Vorschlag zur Güte:
Komplettes Konsumverbot im öffentlichen Raum. Mitführen erlaubt außer an Orten, an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten, z.B. Kitas, Schulen, Spielplätze. Im privaten Raum ist der Konsum erlaubt, wobei Veranstalter, Vermieter etc. maximales Hausrecht haben...