User dürfen Indizierte Titel nicht nennen!!!

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DarthSonic schrieb:
@Spaceace

Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?

Ich glaube das hast Du, Situation als Privatmensch (also nicht gewerblich):soweit ich weiss ist es mir nicht verboten zB C&C Gen* im Laden zu erstehen. Nur in der Verkaufsfläche dürfen die nicht mehr hingestellt werden, unter der Ladentheke dürfen die nach wie vor liegen.
 
Ich dachte immer, das man indizierte Spiele trotzdem kaufen darf, vorrausgesetzt das man mündig (18) ist.So hats mir jedenfalls mein Händler gesagt, und der vercheckt auch indizierte Spiele... :rolleyes:
 
DarthSonic schrieb:
@Spaceace

Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?

Indiziert bedeutet nur:
Keine Abgabe an unter 18Jährige + Keinerlei Zurschaustellung/Werbung
Eine Stufe höher würde dann die Beschlagnahmung kommen:
Kein Verkauf an sonstwen + Keinerlei Zurschaustellung/Werbung

Man darf also Indizierte Filme durchaus erwerben...
 
Nichts anderes hab ich gesagt: und warum soll es den dann verboten sein das gewerblich für (meinetwegen ausgewählte) Kunden zu handeln. Das ist es was ich hier nicht versteh ? Darth?
 
Okay, ist ja jetzt eh egal ;) Alle Titel ab 18 kann man eh im handel (NICHT Versandhandel) erstehen gegen Altersnachweis, und es werden ja eigentlich keine Spiele mehr indiziert.

Ausnahme sind die Importe. Dort zieht der Zoll tatsächlich alle Spiele ohne USK ein! Ob das in der Praxis immer so gehandhabt wird ist was anderes, denn Inner-EU Handel ist ja eigentlich am Zoll vorbei ;)
 
DarthSonic schrieb:
Okay, ist ja jetzt eh egal ;) Alle Titel ab 18 kann man eh im handel (NICHT Versandhandel) erstehen gegen Altersnachweis, und es werden ja eigentlich keine Spiele mehr indiziert.

Ausnahme sind die Importe. Dort zieht der Zoll tatsächlich alle Spiele ohne USK ein! Ob das in der Praxis immer so gehandhabt wird ist was anderes, denn Inner-EU Handel ist ja eigentlich am Zoll vorbei ;)

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte ändert sich eigentlich nichts am Verhalten des Zoll! Nur wenn sie dann mal über eine Sendung stolpern (was erfahrungsgemäß ziemlich selten vorkommt) wird man sich zwangsläufig mit ihnen in Verbindung setzen müssen und das alles persönlich Regeln. Natürlich nur wenn man volljährig ist, wenn nicht sieht's schlecht aus.

P.s. Die Importhändler hier regeln das afaik über die Daten aus dem Ausweis.
 
Ok, ich hör auf nachzubohren, aber folgendes habe ich noch zum Thema aus dem Maniac-Forum:

Das Jugendschutzgesetz trifft leider keine Unterscheidung zwischen aktuellen
Programmen und solchen, die etwa im Buchbereich unter dem Stichwort
"Antiquariat" angeboten werden. Auch ist für diesen Bereich keine
Ausnahmeregelung für die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht vorgesehen.
Daher gilt: sämtliche Produkte, die keine Alterskennzeichnung der USK
tragen, gelten ab dem 01. April 2003 als nicht gekennzeichnet und
unterliegen den Verkaufbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes - dies
bedeutet dass sie im stationären Handel ausschließlich Erwachsenen und im
Versandhandel überhaupt nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich
gemacht werden dürfen. Dieses Verbot gilt etwa auch für Flohmärkte und
ähnliche Veranstaltungen.




Na dann mal gute Nacht für die Klassik-Sammler sowie Importschnäppchenjäger und viele Kleinverkäufe hier, günstig Ebay schnuppern fällt - ohne Altersnachweis - flach.

http://www.maniac.de/forum/pxmboard.php?mode=msg&brdid=1&msgid=372893
 
DarthSonic schrieb:
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?

DarthSonic, du bringst da einfach >>indizierte<< spiele mit >>beschlagnahmten<< titeln durcheinander.

indizierte titel dürfen, wie oben schon mehrfach erwähnt, weiterhin an alle möglichen, volljährigen menschen verkauft werden. sie dürfen nur nicht beworben werden. theoretisch geht das sogar soweit, dass dein händler nicht mal einen zettel an der tür kleben haben darf, auf dem er darauf hinweisst, dass er spiele ab 18 auf anfrage führt.

beschlagnahmte titel dürfen in deutschland überhaupt nicht verkauft werden. auch nicht an volljährige. aber das sich daran auch niemand hält, beweisen wohl die hohen verkaufszahlen eines gewissen 'hirntoten' zombiefilmes ;)
 
Also das geht eindeutig zu weit! Mir ist ja bekannt, dass Mags die Titel von indizierten Titeln nicht nennen dürfen, aber jetzt schon am Board nicht mehr?!

Wie gut, dass River Raid von der Liste genommen wurde[sonst könnt ich den Namen jetzt ja nicht nennen], das Spiel hat jedenfalls die Idiotie der BPJS vollends bestätigt. Wer den Atari Klassiker kennt[ich vom C64 her] der weiß, dass das game wirklich nichts mit irgendwelchem bedenklichem Content gemeint hat, wurde dennoch indiziert...

Was geht in sonem BPJSler wohl vor:

c64_0044_02.png


"Oh gott, was für eine rote Schrift, soll das etwa Blut simulieren!!!"

c64_0044_03.png


"Oh, ist doch nur ein nettes Flugspiel."

c64_0044_04.png


"Oh mein Gott, was für eine unglaubliche Gewaltverherrlichung! Man kann ja sogar auf die anderen Flugzeuge schießen, dabei sterben ja Tausende Menschen, so ein Spiel können wir den bis 18-Jährigen nicht zumuten, die kapern sonst das nächste Flugzeug und schießen alles nieder."


Klingt das nicht realitätsnah? Naja, wer weiß, vielleicht hätte irgendwer ein Flugzeug des Heeres gekapert und Zivilflugzeuge abgeschossen, wenn er das game gespielt hätte :lol:


Danke für die Rettung von Millionen Menschenleben BPJS :rolleyes:
 
CosmicBear schrieb:
DarthSonic schrieb:
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?

DarthSonic, du bringst da einfach >>indizierte<< spiele mit >>beschlagnahmten<< titeln durcheinander.

indizierte titel dürfen, wie oben schon mehrfach erwähnt, weiterhin an alle möglichen, volljährigen menschen verkauft werden. sie dürfen nur nicht beworben werden. theoretisch geht das sogar soweit, dass dein händler nicht mal einen zettel an der tür kleben haben darf, auf dem er darauf hinweisst, dass er spiele ab 18 auf anfrage führt.

beschlagnahmte titel dürfen in deutschland überhaupt nicht verkauft werden. auch nicht an volljährige. aber das sich daran auch niemand hält, beweisen wohl die hohen verkaufszahlen eines gewissen 'hirntoten' zombiefilmes ;)

Das hatten wir a) schon geklärt, und b) habe ich geschrieben, daß ich mir nicht sicher bin ;)


@spaceace: im Maniac Forum steht nix anderes als wir hier mittlerweile zusammengetragen haben.

@ALL: Schaut mal unter http://www.consolewars.de/news/newsdisplay.php?idx=3115! Dort habe ich schon vor einer woche eine News mit sehr weitgehenden Infomaterialien gepostet! :)
 
DarthSonic schrieb:
@spaceace: im Maniac Forum steht nix anderes als wir hier mittlerweile zusammengetragen haben.

So?, über die Auswirkungen des Themas auf die Einschränkung der Verkaufs-/Kaufmöglicheiten bei ebay hab ich hier noch nichts gelesen. Und vielleicht ist es ja für den einen oder anderen gut zu wissen warum ihm demnächst ein Schreiben vom Abmahnanwalt ins Haus flattert, wenn er versucht SW ohne USK-Prüfsiegel über ebay zu verkaufen.
 
also der zoll beschlagnahmt importe nicht,
zumindest nicht von inet-shops..hab da nachgefragt...

die shops müssen nur nachweisen, dass die software auch nur
an volljährige geht...per perso-nummer im bestellfeld z. B. ;)
 
DarthSonic schrieb:
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)

Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".

@nkani: Thx!
 
nkani schrieb:
also der zoll beschlagnahmt importe nicht,
zumindest nicht von inet-shops..hab da nachgefragt...

die shops müssen nur nachweisen, dass die software auch nur
an volljährige geht...per perso-nummer im bestellfeld z. B. ;)

Nun, es gibt nur leider keine LEGALE Methode für einen Versandhändler den Altersnachweis zu erbringen!!! ich arbeite im Versandhandel und ich habe mehrfach mit den Zuständig bei uns darüber gesprochen. Alle gängigen methoden sind allerhöchstens "gedulded". zudem ist es dem Versandhandel tatsächlich untersagt, Spiele zu versenden die indiziert sind, somit auch Importe!
 
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)

Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".

@nkani: Thx!

Mach dafür doch ein neues Thema im Board auf!
 
@ darth sonic : les mal im Thread : ES REICHT !!!!
da habi ch die analyse vom bpjs-klage de gepostet, so einfach isses leider ned mit der indizierung
 
DarthSonic schrieb:
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)

Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".

@nkani: Thx!

Mach dafür doch ein neues Thema im Board auf!

Hab ich schon am 28.3., der leider im Schwarzmarkt-Forum rumdümpelt, weil es nicht auf der Startseite (CW) in den aktuellen Theads aufgelisted wird und Cloud sich auch rührend drum kümmert :rolleyes:
http://www.consolewars.de/messageboard/viewtopic.php?t=10084

Aber ich seh´schon man beschäftigt sich mit dem ganzen Thema in diversen Threads ja schon zu genüge, da könnt ihr auch auf mein Engagement pfeifen.
 
na Spaceace,nicht direkt die Flinte ins Korn werfen ;)

Nur was soll der Thread auf dem Schwarzmarkt?
Der gehört ins allgemein :blushed:
 
tomesi_Dolton schrieb:
na Spaceace,nicht direkt die Flinte ins Korn werfen ;)

Nur was soll der Thread auf dem Schwarzmarkt?
Der gehört ins allgemein :blushed:

Danke für die Aufmunterung, mein Thread passt da ja eigentlich schon hin, schliesslich geht´s um ne Warnung für Käufer und vor allem für Verkäufer auf Ebay.
 
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