ES REICHT !!!!!

Blackstar

L06: Relaxed
Thread-Ersteller
Seit
21 März 2002
Beiträge
468
Was soll dass mit dem " Jugendschutz" ?`wir haben die härtesten jugend "schutz" gesetzte WETLWEIT; ES WIRD IMMER MEHR VERSCHÄFT, so geht das nicht. Es hilft NICHTs (Ebay sei dank) nur der markt geht immer weiteri in den arsch.
Das ist kein SCHUTZ, das ist ZENSUR

Was meinti hr dazu ?? mehr infos siehe link in signatur :)
 
Das neue Jugendschutzgesetz ist nicht das letzte was man von solchen zensurgeilen Politikern hören wird. Bereits jetzt gibt es die ersten, die bereits am neuen Gesetzt nörgeln und es für zu "soft" halten:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-31.03.03-001/

Neuer Jugendschutz hin oder her. Mich tangiert das Thema zwar eigendlich nicht mehr, da ich doch etwas älter als 18 bin. Jedoch werde auch ich durch dieses unsägliche Gesetz behindert. Denn beim Versuch die Jugend zu schützen erschwert man auch den Zugriff von Erwachsenen auf die Medien. Bzw. muss man sich den Zugriff durch drastisch höhere Preise teuer erkaufen. Auch die Praxis, daß ja "nur" indiziert wird und angeblich über 18 jährige an das Material kommen sollen bessert die Situation nicht. Denn an die Spiele kommt man trotzdem nur über Umwege.
Und die Spielehersteller ziehen ihre Konsequenzen und verstümmeln ihre eigenen Spiele für den dt. Markt bzw. bringen sie erst garnicht hier heraus (z.B. Mark of Kri).
Bei den Videos ist es ähnlich. Selbst in der Videothek wo unter 18jährige keinen Zutritt haben, sind sogar die dt. 18er Versionen von Filmen immer noch geschnitten. Und das ist tatsächlich eine echte Frechheit.
 
das is abgef*ckte scheiße.. das geht ech zu weit !! Oo
 
Meine Meinung: Altersbeschränkung JA
Zensur NEIN

Der Staat stellt einen Erwachsenen gerade zu als unmündig hin im Wege der Zensur.
 
@Belphegor666

zur info mark of kri ist in deutschland seit einigen tagen erhältlich!!!
 
Wie gut, dass ich im wunderschönen, zensur- und bpjm-freien Österreich wohne. :lol:

Ich denke MTC, fizzo, dusteh und die anderen können sich mir nur anschließen. ;)

Vielleicht sollte man ein ADS gründen (Amt der Spieler), die über der BPJM steht und denen somit auf die Finger schauen kann.
 
so, hier eine "kleine" analyse des neuen Gesetztes von bpjs-klage.de :



Das kommende Jugendschutzgesetz
Verfasser: Jan Petersen, 19.03.2003

Einleitung
"Das dicke Ende kommt noch", titelte Heise Telepolis schon am 12. Mai vergangenen Jahres, als der deutsche Jugendschutz nach dem Erfurter Amoklauf grundlegend überarbeitet wurde. Tatsächlich werden die Konsequenzen des neuen Gesetzes noch gar nicht richtig erkannt, dabei sollten längst alle Alarmglocken schrillen.
Aus diesem Grund habe ich das neue Jugendschutzgesetz einmal genau untersucht und werde die wichtigsten Neuerungen, vor allem aber die Konsequenzen für die Bevölkerung und die Wirtschaft, herausstellen.

Kennzeichnungspflicht
Ab dem 1. April dürfen nur noch Spiele verkauft werden, die von der Selbstkontrolleinrichtung USK eingestuft worden sind und das USK-Label deutlich sichtbar auf der Verpackung tragen (§12 Abs 1).
Soweit klingt das ganz logisch und sinnvoll. Leider gibt es da noch den Absatz 3 des selben Paragrafen, der besagt, dass "Bildträger" (u.a. Spiele und Filme), die nicht gekennzeichnet sind, weder Kindern noch Jugendlichen zugänglich gemacht werden, noch per Versandhandel eingeführt werden dürfen. Auch der Einzelhandel darf diese Produkte nur mit Ausweiskontrolle an Erwachsene verkaufen.
Dieser Umstand wird dafür sorgen, dass es künftig keine Importartikel im Online-Versandhandel mehr geben wird. Selbst Spiele, die hierzulande ohne Altersbeschränkung freigegeben sind, dürfen nicht im Ausland bestellt werden (z.B. über Amazon). Darunter fallen z.B. Kinderspiele aus Frankreich, aber auch Filme (z.B. von Walt Disney). Denn kaum ein ausländischer Publisher wird die für den jeweiligen Binnenmarkt produzierten Titel mit einem deutlich sichtbaren deutschen USK- / FSK-Label auf der Verpackung versehen.
Deutsche Bürger sollen künftig nur das kaufen, was auch in Deutschland geprüft wurde - dieser Umstand sollte nicht nur nachdenklich stimmen, sondern steht auch im Widerspruch zum EG-Recht.

Die Folge: Spielezeitschriften wie "PC Games", "PC Action" oder "Gamestar" werden erhebliche rechtliche Probleme bekommen, denn sie werden nur noch über Spiele berichten dürfen, die bereits von der USK eingestuft wurden.
Auch die auf den häufig beigefügten Datenträgern enthaltenen Demo-Versionen / Videos von kommenden Spielen sind nicht mehr erlaubt - es sei denn, die entsprechende Demo-Version oder das Preview-Video wurde von der USK eingestuft.
Ein Großteil des redaktionellen Inhaltes müsste geändert werden - da diese Zeitschriften auch gerade davon leben, dass sie über Spiele berichten, die noch in der Produktion sind. Selbst über Sportsimulationen wie Fußball, Autorennen und Skateboarden darf erst berichtet werden, wenn das Spiel von der USK eingestuft wurde.

"Schutz vor Indizierungen"
Auch erreichen mich zahlreiche E-Mails, die sich auf den Paragrafen 18 Absatz 8 berufen. Dort heißt es, dass Medien (z.B. Computerspiele), die bereits von einer Selbstkontrollorganisation (z.B. der USK) eingestuft wurden, nicht mehr indiziert werden dürfen. Dies ist an und für sich sehr schön und begrüßenswert, doch leider gibt es auch hierbei einen Haken.
Im ersten Absatz des §15 wird festgelegt, welchen Beschränkungen indizierte Titel unterliegen (z.B. Vorführverbot, Werbeverbot, Versandhandelsverbot, etc.). Gleich im Anschluss folgt Absatz 2 mit dem eigentlichen Knaller:

Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die


einen der in § 86, § 130, §130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
den Krieg verherrlichen,
Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

Im Klartext heißt das: Ein Spiel muss gar nicht erst indiziert sein, um den gleichen Beschränkungen wie indizierte Titel zu unterliegen!

Jetzt nehmen wir z.B. das Spiel "Counter-Strike", welches erst vor kurzem von der BPjS geprüft und nach massiven Protesten nicht indiziert wurde. Jetzt ist die Familienministerin oder ein Verwaltungsgericht der Meinung, dass das Spiel "offensichtlich geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden", oder dass es "Menschen, die schweren körperlichen Leiden ausgesetzt sind, darstellt".
Schon wäre das Spiel "quasi-indiziert". Gleiches würde mit "Command & Conquer: Generals" geschehen, wäre es nach dem 1. April erschienen: Zwar hätte die BPjM es dann nicht mehr indizieren dürfen (da von der USK eingestuft), doch unterläge es den gleichen Restriktionen wie indizierte Spiele, da es nach Auffassung der Familienministerin "den Krieg verherrliche".

Die Folge: Niemand kann mehr sicher sein, welche Spiele den Indizierungsbeschränkungen unterliegen und welche nicht. Auch wird im Gesetz nicht definiert, wer genau bestimmt, wann die in §15 Abs. 2 genannten Kriterien zutreffen. Desweiteren gibt es keine "Liste", auf der diese quasi-indizierten Spiele geführt werden.

Dies führt zu massiven Rechtsunsicherheiten. In § 27 (Strafvorschriften) heißt es:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist,
entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 7, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium herstellt, bezieht , liefert, vorrätig hält oder einführt

und weiter:

(3) Wird die Tat [...] fahrlässig begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu hundertachtzig Tagessätzen.

Ein Händler, der ein von der USK für geeignet ab 16 Jahren eingestuftes Spiel verkauft, macht sich selbst dann strafbar, wenn ihm gar nicht bekannt ist, dass dieses Spiel nach § 15 Abs. 2 quasi-indiziert ist. Dieser Umstand wird zu erheblichen Schwierigkeiten für die Wirtschaft und die Verbraucher führen. Viele Händler werde auf bestimmte Produkte komplett verzichten, da sie dieses Risiko nicht eingehen wollen.

Das dicke Ende kommt
All diese Änderungen werden sich auch massiv negativ auf die deutsche Gaming-Szene auswirken. So wird die sehr wahrscheinliche Quasi-Indizierung von Counter-Strike das Ende der LAN-Liga WWCL bedeuten.
Im Mai 2002 wurde die damalige Familienministerin Christine Bergmann nach der Ablehnung des Indizierungsantrages von Counter-Strike wie folgt zitiert:
"Ich habe mir »Counterstrike« und ähnliche Spiele angesehen und fand sie schrecklich. Sobald das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten ist, kommt der Vorgang noch einmal auf den Tisch".
Und der derzeitige Aktionismus der amtierenden Familienministerin Renate Schmidt lässt nichts Gutes erwarten...

Das kommende Jugendschutzgesetz wurde verabschiedet, um mehr zu verbieten und zu reglementieren als jemals zuvor. Der populistische Aktionismus ("Placebo-Politik") nach dem Erfurter Amoklauf wird einschneidende Veränderungen in der Spielebranche bringen, indem der ohnehin viel zu restriktive Jugendmedienschutz in Deutschland erheblich verschärft wird. Ein Blick über den Tellerrand hin zu unseren europäischen Nachbarn wurde (mal wieder) nicht geworfen.

In der Politik gibt es ein Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Mehrheit. Und solange die Mehrheit der Bevölkerung an einen Wirkungszusammenhang zwischen Computerspielen und realer Gewalt glaubt, wird ein ambitionierter Politiker / Jugendschützer auch fleißig dieses Vorurteil eigennützig missbrauchen - unbeachtet aktueller Studien der Wirkungsforschung.
Die Urteilsbegründung der BPjS bezüglich der Indizierung von "C&C: Generals" berief sich auf ältere Studien und Urteile aus den 80er Jahren, während sich das Statement der USK auf aktuelle Studien und Untersuchungen berief. Ganz offensichtlich geht es der BPjS und dem Familienministerium nicht um eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern einzig darum, "positive" Schlagzeilen zu machen und die Stimmen konservativer Wähler zu gewinnen.

Mit dem kommenden Jugendschutzgesetz wird die Regierung den "Erfolg" vorweisen können, den "Gewaltspielen" endlich den Riegel vorgeschoben zu haben. Wenigstens ein Wahlversprechen, welches nicht gebrochen wurde...
 
ich finde dass es in vielen Punkten des Gesetzes unsinnig ist. Aber sowieso, in 2 Jahren betrifft des mich net mehr. 8-)
 
Seh ich genau so .Die Indizierungen wirken sich aber wirklich schlecht auf den Markt aus.Überlegt mal da kommt ein Top Titel raus ala UT 2003 den sich viele Leute kaufen oder kaufen wollen.Dann wird das Spiel auf den Index gesetzt und die Händler dürfen és nur noch unter der Ladentecke verkaufen und machen so weniger Gewinn.Und das wundern sich die Politiker warum unsere Wirtschaft den Bach runter geht!!!!

Aber zum Glück is es ja möglich durch ein paar keine Umwege auch als Minderjähriger an jedes indizierte Game zu kommen.
 
die wollen verbieten,d as nicht USK geprüfte titel im netz verkauft weren :(((
 
Ich hasse die BPjS fast schon seitdem ich mit dem Zocken angefangen hab.War da wohl so 13/14 (Game Boy hatte ich aber schon vorher :D ),ist also mittlerweile 6/7 Jahre her.Ich rauche mich ja nicht mehr so drüber aufzuregen,da ich ja längst volljährig bin.Ich weiß,aber wie man sich als bevormundeter minderjähriger Zocker fühlt.Ein paar alte konservative Säcke wollen UNS sagen,was wir aushalten und was nicht.Sorry,aber das ist doch völlig widersprüchlich...genauso wie die Tatsache die Ursache für den Schwachkopf von Erfurt in irgendwelchen Medien als in seiner Lebensgeschichte zu suchen... :evil:
 
Blackstar schrieb:
Was soll dass mit dem " Jugendschutz" ?`wir haben die härtesten jugend "schutz" gesetzte WETLWEIT; ES WIRD IMMER MEHR VERSCHÄFT, so geht das nicht. Es hilft NICHTs (Ebay sei dank) nur der markt geht immer weiteri in den arsch.
Das ist kein SCHUTZ, das ist ZENSUR

Was meinti hr dazu ?? mehr infos siehe link in signatur :)
Guckst du hier.
http://www.consolewars.de/messageboard/viewtopic.php?t=9502

oder hier
http://www.consolewars.de/messageboard/viewtopic.php?t=9939&highlight=jugendschutzgesetz
 
Oliboli schrieb:
Sorry aber :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Ihr Deutschen tut mir echt leid :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Frage: Meinst Du, wenn ein Publisher wegen der oben beschriebenen eröhten "Schwierigkeiten" sich entschliesst ein PRG in D nicht zu veröffentlichen, dass es dann eine deutschsprachige Verion für AUT oder CH released wird? :rolleyes:
 
Hier das gesetz im original von der BRD Homepage








2. Änderung des Jugendschutzgesetzes


Am 1. April 2003 tritt das geänderte Jugendschutzgesetz gemeinsam mit einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft.

Bisher zersplitterte Zuständigkeiten im Jugendschutz werden mit dem neuen Gesetz zusammengeführt. Es sieht u.a. eine altersgerechte Kennzeichnung für Computerspiele, strengere Regelungen beim Tabakkauf sowie gemeinsame Eckpunkte mit den Ländern beim Medienschutz vor.

a) Die Medienschutzänderungen im Einzelnen

Für Computerspiele wird eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. Dies soll verhindern, dass jugendgefährdende Spiele Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, dass die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden kann. Damit sollen möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst werden können.
Die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien wird ausgedehnt. Ihre jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten kann dadurch im gesamten Online-Bereich besser genutzt werden. Ausgenommen bleibt der Rundfunk, der durch Landesrecht geregelt ist.
Der Jugendmedienschutz wird systematisch neu gegliedert: Künftig wird zwischen "Trägermedien" (wie Büchern, Musik -CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) sowie "Telemedien" (Online-Medien) unterschieden. Diese Trennung löst die bisherigen Kategorien "Schriften", "Mediendienste" und "Teledienste" ab, deren Abgrenzung teilweise schwierig war.
Der Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend sind, wird insbesondere im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle werden Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
b) Strengere Regelungen beim Tabakkauf

Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren wird verboten. Bei Zigarettenautomaten sind bis zum 1. Januar 2007 technische Vorkehrungen zu treffen, die die Bedienung durch Kinder oder Jugendliche unter sechzehn Jahren ausschließen. Die Festlegung der geeigneten technischen Möglichkeiten überlässt das Gesetz den Automatenaufstellern. In Kinos darf vor 18.00 Uhr keine Tabak- und Alkoholwerbung gezeigt werden.

c) Gemeinsame Eckpunkte mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder

Wesentliche Inhalte sind:

Die Länder schaffen eine einheitliche Rechtsgrundlage für den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien und vereinheitlichen die Aufsichtsstruktur.
Die Erfahrung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten wird im gesamten Online-Bereich genutzt (Ausgenommen ist der Rundfunk - wie oben bereits beschrieben).
Die Selbstkontrolle wird gestärkt, indem sie von den Ländern in das Regulierungskonzept einbezogen wird.
 
Wieso nicht?
Prozentual ist der Schweizer Markt an Videospielen vile höher als bei den Deutschen! ;)
Und mit den Österreichen sind es immerhin 15,3 Mio Menschen :P
(deutschland hat 80mio :rolleyes: )

Für was lernt man Fremdsprachen???
Notfalls würd ich sogar die Französische fassung kaufen wenn sie keine
englischen mehr hätten!
 
Oliboli schrieb:
Wieso nicht?
Prozentual ist der Schweizer Markt an Videospielen vile höher als bei den Deutschen! ;)
Und mit den Österreichen sind es immerhin 15,3 Mio Menschen :P
(deutschland hat 80mio :rolleyes: )

Und in Absoluten Zahlen, und die sind für die Verkaufszahl entscheidend? :-?
PS: si, quieres hablamos en epanol ! o quando prefieres parliamo en italinano, in english? Ich bin auch in der Lage mir aus dem Ausland das Zeug zusckicken zu lassen - will ich aber nicht!

Ausserdem ist ja schon festgestellt worden: wenn ein Game in einem EU (Hallo CH?) veröffentlicht ist, verstösst diese Praxis gegen EU-Recht (und das steht nach wie vor als Supranationales Recht vor Nationalem Recht). Meine Prognose: in 12 Monaten gibts Gerichtsurteile die genau das anmekern und dann wird das zumindest dahingehend entschärft.
 
Bleibe ich in Deutschland, darf ich irgendwann gar keine Spiele mehr zoggn und keine Filme mehr guggn, weil mich das zu einem blutrünstigen Gewalttäter machen könnte.
Wandere ich nach Japan, dem heiligen Land der Gamer aus, kriege ich früher oder später SARS (SRAS?).
Wandere ich nach USA aus, werde ich früher oder später zusammen mit meinem Haus von Terroristen in die Luft gesprengt.
Wohin soll ich nur auswandern, wenn ich meine Ruhe und trotzdem gepflegt zoggn und guggn will?
Und das mit 36?????
 
Kringel schrieb:
Bleibe ich in Deutschland, darf ich irgendwann gar keine Spiele mehr zoggn und keine Filme mehr guggn, weil mich das zu einem blutrünstigen Gewalttäter machen könnte.
Wandere ich nach Japan, dem heiligen Land der Gamer aus, kriege ich früher oder später SARS (SRAS?).
Wandere ich nach USA aus, werde ich früher oder später zusammen mit meinem Haus von Terroristen in die Luft gesprengt.
Wohin soll ich nur auswandern, wenn ich meine Ruhe und trotzdem gepflegt zoggn und guggn will?
Und das mit 36?????

In die neutrale Schweiz. ;)
 
Au weia, da müßte ich ja aufpassen, daß ich nicht dauernd von irgendwelchen Bergen ruterfalle. Außerdem lassen die Schweizer ja auch nicht jeden dauerhaft rein...
 
Zurück
Top Bottom