Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu den Rundfunkgebühren. Ab dem 1. Januar 2007
soll es eine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs geben. Denn dann läuft das
im Rundfunkstaatsvertrag vereinbarte Moratorium aus. Internetfähige PCs
bleiben in Privathaushalten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn
bereits ein Rundfunkgerät angemeldet ist. Der PC gilt dann als Zweitgerät und
ist gebührenfrei. Auch Unternehmen zahlen nicht, wenn bereits andere Geräte
vorhanden und angemeldet sind. Sollte im Haushalt kein anderes Gerät
vorhanden sein, aber ein internetfähiger PC, so ist für diesen ab 1. Januar
2007 eine einmalige Rundfunkgebühr zu zahlen - egal wie viele PCs vorhanden
sind. Unternehmen zahlen einmal pro Betriebsstätte. Dieselbe Regelung wird
für Universitäten gelten.
Sender und Ministerpräsidenten streiten derzeit über die Höhe der Gebühr.
Völlig unklar ist auch, wie hoch die zusätzlichen Einnahmen der GEZ sein
werden. Es kursieren Zahlen zwischen zwei Millionen und rund 300 Millionen
Mehreinnahmen im ersten Jahr. Die ganze Debatte hinterlässt den Eindruck
eines großen Durcheinanders.
Wir sehen die PC-Gebühr nicht unkritisch. Denn unklar sind nach wie vor die
Kriterien. Offenbar will man die Gebühr tatsächlich von der
Internetfähigkeit, und nicht von der Rundfunkempfangsfähigkeit abhängig
machen. Aus unserer Sicht ein großer Unterschied. Denn internetfähig ist ein
Rechner mit einfachem Modem, rundfunkempfangsfähig jedoch erst mit schnellem
Zugang (wie etwa DSL). Die PC-Gebühr, wie derzeit definiert, widerspricht aus
unserer Sicht dem Prinzip einer Gebühr für den Rundfunkempfang. Hinzu kommt,
dass das bisher per Internet verfügbare Programm bei weitem nicht an das
herkömmliche Rundfunkprogramm heranreicht - was eine PC-Gebühr zum jetzigen
Zeitpunkt einfach nicht rechtfertigt. Sinnvoll wäre es also, das
PC-Moratorium so lange zu verlängern, bis klar ist, welche Internetzugänge
betroffen sind und welche Inhalte überhaupt angeboten werden.
Die Debatte um die PC-Gebühr zeigt: Eine Rundfunkgebühr, die sich an
einzelnen Geräten orientiert, ist überholt. Wir Grünen plädieren deshalb seit
langem für eine Mediengebühr pro Haushalt und Betrieb, unabhängig vom
jeweiligen Gerät. Nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch
UMTS-Handys oder andere Mobilempfänger sind zukünftig rundfunkempfangsfähig.
Es macht keinen Sinn, jedes Jahr aufs Neue zu verhandeln, welches Gerät mit
einbezogen wird und welches nicht. Eine allgemeine Mediengebühr müsste aber
aus unserer Sicht auch bedeuten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk
seine Gebühren auch Medien übergreifend einsetzt und im Internet attraktive
Programme bereithält: Das Internet muss als dritte Säule neben Radio und
Fernsehen etabliert werden. Eine Mediengebühr pro Hauhalt sollte Teil des
nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein. Damit wäre die Debatte um die
PC-Gebühr hinfällig.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
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