LuftsicherungsG 14,3 - moralisch zu rechtfertigen?

Kotanji

L05: Lazy
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25 Okt 2002
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So.. sicher habt ihr alle mehr oder weniger mitbekommen, dass ab sofort auf Befehl des Verteigungsministers Zivilflugzeuge in deutschem Luftraum abgeschossen werden dürfen, wenn die Gefahr eines terroristischen Anschlags mit eben diesem Flugzeugt droht.. nun tötet man damit ja unschuldige Passagiere.. mich würde mal einfach interessieren, wie §14,3 LuftsichG (oder wie immer man das ablürzt) mit dem Recht auf Leben und letztlich der Menschenwürde vereinbar sind.. oder, für alle Nichtjuristen: darf der Struck unschuldige Leute einfach so abschießen?
Keine Ahnung, ob sich jemand traut, zu antworten, aber wenn, schießt los! :P
 
wenn man unbedingt will daß ein flugzeug in ein anderes gebaeude atomkraftwerk oder so etwas in der art fliegt dann nein natuerlich nicht
 
ganz schwierige Situation...und würde im Fall der Fälle sicherlich auch viel Diskussionen und Ärger geben. Aber ich würde es machen.

Das wohl vieler ist wichtiger als das wohl von einzelnen.


Hoffen wir einfach das es nicht dazu kommt.
 
Ich glaube das ist das einzige Argument: Um das Wohl vieler zu schützen, müssen halt die wenigen dran glauben.

Ja, man kann nur hoffen das sich diese Frage nicht allzuoft gestellt wird. Das ist wirkich ein Thema, welches nur mit der "Kneifzange" angefasst werden kann.
 
andirass schrieb:
g

Das wohl vieler ist wichtiger als das wohl von einzelnen.

Ahm, nicht in unserem Rechtssystem ;)
Das ist ja gerade das Problem..

EDIT: Beziehungsweise, nicht grundsätzlich.. auf jeden Fall nicht bei Menschenwürde und -leben: der Staat kann von keinem Unschuldigen verlangen, sich für andere (und seien es auch noch so viele) zu opfern.. das ist eine der wichtigsten Lehren aus dem 3.Reich
 
Ich sehe da kein Problem drin, solche ein Flugzeug abzuschiessen. Hört sich im ersten Moment hart an, steht aber in keinem Verhältnis zum Schaden, den es anrichten kann. Wenn ein Flugzeug in terroristischer Gewalt ist, ist es SEHR unwahrscheinlich das das Ganze gut ausgeht.

Und was kann man eher verantworten: Ein Flugzeug mit 200 Passagieren abzuschiessen oder zuzulassen, das dieses Flugzeug in ein Atomkraftwerk stürzt und eine noch größere Katastrophe auslöst.
 
Lol, war das davor nicht möglich?

Naja die Politiker.. Klingt bestimmt ganz kuhl.. Ob die Tornados so etwas überhaupt packen?

/ajk
 
Natürlich war sowas vorher irgendwie möglich, aber es gab für solch einen Fall noch keine geregelten Maßnahmen und Gesetze, d.h. evtl hätte bei solch einem Fall nur Panik geherrscht und es wäre zu spät um Reagieren zu können, wenn man sich noch das OK holen muss.
 
Vorher war es meines Wissens nach nicht möglich... und außerdem, Leute: wie schon oben geschrieben: in Sachen Menschenleben verbietet sich jedes Abwägen.. man kann nicht sagen, "1000 Leben sind schützenswerter als 1 Leben", zumindest, ich wiederhole es: nicht im deutschen Recht


EDIT: Wer mir nicht glauben will, kann sich ja mal den Artikel durchlesen: http://www.zeit.de/2004/29/Abschussgesetz


"Käme etwa der Staat der erpresserischen Forderung von Terroristen nach, einen Unschuldigen vor laufenden Kameras öffentlich hinzurichten, weil sich nur so die angedrohte Zündung einer versteckten Atombombe in einer deutschen Großstadt verhindern lässt, so handelte er ohne Zweifel unrecht. Wer das nicht glauben mag, stelle sich vor, er selbst sei der Hinzurichtende. Grundrechte sind anti-utilitaristisch. Sie schützen den einzelnen, nicht den jeweils größten allgemeinen Nutzen.Wäre es anders, so wären sie keine Grundrechte."
 
Das Deutsche Recht kann jederzeit geändert werden. Und das wird wohl weniger schwierig sein als das Grundgesetz.

"Wir haben eine Drohung bekommen von einer Terrororganisation! Der BND hat stichhaltige Beweise das ein Anschlag mit einem Flugzeug geplant ist! Daher musste ein sondergesetz eingeführt werden welches BlaBlaBla"

-> Durchgepeitsch durch den Bundestag/Bundesrat und Schluß.

Tjo ist halt grad Machtkampf in DE. Die AMIhörigen gegen die Nationalisten gegen EUheinis gegen sonstwen usw usw..

Karten werden neu Gemischt.

/ajk
 
/ajk schrieb:
Das Deutsche Recht kann jederzeit geändert werden. Und das wird wohl weniger schwierig sein als das Grundgesetz.

"Wir haben eine Drohung bekommen von einer Terrororganisation! Der BND hat stichhaltige Beweise das ein Anschlag mit einem Flugzeug geplant ist! Daher musste ein sondergesetz eingeführt werden welches BlaBlaBla"

-> Durchgepeitsch durch den Bundestag/Bundesrat und Schluß.

Tjo ist halt grad Machtkampf in DE. Die AMIhörigen gegen die Nationalisten gegen EUheinis gegen sonstwen usw usw..

Karten werden neu Gemischt.

/ajk

wie schon oft gesagt.. wer keine Ahnung hat, sollte es lassen

EDIT: lol, wirklich.. was meinst du, worum es hier geht, wenn nicht um Grundrechte?.. bitte, informier dich etwas.. bevor du hier wieder mit absolutem Blödsinn kommst.. kein Gesetz, das der Btag/Brat verabschiedet, kann gegen das Grundgesetz gerichtet sein...
 
jo kotanji.. Genauso wie der große Lauschangriff oder wa?

Das Grundgesetz wurde schon öfters "einfach so" geändert.



/ajk
 
/ajk schrieb:
jo kotanji.. Genauso wie der große Lauschangriff oder wa?

Das Grundgesetz wurde schon öfters "einfach so" geändert.



/ajk

Der "Lauschangriff" bezieht sich auch auf Freiheitsrechte (Schutz der Wohnung, zum Beispiel), das hat nichts mit dem Recht auf Leben zu tun. Das Grundgesetz kann verändert werden, aber nicht unbegrenzt - und "einfach so" geht das bestimmt nicht. Fundamentale Prinzipien (wie das Verbot der Abwägung bei Menschenleben) sind überhaupt nicht änderbar..
EDIT: aber ich seh schon, dass du dich anscheinend nicht so gut auskennst.. falls du also noch Fragen hast, immer her damit - solange INCAS hier nicht auftaucht, kann ich das juristische Zeugs ja übernehmen ^^
 
Und der Verbot der unterstützung eines Angriffskrieges auch oder was? Betrifft ja auch Menschenleben oder nicht?
Bomber starten zu lassen von Deutschland aus..

Ich weiß zwar worauf Du hinauswillst, aber ich bin mir sicher das die Rechte einfach nicht beachtet werden wenn es darauf ankommt.

/ajk
 
Najo, dass sie nicht beachtet werden, kann gut sein.. sieht man ja am Abschussgesetz ganz gut :)
Naja, aber sonst.. wann sind zum letzen mal Bomber von Deutschland aus in den Angriffskrieg geflogen?
 
Nunja,der Threadtitel wirft ja zuallerst nicht die Frage nach der Gesetzeslage auf,sondern ob die Entscheidung moralisch vertretbar ist.

Und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt der die Frage so schwierig erscheinen lässt.
Moral ist ein schlüpfriges Feld,ein amorphe Masse,von vielen Faktoren geprägt und immerwieder durch den "Zeitgeist" mutiert.
Wen also opfern?
Die Wenigen zum Schutz der Mehrheit ??
Ein Frage über die der "Gutmensch" der Gesellschaft schmerzhaft stoplern muß,schließlich impliziert die Frage daß so verhasste Wörtchen "Tod"/"töten",so oder so.

Aber spielen wir den worst-case mal gedanklich durch.
Ein Flugzeug in Hand von Terroristen,Anflugziel eine öffentliche Einrichtung,Staatsterritorien,gar ein Kraftwerk.
Wie wahrscheinlich ist die Möglichkeit,daß die Passagiere überleben würden,so oder so ?

Mir ist die Rechtslage sehr wohl bekannt,die besagt,daß jedes einzelne Lebens schützenswert ist,und es ein Recht der Mehrheit in diesem Falle nicht gibt ABER: In solchen (un-)-vorstellbaren Horrorszenarien ist es ratsamer die anscheinend "eiskalte" Logik der Gefühlslage vorzuziehen.
Nur MEINE Meinung!
 
Jaja, ist schon in Ordnung.. ich bin ja an Meinungen interessiert, die Rechtslage ist eigentlich klar - oder, besser, sie war es, bevor diese Gesetzesänderung kam..
Ich bin der Meinung, dass mann den Abschuss (mal ganz unhabhängig vom Grundgesetz) auf jeden Fall utilitaristisch rechtfertigen kann - nur sollte man sich dann bewusst sein, dass man dann ein Verbrechen an unschuldigen Menschen begangen hat.
...
 
Kotanji schrieb:
Jaja, ist schon in Ordnung.. ich bin ja an Meinungen interessiert, die Rechtslage ist eigentlich klar - oder, besser, sie war es, bevor diese Gesetzesänderung kam..
Ich bin der Meinung, dass mann den Abschuss (mal ganz unhabhängig vom Grundgesetz) auf jeden Fall utilitaristisch rechtfertigen kann - nur sollte man sich dann bewusst sein, dass man dann ein Verbrechen an unschuldigen Menschen begangen hat.
...

Ich hätte zwar nicht gedacht,daß ich das so schnell mal zu einem deiner Post schreiben werde,aber:
100 % agree ;)

Und die Schuldfrage,nunja wir sind doch inzwischen ganz gut darin,unsere Betroffenheit solange im Scheinwerferlicht verwischen zu lassen,bis sie zur schweigenden Vergangenheit geworden ist,und niemanden mehr stört.
Gegen die leisen bis akuten Gewissensbisse sollen ja schon einige wirksame Mittelchen auf dem Markt sein,obwohl ich schätze "Macht" betäubt auch ganz gut.
 
Hm, jaja... vermutlich hast du recht.. ich als Verteidiungsminister würde mich allerdings danach umbringen..
und.. ich weiß nicht, ob das so klar von mir war, aber ich sagte, man KANN es utilitaristisch rechtfertigen.. die Möglichkeit besteht, aber ich persönlich rechtfertiges es keinesfalls damit, damit das klar ist ;)
Für mich ist es durch nichts zu rechtfertigen.. man kann vielleicht Argumente anführen, warum es trotz allem besser ist, das Flugzeug abzuschießen, und vermutlich würde ich es als Verantwortlicher auch tun, aber zu rechtfertigen.. ist es in meinen Augen nicht.
 
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