- Seit
- 18 Nov 2007
- Beiträge
- 356
Hierzu noch die Organspederegelung im europäischem Ausland. Bei tod ist man hier aus gesetzlicher Sicht automatisch eine Organspenderin. Im Falle von einigen Länder, wie Beispielsweise Schweden oder Frankreich, fällt sogar das Widerspruchsrecht der Angehörigen weg.
• Schweden
• Bulgarien
• Polen
• Frankreich
• Luxemburg
• Italien
• Österreich
• Portugal
• Ungarn
• Slowenien
• Spanien
• Tschechien
• Slowakei
• Zypern
• Liechtenstein
• Lettland
Desweiteren gibt es das Infotelefon Organspende von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen- und Privaten-Krankenkassen: Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 ist das Infotelefon Organspende montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr, und freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
• Schweden
• Bulgarien
• Polen
• Frankreich
• Luxemburg
• Italien
• Österreich
• Portugal
• Ungarn
• Slowenien
• Spanien
• Tschechien
• Slowakei
• Zypern
• Liechtenstein
• Lettland
Desweiteren gibt es das Infotelefon Organspende von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen- und Privaten-Krankenkassen: Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 ist das Infotelefon Organspende montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr, und freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
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