Hm... also ob das ne überraschende Klausel ist ist nicht so ganz einfach zu beurteilen.
Da muss man die gesamte Rechtssituation die normalerweise bei Dienstleistungsverträgen geschlossen werden berücksichtigen.
Wenn du nen BGB hast schau dir mal die §§ 312 b ff BGB an.
EVtl. greift aber auch schon eines der Klauselverbote mit oder ohne Wertungsmöglichtkeit der §§ 308 f ein.
Aber auch hierzu musst du die normalerweise vorliegende gesetzliche Lage kennen. Hier ist aber (so weit ich das nach kurzem Durchblicken sagen kann) auch keines ersichtlich, dass einschlägig sein könnte.
Ich schau mir das nochmal eben an und schreib gleich ein bißchen mehr dazu.
Das die Leistungen zurückzugewähren sind ist vollkommen normal und steht auch so im Gesetz, denn durch den Widerruf wird der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt.
Heisst eigentlich nix anderes, dass du im konkreten Fall wahrscheinlich das Geld an die bezahlen müsstest , was eine SMS normalerweise kostet.
Ausserdem ist es auch komisch, dass sie dir ein 8 tägiges Widerrufsrecht einräumen wollen, das beträgt nach dem Gesetz normalerweise 14 Tage. Ob man das in AGB ändern darf weiß ich nicht ganz genau, glaube aber eher nicht. (Sehr wahrscheinlich dass sie nach § 307 I, II Nr.1 ungültig ist).
Wenn die Klausel in den AGB nicht gültig ist, dürfte die Frist im Übrigen auch noch gar nciht zu laufen angefangen haben, weil du nicht ordnungsgemäß belehrt wurdest nach § 355 II.
EDIT: Habe jetzt noch ein wenig gelesen (aber wirklich nur ein wenig, ist halt schon spät

) und sage zu der Klausel mit dem in Anspruchnehmen der Dienstleistung mal.
Insgesamt würde ich sagen ist es sehr wahrscheinlich, dass die sich auf die Klausel nich stützen können.
1. könnte es sich (wie oben angedeutet) um eine überraschende Klausel nach § 305 c I handeln.
Bei den Klauselverboten der §§ 308 folgende habe ich keines gefunden.
2. könnte aber auch hier § 307 I iVm. II Nr. 1 eingreifen. Auch hier halte ich das für wahrscheinlich, ne Begründung reiche ich morgen nach.
Somit dürfte dein Widerrufsrecht ganz normal nach §§ 312 b ff, 355 bestehen. Also wäre es zunächst einmal wichtig, dass du denen fristgerecht eine Widerrfuserklärung schickst. (Falls es doch zulässig war die Frist auf 8 tage zu verkürzen)