So.. sicher habt ihr alle mehr oder weniger mitbekommen, dass ab sofort auf Befehl des Verteigungsministers Zivilflugzeuge in deutschem Luftraum abgeschossen werden dürfen, wenn die Gefahr eines terroristischen Anschlags mit eben diesem Flugzeugt droht.. nun tötet man damit ja unschuldige Passagiere.. mich würde mal einfach interessieren, wie §14,3 LuftsichG (oder wie immer man das ablürzt) mit dem Recht auf Leben und letztlich der Menschenwürde vereinbar sind.. oder, für alle Nichtjuristen: darf der Struck unschuldige Leute einfach so abschießen?
Keine Ahnung, ob sich jemand traut, zu antworten, aber wenn, schießt los!
Keine Ahnung, ob sich jemand traut, zu antworten, aber wenn, schießt los!
