Steam

Spieler A (Verkäufer) tut das Spiel, dass er nicht mehr haben will ins Steam-Inventory und kriegt das Geld von Spieler B (Käufer) als Steam-Wallet-Guthaben, dass er sich wiederum auf sein PP etc. auszahlen lassen kann. Stellt sich nur die Frage, wie Spieler B bezahlt... Auch über PP, oder kann er dann mit dem Wallet ins Minus gehen und muss diesen Minus-Betrag schnellstmöglich wieder ausgleichen? Schwierig.

Da wird auch nix mit Steamguthaben sein, das kann Steam zwar anbieten, aber da wir laut dem Gerichtsurteil ab sofort EIGENTÜMER der Spiele sind, müssen wir das auchbei Ebay verkaufen und dann über Steam verschicken können. Genausowenig kann Steam in den Preis Verkaufspreis reinreden.
 
Ich weiß nicht wie das gewertet wird und in wie weit sich Valve damit rausreden kann, aber man ist bei Steam kein Kunde und kauft bei auch weder Software noch Lizenzen, man ist Abonnent und schließt Abos.




Steam sowie ihre Abonnements setzen den automatischen Download und die Installation von Software und anderen Inhalten sowie Updates („Software“) auf Ihrem Computer voraus. Sie dürfen die Software nicht für andere Zwecke verwenden, als den erlaubten Zugang zu Steam und Ihren Abonnements. Sie stimmen zu, dass Steam insbesondere aus Gründen von Systemsicherheit, Stabilität und Kompatibilität bei Multiplayer-Spielen gegebenenfalls automatische Updates vornehmen und neue Versionen erstellen oder anderweitig die Software verbessern muss und das insofern die Voraussetzungen zur Nutzung der Software sich mit der Zeit ändern können. Sie bestätigen, dass weder dieser Nutzungsvertrag, noch die Bedingungen, die mit einem bestimmten Abonnement verbunden sind, Ihnen einen Anspruch auf zukünftige Updates, neue Versionen oder andere Verbesserungen der Software gewähren, die mit einem bestimmten Abonnement verbunden ist, obgleich Valve nach eigener Entscheidung derartige Updates etc. anbieten kann.

Valve räumt Ihnen hiermit ein beschränktes, kündbares, nicht exklusives Nutzungsrecht in Bezug auf die Software zu Ihrer persönlichen Nutzung gemäß diesem Nutzungsvertrag und etwaigen Abonnementbedingungen ein. Sie akzeptieren das Nutzungsrecht in diesem Umfang. Hinsichtlich der Software wird Ihnen ein Nutzungsrecht eingeräumt, sie wird Ihnen nicht verkauft. Ihr Nutzungsrecht umfasst keine weitergehenden Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an der Software.

Weiterhin stimmen Sie zu, dass Ihnen Valve hiermit eine begrenzte, kündbare, nicht exklusive Lizenz (die „Installer-Lizenz“) einräumt, um eine unbegrenzte Anzahl unveränderter Kopien der Steam-Client-Installationssoftware („Steam Installer“) im Wege des Onlinedownloads zu erstellen und zu verbreiten. Voraussetzung hierfür ist das die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/
 
Zuletzt bearbeitet:
Das muss Steam sich ausdenken, nicht der Gesetzgeber. Steam könnte einfach die option anbieten, jedes spiel aus der Liste ins Inventar zu packen und von da aus zu giften.
Aber Steam hat hier nich die Wahl und kann faul rumsitzen. Außer sie wollen jeden Tage ein paar hundert Klagen am Hals haben.

So oder so klingt das sehr bitter für Steam, das wird die Verkäufe ins unerdenkliche senken und Publisher werden keinerlei Anreiz mehr haben Spiele auf Steam zu verkaufen.
 
Ich weiß nicht wie das gewertet wird und in wie weit sich Valve damit rausreden kann, aber man ist bei Steam kein Kunde und kauft bei auch weder Software noch Lizenzen, man ist Abonnement und schließt Abos.

Darum gings in dem Urteil:

The specific rule seems to be that if a license is sold indefinitely – i.e. not a license for a year, or similar – that the rightholder “exhausts his exclusive distribution right”.

Und es ist VOLLKOMMEN egal, was in der EULA steht, das steht auch im Urteil.


So oder so klingt das sehr bitter für Steam, das wird die Verkäufe ins unerdenkliche senken und Publisher werden keinerlei Anreiz mehr haben Spiele auf Steam zu verkaufen.

Wenn man sich anguckt, wie viele Leute da sowieso nur bei Deals einkaufen, wird steam auf jeden Fall noch Kunden haben.
 
So oder so klingt das sehr bitter für Steam, das wird die Verkäufe ins unerdenkliche senken und Publisher werden keinerlei Anreiz mehr haben Spiele auf Steam zu verkaufen.

Stimmt auch wieder, aber ich denke damit muss der Markt klarkommen und sie müssen sich etwas ausdenken.
Das man digitalen Content weitergeben oder verkaufen können sollte, ist imo wichtig wenn das Ganze irgendwann mal wirklich Mainstream werden möchte.

Aber ja, es hat sicher nicht nur Vorteile - ganz im Gegenteil.
 
Darum gings in dem Urteil:



Und es ist VOLLKOMMEN egal, was in der EULA steht, das steht auch im Urteil.

Wenn man sich anguckt, wie viele Leute da sowieso nur bei Deals einkaufen, wird steam auf jeden Fall noch Kunden haben.


Aber grade das mach Valve ja nicht, du bist kein Käufer der lizenz, sondern "Mieter". GoG z.B. verkauft
 
Wenn man sich anguckt, wie viele Leute da sowieso nur bei Deals einkaufen, wird steam auf jeden Fall noch Kunden haben.

Kunden? Ja. Viele? Nein.
Warum sollte ich auf nen Deal warten, wenn ich das Spiel auch einfach billig von nem Gebrauchtverkäufer haben kann? Abnutzungserscheinungen gibt es keine, ich hab es innerhalb von Sekunden, kein Grund mehr auf nen Sale zu warten. Und Publisher werden überhaupt das Interesse verlieren, wenns nen Pluspunkt am PC gibt ist es der quasi nicht existente Gebrauchtmarkt und Steam bietet da einfach eine zu schnelle, zu einfache und zu bequeme Möglichkeit. Wenn das so durchgesetzt wird kann ich durchaus sehen, dass viele ihre Spiele einfach gleich nicht mehr auf Steam bringen um das zu vermeiden.

Edit: Okay, scheinbar wird sich eh nix ändern

Trotzdem könnte die Entscheidung ein Pyrrhussieg bleiben. Denn der EuGH hat zwar entschieden, dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt. Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen. Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das möglich zu machen.

Gleiches gilt für Steam, Origin und ähnliche Vertriebsmethoden, die in Form einer Produktaktivierung Software logisch fest auf die jeweiligen Hardware individualisieren. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar 2010 mit der Entscheidung zu "Half Life 2" (Urteil vom 11.02.2010, Az. I ZR 178/08) Softwareherstellern einen Weg aufgezeichnet, der geeignet ist, die Kundenrechte im Falle von Gebrauchtsoftware auszuhebeln. Denn schon damals hatte der BGH entschieden, dass selbst dann, wenn Software gebraucht weiterverkauft werden dürfte, der Softwarehersteller durch eine Produktaktivierung den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann. Denn nach Auffassung des BGH sei es durchaus mit dem insoweit erschöpften Urheberrecht des Softwareherstellers vereinbar, wenn dieser immer noch auf technischer Ebene die Nutzbarkeit nach einem Weiterverkauf einschränke oder unmöglich mache.

Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts: Der EuGH hat entschieden, wann Gebrauchtsoftware urheberrechtlich möglich ist; der BGH hatte bereits entschieden, dass eine Einschränkung von Gebrauchtsoftware auf anderen Wegen jedenfalls möglich ist. Für Softwarehersteller, die einen Gebrauchthandel ihrer Software ausschließen wollen, ist damit die Marschroute bereits seit 2010 klar: Eine Produktaktivierung kann und darf einen Weiterverkauf ausschließen. Nur müssen die Hersteller oder Händler vorab darauf hinweisen, damit die Software nicht als fehlerhaft gilt. Für Softwarekäufer und Gebrauchthändler ist deshalb die heutige Entscheidung positiv, aber eben doch wahrscheinlich recht wertlos.
Von heise.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte an dieser Stelle mal kurz auf meine Steam-Verschenkaktion hinweisen. Bis Sonntag gebe ich dann täglich ein Spiel aus meinem Inventar her. Miko hat sich freundlicherweise auch dazu bereiterklärt Spiele beizusteuern. Also wird es morgen, Donnerstag und Freitag jeweils zwei Spiele geben :).
 
Ganz ehrlich, bin fast froh das es so ist, das sich nichts ändert. Wie gesagt würde das alles was Steam ausmacht ad absurdum führen. Denn dann koennte man jedes Game unendlich für 0,01 Euro hin und her traden und wie Abend sagt, würden Deals völlig ihren Sinn verlieren.

Und der gebraucht markt war am PC immer scheiße, bevor es Accounts gab, denn man wusste nie ob der Key nicht schon sonstwo gelandet ist.

Wenn man nicht viel ausgeben will wartet man halt 6-18 Monat, dann kriegste fast alles für 5-10 Euro.
 
Wohl kein Sale heute, heute Nacht wird am Server gebastelt


We are planning to perform routine Steam server maintenance and updates on Tuesday, July 3, 2012 around 2:00 PM PDT (GMT-0700).

Chat, game lobbies, matchmaking, and the community web site may be unavailable during the maintenance. In-progress content downloads may also be temporarily interrupted. Game play should be unaffected, although some multi-player titles may experience interruptions.

http://forums.steampowered.com/forums/showthread.php?p=31478983#post31478983
 
dann machen die wegen Sale Serverwartung und am Donnerstag gibt es dann Sale :yes:
 
Rock of Ages und Command & Conquer Serie sind Midweek Deals bis Freitag, also wohl auch Donnerstag nichts ;)
 
Also Summer Sales also doch dann, wenn ich Urlaub habe - das wird ein Fest, Geldbörse am ruiniert werden :v:
 
Zurück
Top Bottom