Im StGB gibts dafür keine Standarddefinition.
Als Strafgrundlage bei sowas gibt es den §106 StGB. Den erfüllt aber auch schon fast jeder, der nen Avatar in nem Forum benutzt.
Es gab vor nen paar Jahren nen Fall, dass eine Gran Turismo Fansite für ihren Banner oben auf der Site einfach aus nem Bild von der offiziellen GT4 Seite benutzt hat (war glaub ich GT4). Wurden daraufhin abgemahnt und durften nen beträchtliches Sümmchen zahlen, damit es nicht vor Gericht landet.
Strafbar aufgrund des Tatbestandes machen sich übrigens hier wohl 99% der Nutzer auf diesem Forum. Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt, strafbar bleibt es dadurch aber weiterhin.
Ich find es teilweise halt nur paradox, dass Leute hier sich jeden neuen Anime anschauen, aber dann sich über Raubkopierer aufregen.
Oder auf ihrem Ipod 1000 von Alben haben, sich dann auch darüber aufregen...
Ist dein Avatar auch nicht (geh ich mal von aus), dennoch benutzt du ihn...
Da machst du dich theoretisch auch gem. §106 UrhG strafbar.