Swisslink
L99: LIMIT BREAKER
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mag bei euch legal sein, bei uns ist es das nicht (wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die Schweiz der Piraterie einen generellen Freibrief erteilt hat, aber du kennst die schweizer Gesetze sicher besser als ich)
und ja, das kann man dann moralisch kritisieren, weil es vergleichbar mit Diebstahl ist, wenn auch nicht im juristischen, aber ja wohl im praktischen Sinne
irgendwo werden eure Vergleiche halt nur noch lächerlich, wer hier ernsthaft das in Deutschland illegale besorgen von kopieen von Inhalten damit vergleicht, das man legal ein Medium erwirbt, welches man legal nutzen kann und wo lediglich der Vertrieb in Deutschland verboten ist, dem kann man nicht mehr helfen, sorry
Kein genereller Freibrief. Grundsätzlich ist die Gesetzeslage sehr ähnlich wie in Deutschland: Man darf Musik/Filme/Serien/Games downloaden, aber nur zum Privatgebrauch. Der Unterschied zwischen den Gesetzgebungen liegt in der Handhabung:
-> Deutschland: Bei einer Tauschbörse mit kostenlosen Inhalten, muss der Nutzer annehmen, dass es illegal ist.
-> Schweiz: Bei einer Tauschbörse mit kostenlosen Inhalten, muss der Nutzer annehmen, dass es legal ist.
Von daher: In Deutschland ist der Download strafbar, in der Schweiz nicht.
von daher ist meine Situation in der Schweiz exakt die selbe wie bei dir mit den Games, die in Deutschland verboten sind.
