hi all,
folgende Konstellation:
Person A ist seit 01.06.2007 bei Firma B beschäftigt, möchte nun kündigen um ab dem 01. August nicht mehr bei der Firma beschäftigt zu sein.
Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Probezeit" folgendes geschrieben:
"Probezeit
Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fallen in die Probezeit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 2 Kalenderwochen verlängert sich die Probezeit automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung."
Wann muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen um die Frist einzuhalten und ab dem 01. August freigestellt zu sein??
folgende Konstellation:
Person A ist seit 01.06.2007 bei Firma B beschäftigt, möchte nun kündigen um ab dem 01. August nicht mehr bei der Firma beschäftigt zu sein.
Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Probezeit" folgendes geschrieben:
"Probezeit
Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fallen in die Probezeit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 2 Kalenderwochen verlängert sich die Probezeit automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung."
Wann muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen um die Frist einzuhalten und ab dem 01. August freigestellt zu sein??