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- 17 Sep 2007
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Sony verschärft seine Nutzungsbedinungen
icht nur die PS3 bekam heute eine Aktualisierung. Auch die Nutzungsbedinungen des Systems wurden heute gleichzeitig von Sony überarbeitet und eingeführt. Diese beinhalten eine nicht unbedingt gravierende, aber ärgerliche Neuregelung.
Bei der 11. Regelung deutet Sony gemäß dem PlayStation Forum darauf hin, dass die einzelnen Inhalte der PS3/PSP ohne Vorankündigung durch Firmware-Updates geändert werden können. Die Aktualisierungen können zu Verlusten von Daten, Funktionen oder Dienstprogrammen führen.
SCEA haftet nicht für Schäden, Verlusten von Daten oder Funktionalitäten, die von jeglichen Aktualisierungen oder Wartungsdienstleistungen ausgehen. Das Unternehmen empfiehlt regelmäßige Back-Ups (Datensicherung) für die auf der Festplatte befindenten Daten.
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Nice Sony Fu you!
Verbraucherschutz anyone?
Das kann doch nicht ernsthaft zulässig sein.
INFO :
Wenn es die Lizenzbedinungen sind, die man beim Firmware-Update bestätigt, dann würde ich dazu raten, einfach nicht zu aktualisieren Ich habe die letzte Firmware-Aktualisierung schon ausgelassen. Für mich ist dieser Kram also nicht wirksam. Ich spiele mit der PS3 nur noch offline. Und alles andere kaufe ich mir für die Xbox. Ich würde die Hoffnung an eurer Stelle aber auch nicht aufgeben. Nur weil Sony es in seine Lizenzbedingungen reinschreibt, muss es noch lange nicht wirksam sein! Diese Sache schreit geradezu nach Unwirksamkeit. KEIN Unternehmen kann in Deutschland gegenüber einem Verbraucher die Schadensersatzpflicht bei Verschulden ausschließen! Wenn ihr also eine Rechtsschutzversicherung habt und tatsächlich so ein Fall bei euch eintreten wird, dann lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt! sony schreibt es wahrscheinlich nur deshalb rein, um in einen solchen Fall darauf verweisen zu können. Dann wird die Hälfte der Kundschaft schonmal aufgeben. Und die andere Hälfte wird Sony wahrscheinlich still und heimlich ohne Presseerklärung nach Schadensfall trotzdem abfinden (müssen), weil deren Rechtsanwälte auch wissen, dass solche Bedingungen unwirksam sind.
Das ist ungefähr genauso, wie wenn VW beim Bremsenwechsel in seinen AGB drin stehen hat, dass bei Unfall infolge defekter Bremsen, VW nicht haftbar gemacht werden kann. Echt lächerlich... aber vermutlich finden diese kleine Änderung bei Sony auch viele nicht so schlimm! Die Schadensersatzpflicht haben sie ja eh noch nie in Anspruch nehmen müssen. Wer braucht das also schon???
Also glaubt nicht Sony, was sie sagen stimmt einfach nicht!
Quelle : Viele news seiten + halt die neuen AGB´s -.-
icht nur die PS3 bekam heute eine Aktualisierung. Auch die Nutzungsbedinungen des Systems wurden heute gleichzeitig von Sony überarbeitet und eingeführt. Diese beinhalten eine nicht unbedingt gravierende, aber ärgerliche Neuregelung.
Bei der 11. Regelung deutet Sony gemäß dem PlayStation Forum darauf hin, dass die einzelnen Inhalte der PS3/PSP ohne Vorankündigung durch Firmware-Updates geändert werden können. Die Aktualisierungen können zu Verlusten von Daten, Funktionen oder Dienstprogrammen führen.
SCEA haftet nicht für Schäden, Verlusten von Daten oder Funktionalitäten, die von jeglichen Aktualisierungen oder Wartungsdienstleistungen ausgehen. Das Unternehmen empfiehlt regelmäßige Back-Ups (Datensicherung) für die auf der Festplatte befindenten Daten.
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Nice Sony Fu you!
Verbraucherschutz anyone?
Das kann doch nicht ernsthaft zulässig sein.
INFO :
Wenn es die Lizenzbedinungen sind, die man beim Firmware-Update bestätigt, dann würde ich dazu raten, einfach nicht zu aktualisieren Ich habe die letzte Firmware-Aktualisierung schon ausgelassen. Für mich ist dieser Kram also nicht wirksam. Ich spiele mit der PS3 nur noch offline. Und alles andere kaufe ich mir für die Xbox. Ich würde die Hoffnung an eurer Stelle aber auch nicht aufgeben. Nur weil Sony es in seine Lizenzbedingungen reinschreibt, muss es noch lange nicht wirksam sein! Diese Sache schreit geradezu nach Unwirksamkeit. KEIN Unternehmen kann in Deutschland gegenüber einem Verbraucher die Schadensersatzpflicht bei Verschulden ausschließen! Wenn ihr also eine Rechtsschutzversicherung habt und tatsächlich so ein Fall bei euch eintreten wird, dann lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt! sony schreibt es wahrscheinlich nur deshalb rein, um in einen solchen Fall darauf verweisen zu können. Dann wird die Hälfte der Kundschaft schonmal aufgeben. Und die andere Hälfte wird Sony wahrscheinlich still und heimlich ohne Presseerklärung nach Schadensfall trotzdem abfinden (müssen), weil deren Rechtsanwälte auch wissen, dass solche Bedingungen unwirksam sind.
Das ist ungefähr genauso, wie wenn VW beim Bremsenwechsel in seinen AGB drin stehen hat, dass bei Unfall infolge defekter Bremsen, VW nicht haftbar gemacht werden kann. Echt lächerlich... aber vermutlich finden diese kleine Änderung bei Sony auch viele nicht so schlimm! Die Schadensersatzpflicht haben sie ja eh noch nie in Anspruch nehmen müssen. Wer braucht das also schon???

Also glaubt nicht Sony, was sie sagen stimmt einfach nicht!
Quelle : Viele news seiten + halt die neuen AGB´s -.-

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