Emulatoren - Dolphin

Naru

L99: LIMIT BREAKER
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Naru
Da die Diskussion aufkam wie es rechtlich mit den Emulatoren und Roms steht, dacht ich mir einen Thread aufzumachen um über die Rechte aufzuklären, die man mit dem Kauf von Hardware und Software eigentlich erwirbt.

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1. Ab wann sind Emulatoren und Roms legal und ab wann nicht?


Zu den Emulatoren:


Emulatoren nutzen => Grundsätzlich legal. Klassisches Beispiel ist der Dolphin-Emulator

Emulatoren nutzen die ein BIOS benötigen => Grundsätzlich illegal, außer man hats eben drauf den BIOS eigens z.B. aus der PS1 zu ziehen.



Zu den Roms:

Eigene Roms erstellen => Grundsätzlich legal, man hat nämlich für den Inhalt bezahlt. Wenn das Werk aber kopiergeschützt ist, gelten besondere Regelungen. Näheres unter Kopierschutz (Punkt 2).
Roms runterladen, dabei das Game haben => Illegal, immerhin zieht man ein Rom welches illegal weiterverbreitet wird. Da ist es vollkommen egal ob man das Game besitzt.

Rom runterladen, dabei das Game nicht haben => Brauch ich nicht beantworten. Natürlich illegal.



Das wird es auch vom Dolphin-Emulator eigens sehr schön zusammengefasst:

Wo kann ich Spiele ISOs/ROMs herunterladen?​

Kurze Antwort: Machst du nicht. Kaufe deine Spiele und dumpe sie mit einer Wii.
Lange Antwort: Das Herunterladen von kommerziellen Spielen ist illegal und deshalb missbilligen die Dolphin Entwickler diese Aktionen. Es ist auch illegal, Spiele herunterzuladen, die du bereits gekauft hast. Du brauchst nicht unbedingt selbst eine Konsole, du kannst einfach ein Spiel kaufen und es mit der Konsole eines Freundes dumpen. Das Kopieren eines Spiels von Freunden andererseits ist wieder illegal.
Wenn du deine Spiele mit einer Wii dumpen willst, solltest du den Homebrew-Kanal installieren und ein Programm wie CleanRip verwenden.






2. Was ist mit dem Kopierschutz? [EU Recht]

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Auch die Umgehung des Kopierschutzes ist laut EuGH erlaubt wenn keine rechtswidrige Absicht verfolgt wird (Weiterverbreiten, Öffentlich machen). Der Kopierschutz genießt keinen rechtlichen Schutz in Bereichen die rechtlich vom Urheberecht gar nicht geschützt sind.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil entschieden, dass das Umgehen von DRM-Maßnahmen im Rahmen sogenannter Homebrew-Software zu gewerblichen Zwecken legal ist, solange diese Software nicht vordergründig rechtswidrig genutzt wird. Konkret ging es um den Fall eines italienischen Händlers, der Nintendo-Konsolen mitsamt verändertem Betriebssystem vertrieb. "Solange es der Nutzung von eigenentwickelter Software und nicht dem Spielen und Verbreiten raubkopierter Software dient, ist es laut einem Urteil des EuGH legal, den Kopierschutz auf Spielekonsolen bewusst zu umgehen."


Der EuGH hat entschieden, dass der Hersteller eine wirksame technische Maßnahme treffen darf, um Missbrauch zu verhindern. Der Rechtsschutz der Richtlinie 2001/29/EG gelte aber nur für solche technischen Maßnahmen, „die diejenigen nicht genehmigten Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder Verbreitung von Werken verhindern oder unterbinden sollen, für die die Genehmigung des Inhabers eines Urheberrechts erforderlich ist”, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung. Es dürften aber keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagt werden, die einen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken haben.


Ein italienisches Gericht hat in Luxemburg angefragt, ob der technische Schutz der Nintendo-Konsolen vor illegalen Kopien vom Urheberrecht gedeckt ist. Neben Raubkopien ist nämlich auch legale, von Nintendo unabhängige Software nicht kompatibel. Das könnte zu weit gehen, gaben die Richter zu bedenken.
Dieser Rechtsschutz gelte jedoch nur, wenn die getroffene Maßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahre. Nintendo dürfe die Konsolen zwar vor illegalen Spielen schützen. Wenn die Umgehung dieses Schutzes aber ausschließlich eine andere Funktion habe als die Nutzung illegaler Spiele, dürfe dies nicht untersagt werden.

Also müsse das italienische Gericht prüfen, ob auch andere, gleich wirksame Kopierschutzmechanismen in Betracht kämen, die jedoch im Übrigen weniger einschränkend wirken. Ebenso könne das Gericht der Frage nachgehen, zu welchen Zwecken die von PC Box vertriebenen Konsolen häufiger eingesetzt werden.



Als Schlussanmerkung aber noch, dass die Thematik rechtlich hochdiskutiert wird und daher dies lediglich als Darstellung der Debatte zu betrachten ist.
 
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