Ada
L09: Professional
- Seit
- 25 Mai 2006
- Beiträge
- 1.016
Danke, ich habe auch schon davor alle Beitrage gelesen.
Das relativiert meine Aussage von weiter oben aber in keinster Weise. Es ist nach dem JuSchG nicht verboten, dass ein Elternteil sein Kind einen Titel spielen lässt, der ab 16 freigegeben ist.
Du projezierst das ganze anschließend auf Pornografie und gewaltverherrlichende (= jugendgefährdende; Begriff im Sinne des JuSchG überhaupt verstanden?) Medien, was letztlich kein valider Vergleich ist.
Mal was grundsätzliches: Du solltest mal deine Wortwahl hinsichtlich ihrer Wirkung (Arroganz, Aggressivität, übermäßig wertend) überdenken und nicht sofort davon ausgehen, dass die Leute hier a) einer solchen Diskussion nicht würdig sind und b) deine Beiträge ohnehin nicht verstehen; das ist ein schrecklicher Stil.
Auch wenn ich dir bei einigen Punkten durchaus zustimmen kann, vertrittst du hier nur eine Meinung und versuchst sie als wissenschaftliches Faktum darzustellen (höchst problematisch bei Geistes- und Erziehungswissenschaften).
Das relativiert meine Aussage von weiter oben aber in keinster Weise. Es ist nach dem JuSchG nicht verboten, dass ein Elternteil sein Kind einen Titel spielen lässt, der ab 16 freigegeben ist.
Du projezierst das ganze anschließend auf Pornografie und gewaltverherrlichende (= jugendgefährdende; Begriff im Sinne des JuSchG überhaupt verstanden?) Medien, was letztlich kein valider Vergleich ist.
Mal was grundsätzliches: Du solltest mal deine Wortwahl hinsichtlich ihrer Wirkung (Arroganz, Aggressivität, übermäßig wertend) überdenken und nicht sofort davon ausgehen, dass die Leute hier a) einer solchen Diskussion nicht würdig sind und b) deine Beiträge ohnehin nicht verstehen; das ist ein schrecklicher Stil.
Auch wenn ich dir bei einigen Punkten durchaus zustimmen kann, vertrittst du hier nur eine Meinung und versuchst sie als wissenschaftliches Faktum darzustellen (höchst problematisch bei Geistes- und Erziehungswissenschaften).