Phytagoras
L19: Master
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- 30 Aug 2005
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Es ist so geregelt dass er Nacherfüllung leisten muss wenn er nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist d.h. solange es sich um einen versteckten Mangel handelt (Rod, YLOD, E74 etc.). Ansonsten kann man den Händler verklagen. Kein Händler wird die Nacherfüllung verweigern soweit es nicht offensichtlich ist das das Gerät mutwillig zerstört wurde oder unsachgemäß gebraucht wurde.
Ich hab ja auch nichts anderes gesagt.
Ändert aber auch nichts daran, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt und man danach als Kunde beweisen muss, dass der Mangel vor Gefahrübergang vorlag...