Darf mein Chef das ?

krkchok

L15: Wise
Thread-Ersteller
Seit
15 März 2006
Beiträge
9.510
PSN
krkchok
Hätte da mal eine Frage und hoffe, dass hier jemand bescheid weiss. Im Inet wurde ich leider nicht fündig.

Folgende Konstellation und ja es wird absurd :ugly:

Bei einer Arbeitskollegin bunkert Ihr Chef Tag ein Tag aus Schokolade in einer Ihrer Schreibtischladen. Als Grund gab er an wenn er diese bei sich läßt wären sie in kurzer Zeit weg gegessen. :fp:

Nun kreuzt er aber 4-5 pro Tag bei Ihrem Schreibtischlade auf um dort die Schoki zwecks verzerr zu entwenden.
Was aber nervig ist, da sie mit ihrem Sessel immer vor und zurückrutschen muss, damit er seine Griffel in die Schublade bekommt.

Daher meine Frage ob er das darf? Wer weiß hier rat? Danke ^^
 
wenn die Kollegin es zulässt, klar, waurm soll er das nicht dürfen. Das beste ist, wenn sie ihm sagt, dass es ihr unangenehm ist und er sich ein anderes Bunkerplätzchen suchen soll ... Oder sie bewegt sich so zurück, dass der chef sie "aus Versehen" angrapscht ... Problem solved...


absurd indeed xD


Sorry, aber das ist mit Abstand das dümmste was ich heute gelesen habe und ich war sogar schon in den CW-News-comments ...
 
Das ihr das nicht Recht sei hat sie ihm schon mal gesagt aber er überging das einfach :nix:
 
Das ihr das nicht Recht sei hat sie ihm schon mal gesagt aber er überging das einfach :nix:

Dann ist eigentlich schon eine Grenze überschritten, die man ganz schwer wieder aufbauen kann.
Solche Arbeitsverhältnisse sehe ich schon als gescheitert an.
 
Das ihr das nicht Recht sei hat sie ihm schon mal gesagt aber er überging das einfach :nix:
Deine Kollegin muss selbst was sagen. Aber ja, da fehlt jeder Respekt. Ich nehme mal an ihr habt keinen Betriebsrat.
Aber immer gut: Tagebuch führen. Ich weiß, klingt doof. Aber niederschreiben wann er kommt und die Schokolade holt. Kann später vor Gericht sehr wichtig werden als Beweis.

An sich würde ich aber schon von Mobing sprechen. Und ich stimme Pongler zu. Deine Kollegin hat jetzt schon verloren.
 
Ist der Schrank / die Schublade abschließbar?

Ansonsten, ich möchte mich da aber nicht 100% festlegen, darf der Chef nur aus dienstlichen Gründen an den Schreibtisch der Mitarbeiter. Sehe es aber ähnlich wie Pongler, wenns schon angesprochen wurde und sich nichts bessert bleiben ja nicht mehr viel Möglchkeiten über.
 
Abschließbar ist dieser. Nur wie spricht man so etwas an ohne der Arbeitsverhältniss zu gefährden wobei es bei ihr noch komplizierter ist, da sie kein einfaches Arbeitsverhältniss hat sondern durch den vorherigen Chef der seine Firma abtrat ihr eine Gewinnbeteiligung ermöglichte. Ist somit quasi in einem normalen Arbeitsverhältniss hat aber zusätzlich am Ende eine Prozentsatz als Gewinnbeteiligung.
 
Deine Kollegin muss selbst was sagen. Aber ja, da fehlt jeder Respekt. Ich nehme mal an ihr habt keinen Betriebsrat.
Aber immer gut: Tagebuch führen. Ich weiß, klingt doof. Aber niederschreiben wann er kommt und die Schokolade holt. Kann später vor Gericht sehr wichtig werden als Beweis.

An sich würde ich aber schon von Mobing sprechen. Und ich stimme Pongler zu. Deine Kollegin hat jetzt schon verloren.

Wie es eigentlich allgemein. Dürfte er das überhaupt. seine Privaten Sachen in meine Arbeitslade reintun ?
Allein die Frage klingt schon sehr absurd und mich wundert eigentlich nicht, dass ich so einen Fall im Inet nicht gefunden habe xD
 
Abschließbar ist dieser. Nur wie spricht man so etwas an ohne der Arbeitsverhältniss zu gefährden wobei es bei ihr noch komplizierter ist, da sie kein einfaches Arbeitsverhältniss hat sondern durch den vorherigen Chef der seine Firma abtrat ihr eine Gewinnbeteiligung ermöglichte. Ist somit quasi in einem normalen Arbeitsverhältniss hat aber zusätzlich am Ende eine Prozentsatz als Gewinnbeteiligung.

Vermutlich gar nicht, ansonsten Schoko raus, dem Chef bringen und Schreibtisch abschließen.
 
Solange es nicht explizit im Arbeitsvertrag ist, nein.
Es sei denn, es ist wirklich ihr Schreibtisch, und nicht vom Chef sozusagen bereitgestellt. Es sei denn, jemand gibt mir eine dem entgegengesetzt gesetzliche Norm ArbSchG (vllt. §3 und §17) oder sonst wo.
 
Die Schoko hat sie im schon mal rüber gebracht. Am nächsten Morgen war sie wieder in Ihrer Lade :nix:

Schoki in eine Schüssel und auf eine Ecke des Schreibtisches stellen. Ansonsten mit dem Chef reden das man das nicht möchte. Könnte auch als sexuelle belästigung durchgehen immerhin scheint er sie nicht ohne Grund gewählt zu haben.
 
Solange es nicht explizit im Arbeitsvertrag ist, nein.
Es sei denn, es ist wirklich ihr Schreibtisch, und nicht vom Chef sozusagen bereitgestellt. Es sei denn, jemand gibt mir eine dem entgegengesetzt gesetzliche Norm ArbSchG (vllt. §3 und §17) oder sonst wo.

Nö im Arbeitsvertrag steht nicht drinn das er seine privaten Sachen ihn Ihrem Schreibtisch bunkern kann.
Oder wie meinst du das? Bezüglich den Paragraphen geht es ja nur um Sicherheitsbetreffenden Angelegenheiten.
 
Schoki in eine Schüssel und auf eine Ecke des Schreibtisches stellen. Ansonsten mit dem Chef reden das man das nicht möchte. Könnte auch als sexuelle belästigung durchgehen immerhin scheint er sie nicht ohne Grund gewählt zu haben.

Naja der Hintergedanken ist wohl das er wissen will was sie arbeitet. Also irgendwie auch ein Kontrollzwang.
Vermutlich aus Unsicherheit heraus.
 
Nö im Arbeitsvertrag steht nicht drinn das er seine privaten Sachen ihn Ihrem Schreibtisch bunkern kann.
Oder wie meinst du das? Bezüglich den Paragraphen geht es ja nur um Sicherheitsbetreffenden Angelegenheiten.
Na, ob es irgendwie verneint wurde. Wenn nicht, ist auszugehen, dass der Chef in dem Bereich erstmal Freiheit besitzt.
 
Solange es nicht explizit im Arbeitsvertrag ist, nein.
Es sei denn, es ist wirklich ihr Schreibtisch, und nicht vom Chef sozusagen bereitgestellt. Es sei denn, jemand gibt mir eine dem entgegengesetzt gesetzliche Norm ArbSchG (vllt. §3 und §17) oder sonst wo.

Würde vielleicht sogar meinen, dass wenn dies sogar im Arbeitsvertrag stehen würde, dem Fragwürdig wäre [Lernste noch im Arbeitsrecht, das Arbeitsrecht ist die Beschneidung der Privatautonomie zugunsten des Arbeitsnehmers. Quasi die Ausnahmeregelung zum Bürgerlichen Recht]. Selbst wenns vom Chef bereitgestellt worden wäre, gibt es sowas das nennt sich Privatsphäre am Arbeitsplatz.

Arbeitsrecht ist aber ne Heiße Kartoffel, fasse ich nicht an.


Schreibtische durchsuchen

Ein sehr häufig missachteter Fall: Auch einen fremden Schreibtisch darf man nicht einfach so durchsuchen. Selbst dann nicht, wenn man auf der Suche nach wichtigen Unterlagen ist. Ohne Erlaubnis der Kollegen ist auch der Nachbar-Schreibtisch ein Tabu-Thema. Auch und gerade dann, wenn der Kollege bereits Feierabend hat. Der Grund hierfür ist, dass in den Schubladen neben den beruflichen Dingen auch gern private Sachen aufbewahrt werden.
http://www.heimarbeit.de/privatsphaere-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-und-was-nicht/
 
Würde vielleicht sogar meinen, dass wenn dies sogar im Arbeitsvertrag stehen würde, dem Fragwürdig wäre [Lernste noch im Arbeitsrecht, das Arbeitsrecht ist die Beschneidung der Privatautonomie zugunsten des Arbeitsnehmers. Quasi die Ausnahmeregelung zum Bürgerlichen Recht]. Selbst wenns vom Chef bereitgestellt worden wäre, gibt es sowas das nennt sich Privatsphäre am Arbeitsplatz.

Arbeitsrecht ist aber ne Heiße Kartoffel, fasse ich nicht an.



http://www.heimarbeit.de/privatsphaere-am-arbeitsplatz-was-darf-der-chef-und-was-nicht/
Interessant, aber auch wenn es sozusagen eine gewohnheitsrechtliche Sache ist und die Arbeitnehmerin es duldet über einen längeren Zeitraum?
Sie sagte ja nur, dass ihr das nicht recht sei. Ob das gleichzusetzen mit "Du darfst das nicht"?
 
Interessant, aber auch wenn es sozusagen eine gewohnheitsrechtliche Sache ist und die Arbeitnehmerin es duldet über einen längeren Zeitraum?
Sie sagte ja nur, dass ihr das nicht recht sei. Ob das gleichzusetzen mit "Du darfst das nicht"?

Da der Chef eigentlich fragen müsste ob er dort sein Privatzeug [Es ist nichtmal die Frage ob er Arbeitsmaterialien sucht!] bei ihr Bunkern darf, sollte ein Ausdruck des Nichtwollens genügen.

Es lässt sich nichtmal etwas zugunsten des Arbeitgebers rechtfertigen, Betriebsgewährleistung etc.
 
An dieses Beispiel sieht man sehr schön, wie Theorie und Praxis in den Arbeitergesetzen aussieht.

Dann ist eigentlich schon eine Grenze überschritten, die man ganz schwer wieder aufbauen kann.
Solche Arbeitsverhältnisse sehe ich schon als gescheitert an.
Sehe ich genauso.
 
Da der Chef eigentlich fragen müsste ob er dort sein Privatzeug [Es ist nichtmal die Frage ob er Arbeitsmaterialien sucht!] bei ihr Bunkern darf, sollte ein Ausdruck des Nichtwollens genügen.

Es lässt sich nichtmal etwas zugunsten des Arbeitgebers rechtfertigen, Betriebsgewährleistung etc.
Merci :)...
 
Zurück
Top Bottom