wer kennt sich aus mit Arbeitsrecht?

powertube

L06: Relaxed
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katzenkeeper
hi all,

folgende Konstellation:

Person A ist seit 01.06.2007 bei Firma B beschäftigt, möchte nun kündigen um ab dem 01. August nicht mehr bei der Firma beschäftigt zu sein.

Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Probezeit" folgendes geschrieben:

"Probezeit

Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Fallen in die Probezeit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 2 Kalenderwochen verlängert sich die Probezeit automatisch um den Zeitraum der Unterbrechung."

Wann muss der Arbeitnehmer spätestens kündigen um die Frist einzuhalten und ab dem 01. August freigestellt zu sein??
 
die kündigung kann lauten:

"hiermit kündige ich fristgerecht zum 01.08.200X"

Diese sollte in schriftlicher form 2 wochen vor dem gewünschten austritttermin abgegeben werden.

würde ich so machen ...
wenn man nich in der firma ist dann einschreiben it rückschein und empfangsbestätigung.
 
schon klar, aber nur mit werktagen gerechnet oder inkl. sa und sonntag?

und den austrittstermin zum monatsende muss ich ja nicht berücksichtigen oder?
 
müsste man glaub ich im aktuellen fall am 18. einreichen, damit sie am 1. greift ... glaub ich ^^ ich hatte immer 4 wochen frist ,da hab ich einfach am letzten des alten monats meine kündigung abgegeben ... hat niemanden gestört ...
 
Öhm... seit wann gibts denn Kündigungsfristen in der Probezeit?
 
schon immer ... arbeitsvertrag lesen hilft ^^

meine ist 1 woche
 
Nein es ist im arbeitsvertrag geregelt, definitiv. lesen hilft. bei mir steht "innerhalb der probezeit 1 woche kündigungsfrist, danach gesetzliche regelungen". da fängt man dann mit 4 wochen an und hangelt sich auf mehrer monate hoch, je nach betriebszugehörtigkeit.
 
Ist mir auch neu, soweit ich weiß genügt ein Tschüß und man ist raus.
nein, ein "tschüss" genügt leider nicht (mehr). bei uns in österreich hat das etwas mit der arbeiter versicherung zu tun. da ist es nämlich sehr wichtig für die arbeitskammer zu wissen ob und wann du arbeitest, damit du in dieser zeit auch versichert bist.
 
In Deutschland muss es doch auch sowas wie eine Arbeiterkammer, Gewerkschaft, oder zumindest Arbeitsamt geben, die kennen sich dort besser aus.
 
Ist mir auch neu, soweit ich weiß genügt ein Tschüß und man ist raus.

Lol, in meiner ehemaligen Firma, war das der Fall. Da wurde aufgrund finanzieller Probleme mal kurzfristig entschieden fast alle Leute, die sich in der Probezeit (& Monate) befinden, raus zu kicken. Die kamen auf Arbeit, die depressiv machende Nachricht wurde überbracht und die konnten wieder heimgehen...:sad:
War so paar Monate her...
Und nix mit Frist. In dem Moment, wo der Arbeitgeber dich ner mehr will, darfst du gehen ! Die Gründe darf sich der Arbeitgeber natürlich behalten.
 
Je eher die Person kündigt um so besser. Und wenn der AG einem dann blöd kommt, dann kann man ja immer noch husten. In dem Fall müsste der AG dann den noch zustehenden Urlaub auszahlen.
 
Lol, in meiner ehemaligen Firma, war das der Fall. Da wurde aufgrund finanzieller Probleme mal kurzfristig entschieden fast alle Leute, die sich in der Probezeit (& Monate) befinden, raus zu kicken. Die kamen auf Arbeit, die depressiv machende Nachricht wurde überbracht und die konnten wieder heimgehen...:sad:
War so paar Monate her...
Und nix mit Frist. In dem Moment, wo der Arbeitgeber dich ner mehr will, darfst du gehen ! Die Gründe darf sich der Arbeitgeber natürlich behalten.

Genau genommen darf man auch ganz ohne Grund gekündigt werden.

In vielen Fällen steht nur so was drinnen wie "Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Firma XYZ usw..." oder ähnliches.

Rein Arbeitsrechtlich muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben, solange alle Fristen eingehalten werden und alle ausständigen finanziellen Verbindlichkeiten vergütet werden.

Wenn im Dienstvertrag nichts anderes steht, dann ist es halt so, dass man in der Probezeit jederzeit gehen kann, bzw. sich die Firma von einem trennt.

Kann ja durchaus sein, dass man in einer Firma anfängt und 2 Wochen später hätte man die Chance auf einen anderen Job, der einem viel besser gefällt, dann ist das natürlich praktisch. Dann sagt man einfach Auf Wiedersehen und geht in die nächste Firma.
 
Moin!
Ich bin auch Azubi...und in der Probezeit kannste kündigen wann du willst..wenn du eine Probezeit von 6 Monaten hast kann dein Chef am letzten Tag dich einfach so kündigen oder du ihm. Die Klausel 2 Wochen vor Beeindung der Probezeit greift hier nicht!!
 
Moin!
Ich bin auch Azubi...und in der Probezeit kannste kündigen wann du willst..wenn du eine Probezeit von 6 Monaten hast kann dein Chef am letzten Tag dich einfach so kündigen oder du ihm. Die Klausel 2 Wochen vor Beeindung der Probezeit greift hier nicht!!

Stimmt nicht ganz.

Wenn im Dienstvertrag drinnen steht, dass es in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gibt, dann ist diese sehr wohl von beiden Parteien einzuhalten.

Immerhin ist dieses Schriftstück - wie der Name schon sagt - ein Vertrag und da müssen sich beide daran halten.

Eine Klausel in einem Dienstvertrag ist nur dann ungültig, wenn sie eine Verschlechterung für den Dienstnehmer im Vergleich zum Kollektivvertrag darstellt.

Eine 2-wöchige Kündigungsfrist ist aber in diesem Fall keine Verschlechterung, sondern eine einfache Vereinbarung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm jo habs nochmal durchgelesen .. hätte nicht gedacht das es son schwachsinn wirklich gibt..kann man ja theoretisch gleich Probezeit kürzen...naja so weißte es halt 2 wochen vorher obde weg bist oder ned ;)
 
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