Bei der Bewertung des amerikanischen Rechssystems ist keine Übertreibung möglich. Neulich fragte mich ein Kollege (im Beisein eines Richters am Bundesarbeitsgericht) ob ich schonmal in den USA gearbeitet hätte. Ich sagte Ihm, daß ich leider nicht in die USA einreisen könnte, da ich aus Prinzip nur in demokratische Länder fahre.
Erst schockiertes Schweigen - kurzes Nachdenken - *grmumel Gewaltenteilung_Caselaw_murmelsubsummier* - grinsen - nicken.
So ist das.
Allerdings muß die News wie folgt relativiert werden. Zum einen "könnte" das Mädchen durchaus eine Freiheitsstrafe bekommen - sie ist nicht zu jung. Auch in Deutschland können Kinder ab 14 Jahren ins Gefängnis kommen. Und weils so hart klingt, nennt mans flugs um in "Jugendstrafe" und begrenzt die Höchstdauer auf 10 Jahre. Kinderzimmer ohne Ausgang.
Auch in Deutschland würde das Mädchen bestaft werden wegen Verbreitung pornografischer Schriften, § 184 StGB i.V.m. §§ 1, 2 JGG, so die Internetseite keinen Schutz vor Jugendlichen bietet. Dies weil Schutzzweck der Vorschrift der Schutz der Jugendlichen ist - und da kommt es natürlich nicht darauf an, wer auf den Fotos zu sehen ist. Zu prüfen wäre allenfalls noch, ob ein bedingter Vorsatz vorhanden war, daß auch Jugendliche die Bilder sehen. Und das kann im vorliegenden Fall wohl bejaht werden. Denn wer im Internet veröffentlichen kann, der weiß auch, wie leicht der Zugriff ist.
Der Kindesmissbrauchsvorwurf ist natürlich mal wieder ein Paradebeispiel für das Rechtsverständnis USA.
Ich bezweifele allerdings, daß auch so verurteilt wird. Denn verhaftet wurde sie von Polizisten und die sind (auch oft in Deutschland) juristische Vollpfosten. Wie die den Vorgang bezeichnen ist nicht maßgeblich.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover hatte ich auch Akten zu bearbeiten, wo die Police "Ermittlung wg. versuchten Mordes" draufgeschrieben hat und ich nachher die versuchte Körperverletzung wegen Geringfügigkeit eingestellt habe. Man wird sehen, wie die Gerichte hier entscheiden.
Gruß
INCAS.