Ich habe "erkannt", dass der Begriff "christliches Abendland" in der Präambel des GG definiert ist?
Mach dich nicht lächerlich. Das ist vielleicht dein Wunschdenken, aber nicht mehr.
Die Formel "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" stellt nur noch einmal das Problem heraus, um mit Böckenförde zu sprechen, dass der liberale Rechtsstaat das, was er garantiert, nicht aus sich selbst heraus legitimieren kann - mit anderen Worten, für den Schutz der Menschenwürde ist der Bezug auf ein höheres Wesen, Gott, nötig.
Lies dir die Präambel am besten nochmal durch.. wenn dir was neues einfällt, deine abstruse Behauptung zu rechtfertigen, dort oder im GG taucht irgendein Bezug auf das "christliche Abendland" auf, werde ich es mir gerne ansehen
Und nochmal zum Tierschutz.. du könntest dir meine Posts vielleicht durchlesen, wäre das was? Der Tierschutz BESITZT bereits "Verfassungsrang", wie du es nennst: schau im Art. 20a GG nach. Allerdings ist nicht alles, was in der Verfassung steht, gleichrangig - die Freiheit der Religionsausübung wird IMMER über dem Gebot stehen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen -
Um dieses Prinzip herrscht auch kein Streit unter Juristen, wie von dir behauptet. Streit gibt es nur darüber, ob und inwiefern das Schächten als Akt der Religionsausübung bezeichnet werden kann - falls es unter den Art. 4 fällt, und so sieht momentan wohl die h.L. aus, kommt man mit Abwägen der (unbestrittenen) Leiden des Tieres nicht mehr viel weiter.
EDIT2: und nein, einfache Gesetze haben niemals "Ausstrahlung" auf das GG, das sicher nicht! Wenn es so etwas wie eine Normenhierarchie im deutschen Rechtssystem gibt, und glaube mir - so etwas gibt es

- , dann strahlt höchstens das GG auf andere Gesetze aus..