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DJDREAM schrieb:Du wirst sie nicht dulden! Du bist echt ein Armes Würstchen, du wirkst für mich wie ein Kreuzritter, meine Religion ist die Beste Religion und die anderen religionen sollen weichen.

nightelve schrieb:Ok, dazu mal meine Meinung zum Ganzen.
Zuerst zum Thema Tierschutzgesetz
Das halte ich auch als wichtiger als Religionsfreiheit. Ich bin eh was Religionen angeht....nicht so gut anzusprechenReligionen sind zum grossem Teil das übel unserer Welt. Fasst ausschliesslich gibt es nur Kriege deswegen.
nightelve schrieb:Und nun die Religion über das Leid der Tiere zu stellen, find ich absurt und arrogant! Wenn es nicht erlaubt ist, in Deutschland, dann soll es auch niemand tun. Punkt.
Wem es nicht passt, soll auswandern.
nightelve schrieb:Beispiel : Mein Nachbar, Bosnier, eigentlich ganz netter Kerl, hat sich letztens aufgeregt, weil meine Schwester ein minirock anhatte.
Sorry, aber wenn das ihm nicht passt, soll er wegkucken.
Manschmal erwarten viele von uns Offenheit, aber dann sollen wir das selbe zurückerwarten...
nightelve schrieb:Lehn dich bitte nicht zu weit aus dem Fenster, mich hast du ja auch schon als tuntig und armselig bezeichnet, nur wegen einem Rock. Soviel zur Toleranz...
Terminator schrieb:Kannst Du Singular von Plural unterscheiden? Ich schrieb nicht "ich" sondern "wir" -> die Deutschen!
Terminator schrieb:Ich glaube, dass du da etwas zu viel hineininterpretierst.
Irgendwie wirkst du mir auch ziemlich verbissen, was dieses Thema angeht.
Ist doch schön das ist deine Meinung, die muss ich akzeptieren. Basta, jetzt sag mir ist du Fleisch, isst du ein EI, ist du Fisch???????Isst du gar nichts was von einem Tier kommt? ich glaub nicht !!!! die werden auch geschlachtet, in Legebatterien gehalten und und und....... trotzdem kümmerts den meisten Menschen nicht. Wenn aber andere Menschen aber anders Tiere schlachten dann beginnt das Gelaber
Es ist seine Meinung. und die kann er doch vertreten oder ??? Ihr müsst doch nicht tun was er denkt oder?
Es ist seine Meinung. und die kann er doch vertreten oder ??? Ihr müsst doch nicht tun was er denkt oder?
Wenn aber andere Menschen aber anders Tiere schlachten dann beginnt das Gelaber.
Schau doch mal dieser Terminator tut ja nur so als ob die Deutschen, die Engelsgleiche Wesen seien und nur die Ausländer der Böse abschaum sei.
Statt mal Realistisch zu sein erfindet er sich Sachen die auf den ersten Blick negativ sind alle anderen positiven Sachen werden nicht erwähnt.
Ich sags mal so in jeder Bevölkerungsgruppe gibt es Assis, aber das ist eine Minderheit, er aber denkt (dumme ideolgie) das fast alle ausländer den Staat ausnützen würden. Das finde ich scheisse.
Ich komme nun zu der Frage nach dem Gesetzesrecht: Darf die Behörde heute noch Schächtgenehmigungen erteilen, weil es Religionsgemeinschaften gibt, die das beantragen?
Zuerst ist hierzu auf die Grundnorm des Tierschutzgesetzes zu sehen: Nach dem Gesetzeszweck (§1) müssen Leben und Wohlbefinden des Tieres als Mitgeschöpf gefördert werden und es dürfen keine nicht gerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. In der Spezialnorm des § 4 a wird die Tötung warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung verboten, ausgenommen sind nur Notschlachtungen sowie der Fall einer behördlichen Genehmigung. Diese darf aber nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen erteilt werden, wenn es im Interesse von Religionsgemeinschaften erforderlich ist, denen - ich zitiere - »zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen«.
Seit 1995 galt hierzu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, es komme auf die objektive Sicht der Behörde, nicht auf die individuelle Glaubensüberzeugung eines Antragstellers an. Das Gericht stellte damals auch fest, der sunnitische Islam, wie der Islam insgesamt, verbiete nicht den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere. Muslime erhielten demgemäß keine Schächtgenehmigungen.
Als daraufhin das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde, bestand das Problem: Weil der Tierschutz noch keinen Rang des Grundgesetzes hatte, hätte das Gericht den Schächtparagraphen insgesamt wegen Verletzung des Grundrechts der Religionsfreiheit für nichtig erklären können, der Gesetzgeber hätte dann eine Neuregelung schaffen müssen. Das Bundesverfassungsgericht wählte stattdessen die beliebte Methode »verfassungskonformer Auslegung«, die das Gesetz zwar gelten lässt, seinen Sinn aber relativiert und entwertet: Das Schächturteil vom 15. Januar 2002 gestattete dem muslimischen Metzger das betäubungslose Schächten der Tiere, wobei offen gelassen wurde, ob das Schächten dem Tier überhaupt vermehrte Leiden und Qualen zufügt. In dieser Weise hätte das Gericht nie entscheiden dürfen, wenn damals bereits der Tierschutz Verfassungsrang gehabt hätte. Das Gericht stützte sich jetzt auf die bloße Darlegung dessen, der die Schächtung beantragte und geltend machte, er gehöre zu einer Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Glaubensüberzeugung und dieser Glaube setze zum Verzehr von Fleisch eine betäubungslose Schlachtung zwingend voraus. Wie der Urteilstext zeigt, kann diese Rechtsprechung jetzt nicht mehr verbindlich sein, weil sie auf dem Fehlen des Verfassungsranges des Tierschutzes beruhte.
Jetzt aber gilt die Neufassung des Grundgesetzes seit dem 1. August 2002: »Der Staat schützt die Tiere«. Darin liegt ein ganz wesentlicher Bedeutungszuwachs für den Schutz der Tiere, der nun den gleichen Rang des Grundgesetzes wie die Religionsfreiheit zu beanspruchen hat.
Wir treffen damit jetzt erst auf den Konflikt gleichrangiger Verfassungsgüter - einerseits ethischer Tierschutz, andererseits Religionsfreiheit. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dafür der Grundsatz »praktischer Konkordanz« gelten. Es muss also ein möglichst schonender Ausgleich gesucht werden. Dabei erscheint es beachtlich, dass das Schächten oder Schlachten selbst keinen religiösen Akt darstellt (das räumt auch das Bundesverfassungsgericht im Schächt-Urteil ein) und eine Übereinstimmung mit dem Islam und mit dem jüdischen Glauben darin besteht, dem Tier keine vermeidbaren Leiden zuzufügen. Jedoch wird der ethische Tierschutz zentral verletzt, wenn dem Tier schwerste Leiden zugefügt werden.
Für die Frage, in welcher Weise der Schächtparagraph anzuwenden ist, haben nun die »praktische Konkordanz« und die konkrete Gesetzesregelung eine entscheidende Bedeutung: Die Genehmigungsbehörde darf sich bei einem Antrag auf Erteilung der Schächterlaubnis nicht auf die Angaben des Antragstellers verlassen; das wäre eine bloße Plausibilitätskontrolle. Sie muss vielmehr ihre vollständige Kontrollaufgabe wahrnehmen und sich davon überzeugen, ob zwingende Vorschriften der Religionsgemeinschaft dem Gläubigen das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.
Die gesetzliche Schächtvorschrift darf nicht mehr entgegen ihrem Sinn entwertet werden. Es genügt auch nicht die Berufung auf eine bloße religiöse Tradition zum Schächten oder dass man sich an einen islamischen Religionsgelehrten gebunden fühlt, der die Gebote des Koran und die Überlieferung des Propheten im Sinne des Schächtens interpretiert. Der Koran fördert gerade nicht das betäubungslose Schächten der Tiere. Und es entspricht der Entscheidungspraxis der Gerichte, dass die Religionsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, »wo ihre Ausübung zu fühlbaren Beeinträchtigungen der Grundrechte anderer oder sonstiger in der Verfassung geschützter Rechtsgüter führt« (siehe BVewG NJW 1997, 2396 f.). Dies geschieht beim Schächten in schwerem Maße zu Lasten der Tiere. Schächtgenehmigungen dürfen daher, so meine ich, auch nach geltendem Recht nicht mehr erteilt werden.
Abschließend: Es ist zu wünschen, dass die Gesetzgebung künftig entsprechend der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen Ausnahmegenehmigungen davon abhängig macht, dass dem Tier keine größeren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden als bei vorheriger Ausschaltung des Schmerzempfindens durch Betäubung. Denn allein dies entspricht gleichermaßen dem ethischen Tierschutz und den Leitgedanken der Weltreligionen, dem Tier keine vermeidbaren Leiden zuzufügen
nightelve schrieb:Wegen Fleisch :
Eier - nur vom Bauern...![]()
Will damit sagen, wenn ich Fleisch esse, passe ich auch auf wo es herkommt! Eier sowieso.
Nicht nur wegen den Tieren, sondern auch vom gesundheitlichen Aspekt. Jedoch muss ich sagen, hier in Luxemburg kann man gutes Gewissen was essen, weil eh hier alles von Bauernbetrieben kommt. Und die werden vom Tierschutzamt, sowie Gesundheitsamt streng beobachtet...
Legebatterien, gibs hier nirgendwo! Leg ich meine Hand für ins Feuer.
nightelve schrieb:Wie gesagt, ich will es nochmal festhalten : Für mich ist das Wohlergehen von Tieren, oder auch Menschen, wichtiger als die Religionsfreiheit.
Religion soll nur so weit gedultet werden, solange niemand Schaden dadurch abbekommt.
Ich selbst bin grosser Tierfreund (Tierschützer), von daher verstehst du vielleicht meine Meinung!
Es kann nicht einfach mal so geändert werden.
Terminator schrieb:Richtig, weil wir hier in Deutschland sind und hier deutsche Gesetze gelten! Überraschung?
Das Tier stirbt so oder so, klingt bösartig so ist es aber.
DJDREAM schrieb:Schau doch mal dieser Terminator tut ja nur so als ob die Deutschen, die Engelsgleiche Wesen seien und nur die Ausländer der Böse abschaum sei. Statt mal Realistisch zu sein erfindet er sich Sachen die auf den ersten Blick negativ sind alle anderen positiven Sachen werden nicht erwähnt.

DJDREAM schrieb:Ich sags mal so in jeder Bevölkerungsgruppe gibt es Assis, aber das ist eine Minderheit, er aber denkt (dumme ideolgie) das fast alle ausländer den Staat ausnützen würden. Das finde ich scheisse.

Swisslink schrieb:Das Tier stirbt so oder so, klingt bösartig so ist es aber.
also für dich lebt ein tier nur damit es geschlachtet und gegessen wird???
ein tier hat auch ein leben, du wärst wohl auch nicht begeistert wenn man dich ausbluten liesse.
Menschen haben ein leben
Tiere aber auch.
Swisslink schrieb:Ich kann Terminators Meinung verstehen, weil er aus der Sicht eines Vaters denkt. Ich hätte erlich gesagt auch bedenken, wenn mein Kind in gewissen Gegenden aufwachsen müsste und das liegt aus meiner Erfahrung haupsächlich an den Ausländern.