User dürfen Indizierte Titel nicht nennen!!!

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller Red
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Ja aber wenn einer von der BPJM zufällig auf die Seite surft und liest das wir hier offen über einen indizierten Titel palabern kann das als Werbung für das indizierte Game gewertet werden und im schlimsten Fall wird die Seite geschlossen.
 
naja...ich riskiers dann einfach mal...kennt noch einer forbidden forest vom C64??? so ein schwachsinn!!! ich könnte wetten das wenn i ch heute noch red faction 2 für 29€ haben wollte es mir der media markt noch verscherbelt. die werden ihre restbestände wohl nicht verschrotten nur weil das game aufm index ist. noch dazu iss die deutsche version ja entschärft....das wird ja hier immer mehr zur zensur. :shakehead:
 
Wenn dann palaber ich nicht ich diskutier...

@Rikki: in der Hinsicht ist D das restriktivste Land der Welt, und ich werde mir nicht vorschreiben lassen was in meine Laufwerke wandert. Zum Glück bin ich weit über der "Schallmauer" - ich denke ich hab keine Probleme! Aber wie sieht´s dann im Handel aus (ich denke hier an meinen geliebten Versand- und Kleinhändler) die sind doch von so viel Ignoranz gestraft. Aber jetzt wo es wirschaftlich nicht so gut geht, dreht man diesem aberkleinstem Umsatz auch noch den Hahn zu! Ich hab kein Verständnis dieser Gesetzesverschärfung gegenüber, aber das hab ich schon mehrmals gesagt.

B2T: Also nochmal: wir werben doch hier nicht. Wenn dann setzten wir uns sachlich :D auseinander.
 
Ausserdem ist das doch eine Einschränkung der Meinungs-bzw.Pressefreiheit, oder etwa nicht? Man wird das Kind doch wohl beim Namen nennen dürfen :hmpf: !!!
 
Also, wenn gar nichts mehr zieht gäb es da doch noch die Möglichkeit diese Seite vom Ausland aus zu Hosten... wie wärs mit den liberalen Niederlanden? Man könnte ja auch so tun als ob...

Wenn wir dem nicht entgehen können sollten und uns auf Abkürzungen beschränken müssen, schlage ich vor zumindest einen Glossar-Thread zu eröffnen wo das einmal ausgeschrieben wird. Ich kann ja jetzt kaum unterscheiden ob mit sc splinter cell oder soul calibur gemeint ist.
 
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)

Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!

Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)

Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:

a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.

Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?
 
Spaceace schrieb:
Wenn dann palaber ich nicht ich diskutier...

@Rikki: in der Hinsicht ist D das restriktivste Land der Welt, und ich werde mir nicht vorschreiben lassen was in meine Laufwerke wandert. Zum Glück bin ich weit über der "Schallmauer" - ich denke ich hab keine Probleme! Aber wie sieht´s dann im Handel aus (ich denke hier an meinen geliebten Versand- und Kleinhändler) die sind doch von so viel Ignoranz gestraft. Aber jetzt wo es wirschaftlich nicht so gut geht, dreht man diesem aberkleinstem Umsatz auch noch den Hahn zu! Ich hab kein Verständnis dieser Gesetzesverschärfung gegenüber, aber das hab ich schon mehrmals gesagt.

B2T: Also nochmal: wir werben doch hier nicht. Wenn dann setzten wir uns sachlich :D auseinander.


Halloooo!! Bisher war es auch verboten indizierte Titel oder Titel ab 18 (Filme) über den Versandhandel zu vertreiben. Da ändert sich gar nix! Und ich arbeite im Versandhandel, also erzähl mir nix anderes.
 
Gilb schrieb:
Ausserdem ist das doch eine Einschränkung der Meinungs-bzw.Pressefreiheit, oder etwa nicht? Man wird das Kind doch wohl beim Namen nennen dürfen :hmpf: !!!

EBEN! :D Man darf keine direkte Werbung machen, aber das ist wiederrum Interpretationssache, aber wird bei einem Privatmann sicherlich anders gehandhabt als bei einem Händler oder in den Medien!

Ich denke wir als Privatpersonen müssen uns da vor nichts fürchten.
 
Außerdem schaut doch hier eh keiner von den verrückten freaks rein :) Und selbst wenn sie die seite schließen sollten öffnet ihr sie einfach neu und hosted wie schon gesagt in niederlande oder sonstwo :D
Ist zu absurd glaube kaum das das irgendeiner machen wird.
 
DarthSonic schrieb:
Indizierungen dürfen nur noch vorab, d.h. vor einer Einstufung durch die (ab 1. aproil verbindliche) USK-Einstufung vorgenommen werden. Da die BPjS aber erst auf Antrag tätig wird, ist das sogut wie ausgeschlossen. Denn wer ein Spiel nicht gespielt hat, kann dieses nicht auf Indizierung beantragen ;)

Einer von uns beiden irrt; Meine Info:

Die BPjM wird ab dem 1. April auch OHNE Antrag tätig! Zudem ist die Ausweitung der antragsberechtigten Stellen vergrößert worden.

Bleibt aber noch offen, ob ein Titel in irgendeiner Form offiziell in D veröffentlicht sein muss, um indiziert werden zu können.
 
guradia schrieb:
DarthSonic schrieb:
Indizierungen dürfen nur noch vorab, d.h. vor einer Einstufung durch die (ab 1. aproil verbindliche) USK-Einstufung vorgenommen werden. Da die BPjS aber erst auf Antrag tätig wird, ist das sogut wie ausgeschlossen. Denn wer ein Spiel nicht gespielt hat, kann dieses nicht auf Indizierung beantragen ;)

Einer von uns beiden irrt; Meine Info:

Die BPjM wird ab dem 1. April auch OHNE Antrag tätig! Zudem ist die Ausweitung der antragsberechtigten Stellen vergrößert worden.

Bleibt aber noch offen, ob ein Titel in irgendeiner Form offiziell in D veröffentlicht sein muss, um indiziert werden zu können.

Stimmt! Hast Recht. Habe gerade nochmal nachgesehen. Die BPjS wird auch OHNE Antrag tätig. Dennoch ändert das eigentlich nix, denn solange ein Spiel nicht auf dem markt ist, kann es nicht indiziert werden und wenn es auf dem Markt ist, hat es eine USK-Freigabe und kann daher auch nicht mehr indiziert werden ;)

Ausnahmen werden Spiele sein, die nationalsozialistische Propaganda betreiben oder ähnliches. So wie es halt bei Filmen der Fall ist. Aber da hat ja wirklich niemand was dagegen.
 
die BPJS kann mich erhlich gesagt kreuzweise am arsch lecken... ich werde den namen nennen wie immer halt :D
 
DarthSonic schrieb:
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)

Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!

Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)

Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:

a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.

Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?

Ok, Ok ich hab es etwas zu sehr überflogen, Du hast recht! Aber warum sollte der Zoll die Sachen abfangen wenn der Handel zB eine Bestellung eines Volljährigen nachweisen kann. Das kann dann nur aufgrund der Tatsche gemacht werden, dass evt. Disributorenrechte verletzt werden würden.
 
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Spaceace schrieb:
DarthSonic schrieb:
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)

Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!

Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)

Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:

a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.

Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?

Ok, Ok ich hab es etwas zu sehr überflogen, Du hast recht! Aber warum sollte der Zoll die Sachen abfangen wenn der Handel zB eine Bestellung eines Volljährigen nachweisen kann. Das kann dann nur aufgrund der Tatsche gemacht werden, dass evt. Disributorenrechte verletzt werden würden.

Der Zoll fängt die Importe ab, da sie keine Altersfreigabe in Deutschland besitzen und daher automatisch als indiziert gelten! Nur wenn das Spiel eine USK-Prüfung hinter sich hat, also der Stempel drauf ist, darf das Spiel bezogen werden!
 
DarthSonic schrieb:
Der Zoll fängt die Importe ab, da sie keine Altersfreigabe in Deutschland besitzen und daher automatisch als indiziert gelten! Nur wenn das Spiel eine USK-Prüfung hinter sich hat, also der Stempel drauf ist, darf das Spiel bezogen werden!

Ok, aber wenn sie indiziert sind darf der Handel sie doch beziehen und verkaufen. Ich sehe im Bezug auf den USK-Stempel hier nicht den spingenden Punkt, sondern wie ich beschrieben habe bei der Rechteverletzung der Distributoren (->DVD´s). Oder willst Du mir sagen dass ich demnächst zum Schmuggler werden muss, weil ich zB US Titel (Konsole) nicht durch den Zoll kriege obwohl ich Volljährig bin? Soweit ich informiert bin ist es zumindest für Privatpersonen zum privaten Gebrauch gestattet. Warum sollte dem Handel das verboten werden wenn er die Alterzugangskontrolle sicherstellt?
 
Oh man den deutschen Zoll zu umgehen ist ja wohl das einfachste auf der welt... last euer Spiel einfach als Geschenk verpacken (wie bei amazon) das dürfen die nich aufmachen -> also kanns nich eingezogen werden!
 
max pyne
c&c: general
unreal championship
GTA Vice City

la la la la la la la


gibts noch mehr indizierte spiele ??? dann schreibt sie nieder und schickt sie an :

info@bpjs.de

hahaha :D
 
@Spaceace

Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
 
DarthSonic schrieb:
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)

Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!

das ist der untergang für mich ....

Ich habe ne us PS2 und nen US cube naja und nen deutschen aber für was hab ich mir die dinger gekauft wnen ich jetz bei dvdbox keine Spiele mehr ordern kann das ist doch glatter ********* ach ich könnte ausrasten.
Naja las ich mir das von freunden da drüben kaufen und rüber schicken ist zwar umständlich aber anders scheints ja nicht zu funtzen.

sry aber DRECKS GESETZ
 
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