Hasenauge
L17: Mentor
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Mal eine juristische Frage an @Naru
Laut VG war die Rechtsgrundlage für das inzwischen aufgehobene Versammlungsverbot das Versammlungsgesetz. Demnach dürfen u.a. Versammlungen nur dann verboten werden wenn sie eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Wie steht das Versammlungsgesetz eigentlich im Verhältnis zum Infektionsschutzgesetz, welches ebenfalls Versammlungsverbote ermöglicht aber meines Wissens nicht unbedingt die Unmittelbarkeit einer Gefahr voraussetzt?
Laut VG war die Rechtsgrundlage für das inzwischen aufgehobene Versammlungsverbot das Versammlungsgesetz. Demnach dürfen u.a. Versammlungen nur dann verboten werden wenn sie eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Wie steht das Versammlungsgesetz eigentlich im Verhältnis zum Infektionsschutzgesetz, welches ebenfalls Versammlungsverbote ermöglicht aber meines Wissens nicht unbedingt die Unmittelbarkeit einer Gefahr voraussetzt?