beispiel an der Kasse und wird damit natürlich auch zum Inhalt des Kaufvertrages. Wenn es sowas bei deinem Händler nicht gibt, dann hast du auch kein Rückgaberecht.
Die einzige Möglichkeit wäre also nur ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei deinem Pixelfehler würde eventuell ein Sachmangel im Sinne des §434 BGB in Betracht kommen. Das führt halt wieder zur Diskussion, ob ein Pixelfehler ein Sachmangel im Sinne des §434 BGB ist. Der Händler wird wohl eher mit "Nein" antworten und dann kannst du dich nur noch an den Hersteller wenden. Sony ist bei Pixelfehlern nicht wirklich kulant, wie es bei Nintendo aussieht- k.A.
Dennoch wäre es eine Sauerei, wenn dein Händler deinen 3DS nicht zurücknimmt. Ich würde dort etwas Stunk machen "Ich kaufe hier nie wieder"; "Frechheit" (am besten, dass es andere Kunden mitbekommen) und darauf hoffen, dass er den 3DS zurücknimmt.
Sollte der Händler allerdings generell ein 14-tägiges Rückgaberecht anbieten (wo hast du den nochmal gekauft?), dann dürfte es keine Probleme geben, aber wenn es so wäre, dann hätte er ihn wohl schon zurückgenommen. Rechtlich kannst du dort leider relativ wenig machen.
Damit es nicht ganz OT wird:
Mein verfluchter DS ist immer noch nicht angekommen. Ich glaube so langsam, dass es dieses WE nichts mehr wird, dabie wollen meine Augen auch endlich den 3D-Effekt genießen...