COVID-19 - Entwicklungen und Neuigkeiten

Winter 25/26 - Wer lässt sich gegen Covid impfen?

  • Ich bin <30 J. und lasse mich impfen.

    Stimmen: 1 4,5%
  • Ich bin <30 J. und lasse mich nicht impfen.

    Stimmen: 1 4,5%
  • Ich bin zw. 30-40 J. und lasse mich impfen.

    Stimmen: 3 13,6%
  • Ich bin zw. 30-40 J. und lasse mich nicht impfen.

    Stimmen: 3 13,6%
  • Ich bin zw. 40-50 J. und lasse mich impfen.

    Stimmen: 2 9,1%
  • Ich bin zw. 40-50 J. und lasse mich nicht impfen.

    Stimmen: 11 50,0%
  • Ich bin zw. 50-60 J. und lasse mich impfen.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich bin zw. 50-60 J. und lasse mich nicht impfen.

    Stimmen: 1 4,5%
  • Ich bin >60 J. und lasse mich impfen.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich bin >60 J. und lasse mich nicht impfen.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Noch unentschlossen

    Stimmen: 0 0,0%

  • Stimmen insgesamt
    22
  • Diese Umfrage wird geschlossen: .
Ist er Dumm? Damit bestätigt er die Annahme der Polizei vor dem OVG


Nur wenn es die die gleichen Auflagen sind.

Ludwig bezog sich vor allem auf die vom Gericht geforderte Verlegung der Bühne. Während ursprünglich eine "sternförmige" Veranstaltung geplant gewesen sei, hatte das VG gefordert, die Kundgebung vollständig in eine Richtung, entlang der Straße des 17. Juni, stattfinden zu lassen. Dies scheint die Veranstalter offenbar zu überfordern: "Will uns denn das VG zusätzliche zehn Kilometer-Kabel zur Vefügung stellen?" Ludwig monierte, dass das VG die ursprüngliche Planung komplett über den Haufen geworfen habe.




Corona-Fälle an 40 Berliner Schulen
In Berlin gibt es aktuell an 40 Schulen Corona-Fälle. Betroffen sind 36 Schüler und 4 Lehrkräfte, wie die Bildungsverwaltung mitteilte. Eine Schule in Spandau blieb deswegen diese Woche geschlossen, öffnet aber am kommenden Montag wieder. 22 Lerngruppen befinden sich den Angaben zufolge in häuslicher Quarantäne und werden digital unterrichtet. Vor einer Woche waren es noch 36 Klassen. Die Daten, die die Bildungsverwaltung regelmäßig abfragt, beziehen sich auf gut 350.000 Schüler allgemeinbildender Schulen an mehr als 800 Standorten.
17:35

Laschet will Quarantäne streng kontrollieren lassen – „Null Toleranz“
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will die geplante verpflichtende Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten streng kontrollieren lassen. Man werde „in NRW null Toleranz gegenüber dem gelten lassen, der sich über geltendes Recht zulasten anderer hinwegsetzt“, sagte Laschet in Moers. Eine Quarantäne zu überprüfen, sei komplizierter als etwa die Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen. „Aber der Vorgang, als positiv Getesteter eine Quarantäne zu verlassen, ist das vorsätzliche Risiko, eine Gefährdung anderer in Kauf zu nehmen.“


Merkel stimmt Bürger auf harten Corona-Winter ein
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bürger auf weitere harte Monate in der Corona-Krise eingestimmt. „Man muss damit rechnen, das manches in den nächsten Monaten noch schwieriger sein wird als im Sommer“, sagte Merkel in Berlin. Sie verwies auf die gestiegenen Zahlen an Neuinfektionen, obwohl derzeit viele Aktivitäten noch im Freien stattfinden könnten. Man werde zudem angesichts fehlender Medikamente noch länger mit dem Virus leben müssen. Zugleich zeigte sich Merkel optimistisch, dass der Staat auch die finanziellen Möglichkeiten habe, diese Krise zu meistern. Die finanziellen Stützungshilfen für die Wirtschaft seine „absolut notwendig“ gewesen, sagte sie zu den Beschlüssen der großen Koalition.
19:45

Kekulé fordert Einsatz von Corona-Schnelltests in Deutschland
Der Mikrobiologe Alexander Kekulé hat den Einsatz sogenannter Corona-Schnelltests im Kampf gegen die Pandemie gefordert. Solche Tests sollten etwa über den freien Verkauf in Apotheken für jeden in Deutschland verfügbar gemacht werden, sagte der Experte gegenüber „Zeit Online“. Er räumte zugleich ein, dass sie vielfach unzuverlässig arbeiteten. Manche Verfahren würden eine Corona-Infektion in einem von fünf Fällen nicht anzeigen.

Teils liege die Quote sogar noch höher, sagte der Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg. Das präzise PCR-Testverfahren, das derzeit zu Identifizierung von Erkrankten genutzt werden, sei aber zu langsam. Die Kapazitäten reichten für die in der aktuellen Pandemiephase nötigen Massentests nicht aus.

Die deutsche Politik müsse mit Hilfe der EU daher schnellere und flexiblere Testmöglichkeiten schaffen, sagte Kekulé. Diese kämen dann etwa vor Großveranstaltungen, bei Einreisen aus dem Ausland oder auch für Arbeitnehmer vor der Rückkehr ins Büro in Frage.

Söder hält Maskenpflicht im Unterricht für möglich
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält eine Maskenpflicht im Unterricht für denkbar. Den „Nürnberger Nachrichten“ sagte er: „Wir wollen den Regelunterricht bei gleichzeitigem Schutz von Schülern und Lehrern. Wir reden da auch über Masken im Unterricht. Die Entscheidung soll im Konsens getroffen werden.“ Die Maske sei ein einfaches und effektives Mittel, um drohende Schulschließungen zu verhindern. Für kommenden Montag sei eine Besprechung mit Schulvertretern geplant.

Bevor jedoch eine Entscheidung über die Maskenpflicht im Unterricht getroffen werde, würden die Erfahrungen anderer Bundesländer hierzu ausgewertet, sagte Söder. Zu berücksichtigen seien auch regionale Unterschiede in Bayern.


16:57
Großbritannien bereitet mögliche Notzulassung von Corona-Impfung vor
Die britische Regierung bereitet eine Notfallgenehmigung eines möglichen Corona-Impfstoffs vor. Die Behörden sollten die Möglichkeit erhalten, einen Impfstoff vorübergehend zuzulassen, während der Lizenzierungsprozess noch laufe, teilte die Regierung am Freitag mit. Voraussetzung sei, dass Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten würden. Diese würden noch einmal verstärkt. Die Regelung könne ab Oktober gelten.


China meldet tausende Festnahmen wegen Corona-bezogener Straftaten
Wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in China seit Jahresbeginn fast 5800 Menschen festgenommen worden. Unter den Festgenommenen sind auch Menschen, die im Verdacht stehen, Mitarbeiter des Gesundheitswesens umgebracht zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Peking am Donnerstag mitteilte. Mehrere Verdächtige sollen zudem Spendengelder unterschlagen haben, die für Corona-Patienten gesammelt worden waren.

„Zwischen Januar und Juli wurden 5797 Menschen festgenommen und 6755 strafrechtlich verfolgt“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Wie viele Menschen sich noch in Gewahrsam befinden oder bereits verurteilt wurden, blieb zunächst unklar.

Unter den Angeklagten war den Angaben zufolge ein Mensch, der mit seinem Auto absichtlich medizinisches Personal überfahren hatte. Auch gegen einen Ladenbesucher, der einen anderen Kunden zu Tode geprügelt hatte, weil dieser keine Maske trug, wurde strafrechtlich vorgegangen. Ein weiterer Fall bezog sich laut Staatsanwaltschaft auf einen Verdächtigen, der einen Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit einem Dolch niedergestochen haben soll, während dieser Fiebermessungen vornahm. Mehrere Menschen wurden beschuldigt, Spendengelder für Corona-Zwecke veruntreut zu haben. Andere sollen fehlerhafte medizinische Geräte verkauft haben oder gegenüber den Behörden falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und Aufenthaltsorten gemacht haben.



Verfassungsschutz: Rechtsextremisten mobilisieren stärker für Demo
Rechtsextremisten sind nach Einschätzung des Verfassungsschutzes im Vorfeld der abgesagten Berliner Demonstration gegen die Corona-Auflagen aktiver als bei der letzten größeren Protestveranstaltung in der Hauptstadt. „Die Mobilisierungsaufrufe von Rechtsextremisten sind breiter und intensiver als im Vorfeld der Demonstration vom 1. August 2020 in Berlin“, hieß es am Freitag aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

„Insofern ist es durchaus möglich, dass die jetzigen Aktivitäten zu einer über das bisherige Maß hinausgehenden Teilnahme von Rechtsextremisten führen werden“, hieß es weiter. Dies lasse sich jedoch nicht belastbar voraussagen. Das Bundesamt beobachte die Entwicklung.
10:17
Flavio Briatores Nobeldisco wird zum Corona-Hotspot
Der ehemalige Formel-1-Manager Flavio Briatore wurde nicht nur selbst positiv auf das Corona-Virus getestet – laut Medienberichten entwickelt sich sein Luxus-Nachtlokal „Billionaire“ in Porto Cervo zum regelrechten Corona-Hotspot. Bei Dutzenden Mitarbeitern wurde das Virus Sars-CoV-2 nachgewiesen. Laut Tagesspiegel sollen 59 der insgesamt 150 Angestellten positiv getestet worden sein, der Barmann befindet sich demnach in kritischem Zustand auf der Intensivstation. Das „Billionaire“ ist inzwischen geschlossen.

Nach Angaben des „Corriere della Sera“ war Briatore Mitte August in Porto Cervo. Von dort sei er in seine Wohnung in Monte Carlo gereist. Auf Sardinien habe er auch den Fußballtrainer Sinisa Mihajlovic vom FC Bologna getroffen, der später positiv auf das Virus getestet wurde. Noch vor wenigen Tagen hatte sich Briatore mit der Regierung angelegt, weil nach steigenden Infektionszahlen die Diskotheken geschlossen wurden.
08:54

Ärztepräsident: Polizei muss Quarantäne überwachen
Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen nach dem Willen von Ärztepräsident Klaus Reinhardt bei ihrer häuslichen Quarantäne durch Polizei oder Ordnungsämter überwacht werden. „Die Amtsärzte sind voll damit ausgelastet, Infektionsketten nachzuverfolgen und Quarantänemaßnahmen einzuleiten“, sagte Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die Überwachung und die Sanktionierung dieser Maßnahmen müssen andere übernehmen, zum Beispiel Polizei und Ordnungsämter.“

Bund und Länder hatten am Donnerstag festgestellt, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten unverzüglich in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben haben. Möglichst ab dem 1. Oktober soll die Selbstisolation vorzeitig beendet werden können – durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr.

 
Er regt sich auf, dass er die Auflagen des VG nicht erfüllen kann. Logischerweise muss das OVG die Demo dann verbieten und es mindestens verschieben lassen.

wenn er es nicht einhalten kann wird er es verschieben müssen, aber deshalb beschwert er sich ja gegen die neuen Auflagen/den Beschluss des Gerichts, beziehungsweise den Teil mit der Bühne. Erweckt den Anschein, dass er nicht unbedingt absichtlich dagegen verstoßen/es missachten will.

Wenn einen Tag vor Demo die Planung über den haufen geworfen wird und die Zeit/das Geld whatever nicht ausreichen um das zu erfüllen ist das natürlich schlecht für ihn. Wie das OVG das sieht: keine Ahnung.
 
wenn er es nicht einhalten kann wird er es verschieben müssen, aber deshalb beschwert er sich ja gegen die neuen Auflagen/den Beschluss des Gerichts, beziehungsweise den Teil mit der Bühne. Erweckt den Anschein, dass er nicht unbedingt absichtlich dagegen verstoßen/es missachten will.

Gibt damit aber der Polizei recht, dass die Hygienemaßnahmen nicht zu garantieren seien.
 
Gibt damit aber der Polizei recht, dass die Hygienemaßnahmen nicht zu garantieren seien.
Ging es der Polizei um die Bühne? Ich kann nicht beurteilen ob mit dem ursprünglichen Konzept der Abstand (oder die ursprünglichen Forderungen der Polizei) eingehalten werden hätte können. Warten wir einfach ab wie das OVG entscheidet, vielleicht wirds so oder so verboten oder es gibt nen Kompromiss, oder er schafft es irgendwie, oder er verstößt gegen die Auflagen und die Demo wird sofort aufgelöst. Ich kann auch nur vermuten was da vor sich geht.

Wenigstens wird Twitter unterhalten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ging es der Polizei um die Bühne? Ich kann nicht beurteilen ob mit dem ursprünglichen Konzept der Abstand (oder die ursprünglichen Forderungen der Polizei) eingehalten werden hätte können. Warten wir einfach ab wie das OVG entscheidet, vielleicht wirds so oder so verboten oder es gibt nen Kompromiss, oder er schafft es irgendwie, oder er verstößt gegen die Auflagen und die Demo wird sofort aufgelöst. Ich kann auch nur vermuten was da vor sich geht.

Wenigstens wird Twitter unterhalten

Es ist vollkommen egal worum es der Polizei ging.

Wenn er meint die Auflagen des VG seien nicht umzusetzen, gibt er der Polizei recht, dass die Hygienemaßnahmen nicht zu garantieren sind.
 
Es ist vollkommen egal worum es der Polizei ging.

Wenn er meint die Auflagen des VG seien nicht umzusetzen, gibt er der Polizei recht, dass die Hygienemaßnahmen nicht zu garantieren sind.

Ist die Frage ob das OVG es genau so sieht wie das VG (also ob die Neuaufstellung der Bühne unbedingt notwendig ist um den Abstand etc. zu wahren, wenn sie überhaupt der Auffassung des VGs sind, die können die Demo auch aus anderen Gründen ablehnen, oder?), die Polizei begründete das Verbot ja anders afaik und so gibt er der polizei auch nicht recht. Er sagt dass er die (vermutlich) neue Forderung des Gerichts nicht in so kurzer Zeit umsetzen kann also gehe ich mal davon aus, dass diese Forderung bezüglich der Bühne neu ist. Deshalb gibts die Beschwerde und darüber hat das OVG zu entscheiden, wie über die Beschwerde der Polizei.







Ohne die Beschwerde des Klägers wäre die Entscheidung schneller gefallen, soso.


Klar, das macht es komplizierter, vielleicht gibt es auch einen Kompromiss. Wenn sie der Auffassung sind dass die Demo nicht wegen den polizeigründen abgesagt werden kann, aber auf die neue Bühnenaufstellung bestehen hat er pech. Wenn sie der Polizei rechtgeben auch. Kann auch sein, dass sie einen Kompromiss anbieten bezüglich der Bühne.

Bei anderen Demos wurde ja nicht sonderlich auf Abstand geachtet, auch nicht auf die Maskenpflicht die es in Berlin gar nicht gibt, bin gespannt wie entschieden wird.



Ohja, die wurde auch heute auf der Demo abgespielt. Lustige Zufälle.


Auch gerade gesehen :coolface:

 
1. Das OVG ignoriert was der Kläger vorgebracht hat. Heißt, Demo wird nicht gleich verboten, wenn er es aber nicht hinbekommen, wird sie dann morgen verboten.

2. Das OVG stimmt dem Kläger sogar zu, dass das VG zu weit geht.

3. Das OVG sieht die Aussage des Klägers als Anlass, dass wegen Hygienemaßnahmen ein Verbot ausgesprochen werden muss bei mindestens einer Verschiebung. Hätte aber ansonsten gar nicht erst gegen den Kläger agiert.

4. Das OVG lehnt sogar das Urteil des VG ab und stimmt der Polizei unabhängig des Urteils des VG zu.


Das sind die Möglichkeiten. Und für Möglichkeit 3 ist der Kläger selber schuld. Und bei Möglichkeit 4 eine "Erst Recht" Stimmung beim Richter provoziert zu haben.



Edit: Die erste große BLM Demo in Berlin (Juni) hat genauso die Auflagen verkackt wie die erste Coronademo in Berlin (August). Erstere haben aber nicht angekündigt diese wieder zu ignorieren.
 
Zuletzt bearbeitet:


=> "Die Demonstration am Samstag darf stattfinden, aber unter Auflagen."



Also Version 1:

1. Das OVG ignoriert was der Kläger vorgebracht hat. Heißt, Demo wird nicht gleich verboten, wenn er es aber nicht hinbekommt, wird sie dann morgen verboten.




Aber das ist nur de jure. De facto wird die Polizei wie immer zuschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war die ganze Pressemitteilung des Gerichts, klingt für mich so als hätte es keinen juristischen Grund gegeben die Demo zu verbieten, im Grunde hat man der Polizei in allen Punkten widersprochen.

Und das OVG hat das wohl nochmal bestätigt.



Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet (Nr. 42/2020)

Pressemitteilung vom 28.08.2020

Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte die als „Fest für Frieden und Freiheit“ angemeldete Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer erwartet werden, mit Bescheid vom 26. August 2020 sofort vollziehbar verboten. Zur Begründung berief sich die Versammlungsbehörde auf die Gefahren, die mit der Durchführung der Veranstaltung für die körperliche Unversehrtheit anderer einhergingen. Es sei aufgrund der Erfahrungen mit einer gleichgelagerten Versammlung am 1. August 2020 zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz – insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung eines Mindestabstands untereinander – nicht beachten würden. Daher gehe mit der Abhaltung der Versammlung ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko der Bevölkerung mit COVID-19 einher. Vor diesem Hintergrund seien mildere Mittel als ein Verbot zur Abwehr der Gefahr nicht ersichtlich.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte überwiegend Erfolg. Die 1. Kammer verneinte das Vorliegen einer nach dem Versammlungsgesetz für ein Versammlungsverbot zu fordernden unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin seien Versammlungen grundsätzlich zulässig; hierbei nehme der Verordnungsgeber– wie die fehlende Obergrenze der Teilnehmerzahl zeige – aber ein erhöhtes Infektionsrisiko in gewissem Umfang in Kauf. Zwar müsse der Veranstalter einer Versammlung ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen, das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung sei indes nur „erforderlichenfalls“ Teil eines solchen Konzepts. Vorliegend habe der Anmelder ein solches Konzept vorgelegt, und es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bewusst missachten werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August 2020 noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder u.a. durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken. Unabhängig hiervon habe die Versammlungsbehörde Alternativen zum Versammlungsverbot nur unzureichend geprüft (etwa die Änderung der Örtlichkeit oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl).

Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 28. August 2020 (VG 1 L 296/20)


 
Weil hier von zu laschen Corona-Regeln in Berlin gesprochen wird. Gibt es denn überhaupt ein Bundesland, das aktuell eine Maskenpflicht bei Demonstrationen hat?
 
In den normalen Dempfahrwasser kommen natürlich auch wieder die ganzen anderen Idioten dazu. Gleich aus dem Verkehr ziehen. Hoffe die Polizei greift da ein
 
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