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gtaboy

L05: Lazy
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18 Dez 2006
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222
Darf ich euch alle mal darauf aufmerksam machen das es illegal ist, auf einer Homepage ohne First Code zu Handeln!
 
gtaboy schrieb:
Darf ich euch alle mal darauf aufmerksam machen das es illegal ist, auf einer Homepage ohne First Code zu Handeln!
Darfst du!
Jetzt geh xbox zocken und sei ein ganzer Mensch!
 
Ich weiss das es hier wohl niemandem Eindruck macht und das soll es auch nicht!
Ich wollte es nur mal sagen und euch drauf aufmerksam machen!
Aber ich meine das das down and up booting von Musik auch illegal ist aber ich machs trotzdem!
 
Kojotee schrieb:
lol
Ich finde es immer witzig wie personen auf ein Thema reagieren von dem sie eigentlich nichts verstehen. :lol: und dies nur tun um cool zu erscheinen :rolleyes:
 
gtaboy schrieb:
lol
Ich finde es immer witzig wie personen auf ein Thema reagieren von dem sie eigentlich nichts verstehen. :lol: und dies nur tun um cool zu erscheinen :rolleyes:
lieber herr Rechtsanwalt, könnten Sie mich erleuchten um was es sich bei diesem "First Code" handelt? Meine google und wikipedia Suche blieb ergebnislos.
Und von Musik "booten" hab ich auch noch nie was gehört??
 
Wahrscheinlich ein Jura Student im ersten Semester, der sich nur wichtig machen wollte :lol:
 
Coreian schrieb:
was glaubst du, warum der bereich "schwarzmarkt" heisst ?















lol
Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!
 
gtaboy schrieb:
Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!

Wir sind eine ehrliche Gemeinschaft und betrachten unsere Mituser als Freunde! Wer hier einmal einen anderen betrügt hat auf dieser Seite nichts mehr zu suchen!
 
Ohhh seid ihr Freunde....
Ja ich will ja auch nicht sagen das ihr keine Freunde seit und ich weiss das dies hier eine nette Comunity ist aber was ist wenn sich jemand anmeldet der nicht so nett ist?
Und dann kann er sich ja wieder anmelden!
Ihr sollt diesen Beitrag nicht als Vorwurf sondern als Warn Signal betrachten!
 
Leon schrieb:
Wahrscheinlich ein Jura Student im ersten Semester, der sich nur wichtig machen wollte :lol:

Jurastudenten im ersten Semeste haben nix mit sowas zu tun. Kommt erst im Urheberrecht/AGB/weitere BGB-Schwerpunkte oder im Internetrecht im Schwerpunktbereich, wenn man ihn wählt.

Wir machen nur BGB AT, Schuldrecht AT, Strafrecht AT und Staatsrecht ^^


Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!

Laber keine Scheiße. Privatrechtlich sieht das so aus:

Der andere hat nen Anspruch auf Bezahlung nach §433II BGB.
Hier greift der $241a nicht, da es sich um keine unbestellte Leistung handelt. Nur da muss man nicht bezahlen, wenn Absatz 2 nicht greift.
Ergo muss man bezahlen, wenn der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und korrekte Abgabe und Zugang auch vorhanden sind.

Mit juristischem Halbwissen kommt man hier nicht weit...
 
Manchmal im Leben muss man auch mal das Gute in den Menschen suchen und ihnen vertrauen. Klar könnte uns hier irgendeiner verarschen, aber das ist mir bis jetzt in meinen ca. 20-30 Verhandlungen in Foren noch nie passiert. Und Usern die kaum Beiträge haben oder noch ganz neu sind, geht man sowieso was vorsichtiger um.
 
Leon schrieb:
Manchmal im Leben muss man auch mal das Gute in den Menschen suchen und ihnen vertrauen. Klar könnte uns hier irgendeiner verarschen, aber das ist mir bis jetzt in meinen ca. 20-30 Verhandlungen in Foren noch nie passiert. Und Usern die kaum Beiträge haben oder noch ganz neu sind, geht man sowieso was vorsichtiger um.

Hab ma da oben was editiert.

Da sieht man schon, dass gtaboy mit Halbwissen handelt, denn das, was er sagt, hat privatrechtlich keinen Halt.

Und wenn er in der Schweiz wohnt, hat er vom deutschen Recht (gehe ich von aus) nicht viel Ahnung.
 
Tut mir leid aber ich studiere Jura und werde sicherlich etwas über das Gesetz wissen!
Also zuerst sei mal gesagt das es unzählige handelsplätze gibt: Flohmarkt,Kaufhaus,ebay etc.
All diese handelsplätze sind legal.
Aber im Internet gibt es immer wieder fallen zB. Auf Privat Homepages steht: Ich tausche das Game TES 4 gegenPGR 3 wenn du dich dann meldest dann hast du deine Games zu 50% nicht mehr da du auch vor Gericht nicht im recht bist!
Ausserdem haben Webseiten ohne First Code oft auch kein IP Scanner!
( Es sei denn dies ist gewünscht )
Also kann hier zB: Hans Meier ein Game auf seinen Nachbarn Peter Müller tauschen lassen nun da Peter in den Ferien ist ( was Hans natürlich wusste ) nimmt er das Game aus dem Briefkastenund hat ein neues Game!
Was ist aber mit Peter? Er muss es bezahlen? Obwohl er es nicht war?
Genau aus diesem Prinzip wird solches Handeln als Illegal empfunden.
und wenn jetzt jemand nach meinem Alter fragt: Ich bin 22 Jahre alt und ich weiss das ich eingegebn habe 14 Jahre alt zu sein, da mein 14 Jähriger Bruder auch hier aktiv sein wird oder schon ist!
 
Wenn du Jura studierst, benutzt du eigentlich solche Normen, wie ich da oben dir schon welche geliefert habe, auf deinen seltsamen Satz.

Und vor allem, wenn du in der Schweiz wohnst, studierst du soweit ich weiß dort kein Jura, sondern Jus.
Und mit Schweizer Recht kommt man in Deutschland nicht weit.

Und dein Beispiel bringt hier genausowenig, da nach h.M. man einer Person, die unter fremden Namen handelt, das Rechtsgeschäft, hier der Vertrag, so zurechnen muss, als sei er es eingegangen, da es für die andere Partei eigentlich belanglos ist, mit wem er den Vertrag abschließt, da sein Hauptinteresse der Tausch des Spiels ist. Also ist Hans Meier der Vertragspartner und nicht Peter Müller.
Näher nachzulesen im Brox BGB AT.

Und ich bezweifle stark, dass du Jura studierst. Denn die Sprache ist das Werkzeug des Juristen. Und deine Rechtschreibung, Zeichensetzung etc. lässt jedenfalls hier zu wünschen übrig.
 
Phytagoras schrieb:
Wenn du Jura studierst, benutzt du eigentlich solche Normen, wie ich da oben dir schon welche geliefert habe, auf deinen seltsamen Satz.

Und vor allem, wenn du in der Schweiz wohnst, studierst du soweit ich weiß dort kein Jura, sondern Jus.
Und mit Schweizer Recht kommt man in Deutschland nicht weit.

Und dein Beispiel bringt hier genausowenig, da nach h.M. man einer Person, die unter fremden Namen handelt, das Rechtsgeschäft, hier der Vertrag, so zurechnen muss, als sei er es eingegangen, da es für die andere Partei eigentlich belanglos ist, mit wem er den Vertrag abschließt, da sein Hauptinteresse der Tausch des Spiels ist. Also ist Hans Meier der Vertragspartner und nicht Peter Müller.
Näher nachzulesen im Brox BGB AT.

Und ich bezweifle stark, dass du Jura studierst. Denn die Sprache ist das Werkzeug des Juristen. Und deine Rechtschreibung, Zeichensetzung etc. lässt jedenfalls hier zu wünschen übrig.
EinePerson welche unter Falschem Namen handelt macht sich strafbar aber auch nur wenn sie an einem Rechtlich anerkannten Handlungsort handelt!
Und zu den anderen Fragen und der rechtschreibung: Wir sind hier in einem Forum wo man (sowie ich dass sehe ) nicht so danach schauen muss.
 
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