Rechte beim Runterladen von TV Serien etc.

BlackFist

L11: Insane
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18 Jan 2005
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1.759
So, also ich hab' bei der Suche keinen Thread gefunden, deswegen mache ich den hier mal auf.

Ist man berechtigt, TV Serien runterzuladen, wenn diese im Free TV ausgestrahlt wurden?

Dieser Thread kann dann natürliche auch für ähnliche Angelegenheiten genutzt werden, z.B. was ihr für Fälle erlebt habt.
 
hab noch nie eine sendung gefunden, wo die werbung nicht rausgeschnitten war. glaube, es ist illegal, wenn der sender es verbietet und das tun so gut wie alle, weil sie's alles auf dvd verkaufen wollen.

vor drei, vier jahren konnte man noch ganz legal deutsche southpark-folgen laden und es gab ganz offizielle seiten dafür, bis rtl irgendwann ankam und die sache verboten hat. die original us folgen dagegen kann man weiter legal laden, weil die macher nichts dagegen haben.

das ist die erfahrung, die ich bisher damit gemacht habe. find's aber doof sowas zu verbieten, da sich theoretisch ja eh jeder die folgen kostenlos aufnehmen und die werbung rausschneiden könnte und außerdem eine sendung nicht an fans verliert, wenn man die folgen auf dem pc haben kann. hab zum beispiel so gut wie alle simpsons, futurama, south park, akte x, al bundy folgen und noch einige sachen mehr (ob runtergeladen oder selbst aufgenommen verrat ich jetzt mal nicht ;) ) und trotzdem sind es gerade die sachen, die ich mir dann auch schon nochmal im tv ansehe oder mir special-editions auf dvd kaufe, grad weil ich diese sachen gut finde und im fall von 24 zum beispiel auch endlich mal die handlung an einem stück mitbekomme ohne jede woche nen freien termin haben zu müssen..
 
danke erstmal für die info. ich wollte mir vllt die Dragonball Folgen runterladen und vllt auch DBZ, weiß jemand ob das legal ist? Also die dragonball Folgen haben die von RTLII aufgenommen (also die, die das anbieten, is ne esel site). Und was ist, wenn die Folgen aufgenommen wurden, bevor das ganze mit dem runterladen verboten wurde? Außerdem noch zu vermerken ist, dass in Dragonball auf RTLII keine Werbung enthalten war damals, wie beeinflusst das die Sachlage?
 
Dann werde ich jetzt mal den Rahmen des Threads erweitern: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und gibt es da Unterschiede von Programm zu Programm?
 
es gibt doch mittlerweile einen Online-Dienst, der umsonst das gewünschte TV-Programm aufnimmt und das man später dann selbst runterladen kann!

Falls jemand den Dienst den ich meine kennt, bitte schickt mir den Link, ich finde den Dienst nicht mehr :(

Glaube solche Dienste befinden sich in der rechtlichen Grauzone!
 
Ist das wirklich legal? Wie gut ist die Quali von den aufgenommenen Sachen?
 
guts schrieb:
kennst du jemanden der jemals beim downloaden erwischt wurde?

Ich kenne einen aus meinem Bekanntekreis, der über usenext gezogen hat. Wochenlang hat er geprahlt, wie cool es wäre, bis er plötzlich von seinem Arbeitsplatz weggerufen wurde. Inzwischen fährt er alle möglichen Überstunden, die er angeboten bekommt! ;)
 
Bei VHS-Kassetten, Musik-Kassetten, CD-Rohlingen etc... ist im Kaufpreis die URA (Urheberrechtsabgabe) enthalten.

Das ist ja quasi eine Gebühr, die es einem erlaubt, Videos, Musik etc... auf das Medium zu bringen.

Auf Festplatten gibt es meines Wissens nach keine URA.

Ich stelle mir das dann irgendwie so vor:

TV-Serie mit VCR auf VHS aufnehmen -> legal da URA vorhanden
TV-Serie mit DVD-Rekorder auf DVD-R aufnehmen -> legal da URA vorhanden

TV-Serie herunterladen auf die Festplatte -> illegal da keine URA vorhanden
TV-Serie herunterladen und auf CD-R/DVD-R brennen -> legal, da URA wieder vorhanden :D
 
http://www.dragonball.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=327 schrieb:
Hab hier nen Threat aufgemacht zum Thema Folgen aus dem TV aufnehmen oder zu downloaden, im folgenden Text findet ihr alle Infos dazu!

PC-Magazin 11/2003, Seite 41, Leserfrage "Ihr Recht zur Kopie":

Frage: "... Darf ich Spielfilme und Videoclips, die im Fernsehen liefen, auf dem PC mit einer TV-Karte aufzeichnen und in Tauschbörsen anbieten ? Nach meinem Verständnis liegt hier ein Urheberrecht vor, wofür die Sender Gebühren an die GEMA für die Ausstrahlung zahlen. Hat nicht jeder die Chance, diese Filme aufzuzeichnen ?..."

Antwort der Redaktion: "Sie dürfen für sich aufzeichnen und kopieren, solange das Produkt nicht gegen Kopieren geschützt ist, dürfen das Ergebnis auch mit Freunden oder Bekannten tauschen, wenn Sie dafür kein Geld verlangen. Das alles zählt zum privaten Gebrauch.
Sie dürfen das Medium aber nicht in Tauschbörsen anbieten, weil Sie damit Ihre Kopie im öffentlichen Raum anbieten. Das ist jedoch verboten."

Also zu gut deutsch: Capturen ja, Releasen nein.

Bemerkung: Nach der Definition darf man an max. 7 Freunde tauschen.

mfg

capturen: ja
releasen: nein
downloaden: still questionmark
 
DarthTyranus schrieb:
guts schrieb:
kennst du jemanden der jemals beim downloaden erwischt wurde?

Ich kenne einen aus meinem Bekanntekreis, der über usenext gezogen hat. Wochenlang hat er geprahlt, wie cool es wäre, bis er plötzlich von seinem Arbeitsplatz weggerufen wurde. Inzwischen fährt er alle möglichen Überstunden, die er angeboten bekommt! ;)

Hmm versteh jetzt nicht genau was du damit meinst. Wieso denn Überstunden? Wegen ner Geldstrafe?
 
Iceshadow schrieb:
DarthTyranus schrieb:
guts schrieb:
kennst du jemanden der jemals beim downloaden erwischt wurde?

Ich kenne einen aus meinem Bekanntekreis, der über usenext gezogen hat. Wochenlang hat er geprahlt, wie cool es wäre, bis er plötzlich von seinem Arbeitsplatz weggerufen wurde. Inzwischen fährt er alle möglichen Überstunden, die er angeboten bekommt! ;)

Hmm versteh jetzt nicht genau was du damit meinst. Wieso denn Überstunden? Wegen ner Geldstrafe?

Hat wohl aufm Arbeitsplazu Sachen gezogen. Sowas sollte man nie machen, gibt immer Ärger. Eigentlich gehörem so Leute eh gekündigt. Gibt genug Arbeitslose, die solche dann wunderbar ersetzen können und wahrscheinlich eine Bereicherung darstellen. Meine Meinung dazu.
 
Welche Tauschboersen sind denn die sichersten, falls man das so verallgemeinern kann?
 
capturen: ja
releasen: nein
downloaden: still questionmark

also das ganze zum Download anzubieten ist illegal, aber was ist mit dehnen, die 's runterladen? Machen die sich auch strafbar?
 
Da du bei den meisten Tauschbörsen sharen musst, ja. Denn sobald du auch nur einen Teil heruntergeladen hast, bietest du es ja den anderen auch an (z.B. bei Bittorrent oder eMule...). Ansonsten glaub ich ist das Runterladen an sich nicht strafbar, aber da bin ich mir auch nicht 100%ig sicher...
 
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