Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Darfst du!gtaboy schrieb:Darf ich euch alle mal darauf aufmerksam machen das es illegal ist, auf einer Homepage ohne First Code zu Handeln!
gtaboy schrieb:Darf ich euch alle mal darauf aufmerksam machen das es illegal ist, auf einer Homepage ohne First Code zu Handeln!
lolKojotee schrieb:wie alt bist du?![]()
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lieber herr Rechtsanwalt, könnten Sie mich erleuchten um was es sich bei diesem "First Code" handelt? Meine google und wikipedia Suche blieb ergebnislos.gtaboy schrieb:lol
Ich finde es immer witzig wie personen auf ein Thema reagieren von dem sie eigentlich nichts verstehen.und dies nur tun um cool zu erscheinen
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gtaboy schrieb:Darf ich euch alle mal darauf aufmerksam machen das es illegal ist, auf einer Homepage ohne First Code zu Handeln!
Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!Coreian schrieb:was glaubst du, warum der bereich "schwarzmarkt" heisst ?
lol
gtaboy schrieb:Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!
Leon schrieb:Wahrscheinlich ein Jura Student im ersten Semester, der sich nur wichtig machen wollte![]()
Ich meine damit das wenn ich etwas von jemandem kaufe und er es mir zuerst sendet. Dann muss ich nicht zwigend bezahlen!
Leon schrieb:Manchmal im Leben muss man auch mal das Gute in den Menschen suchen und ihnen vertrauen. Klar könnte uns hier irgendeiner verarschen, aber das ist mir bis jetzt in meinen ca. 20-30 Verhandlungen in Foren noch nie passiert. Und Usern die kaum Beiträge haben oder noch ganz neu sind, geht man sowieso was vorsichtiger um.
EinePerson welche unter Falschem Namen handelt macht sich strafbar aber auch nur wenn sie an einem Rechtlich anerkannten Handlungsort handelt!Phytagoras schrieb:Wenn du Jura studierst, benutzt du eigentlich solche Normen, wie ich da oben dir schon welche geliefert habe, auf deinen seltsamen Satz.
Und vor allem, wenn du in der Schweiz wohnst, studierst du soweit ich weiß dort kein Jura, sondern Jus.
Und mit Schweizer Recht kommt man in Deutschland nicht weit.
Und dein Beispiel bringt hier genausowenig, da nach h.M. man einer Person, die unter fremden Namen handelt, das Rechtsgeschäft, hier der Vertrag, so zurechnen muss, als sei er es eingegangen, da es für die andere Partei eigentlich belanglos ist, mit wem er den Vertrag abschließt, da sein Hauptinteresse der Tausch des Spiels ist. Also ist Hans Meier der Vertragspartner und nicht Peter Müller.
Näher nachzulesen im Brox BGB AT.
Und ich bezweifle stark, dass du Jura studierst. Denn die Sprache ist das Werkzeug des Juristen. Und deine Rechtschreibung, Zeichensetzung etc. lässt jedenfalls hier zu wünschen übrig.