ebay stress

Duke Raoul schrieb:
Würd mir nen Käufer mit Anfechtung des Vertrages kommen würd ich mal derb Schmunzeln und sagen "Joh geh zu meinem Anwalt."
Es geht um 44 €.

Es ist doch klar, daß es bei dem kleinen Streitwert wohl nicht vor Gericht entschieden wird. Aber die Rechtslage außergerichtlich darzulegen hilft bei der Einigung, insoweit verstehe ich Deinen Einwand nicht. Wenn das Geld noch nicht bezahlt wurde, dann taugt die Erklärung als Begründung, warum kein Geld gezahlt werden wird. Ebenso als Erklärung für einen unfreien Rückversand oder als Rechtfertigung gegenüber Ebay.

:-?
INCAS
 
incas1 schrieb:
Wenn das Geld noch nicht bezahlt wurde, dann taugt die Erklärung als Begründung, warum kein Geld gezahlt werden wird. Ebenso als Erklärung für einen unfreien Rückversand oder als Rechtfertigung gegenüber Ebay.

:-?
INCAS

Ich ging einfach mal davon aus dass das Geld schon bezahlt wurde und zurück geklagt werden soll.
 
Warum soll der Käufer zu seinem Anwalt gehen? Wenn der Käufer nicht zahlt ist es am Verkäufer zu seinem Anwalt zu gehen^^. Oder er gibt ne Negative Bewertung. Dann allerdings kann man sich mit eBay kurzschließen.
 
@AcRo, Duke Raoul
Tatsächlich muß der Käufer möglicherweise zum Anwalt gehen, wenn er das Geld schon bezahlt hat. Hier hat Duke Raoul recht. Wobei "Anwalt gehen" auch nur ein Platzhalter ist. Man kann ja auch erstmal ohne Anwalt seine Rechte geltend machen. Viele besonders unerfahrene Verkäufer strecken schnell die weiße Fahne raus, wenn sie erst den Mahnbescheid in der Hand halten.

@seven
Jammerst Du noch, oder liest Du schon? (Frei nach IKEA)
Die Frage ob das Geld schon geflossen ist, steht hier jetzt schon länger im Raum. Äußere Dich doch mal dazu. Auch die Rechtslage ist hier besprochen worden, allerdings ohne Kommentar von Dir. Wolltest Du hier eine Lösung, oder Dich nur offiziell über Ebay ärgern? Dann nämlich spare ich mir nächstens die Zeit und den Rechtsrat.

Gruß
INCAS.
 
Also danke incas für deinen fundierten Rat (Ohne dich würd ich hier gar nix für mein späteres Leben lernen also sowas was auch mal relevant sein könnte)
Ich sag das mal so für mich.
 
djatzmo schrieb:
Limited Edition habe ich noch nie was gehört! Wenn er Pech hat, ist es sogar noch eine NTSC Version!!!

Sehe ich nicht unbedingt als Pech, sondern eher als Anreiz, sich gleich den dazugehörigen NTSC-Cube zuzulegen, womit er schon jetzt RE4 ohne Extraanschaffungen (Freeloader) zocken könnte. :P
 
Ja danke incas. Auch wenn sich der Threadersteller scheinbar nicht dafür interessiert, ich denke der ein oder andere lernt trotzdem was durch deinen Rat. Also bitte weitermachen, du redest ja nicht gegen eine Wand ;)
 
Ich ersteigere in Regel nicht soviele Sachen bei Ebay, habe aber bis jetzt immer gute Erfahrungen damit gemacht.

Jetzt hat es mich auch erwischt. Ich habe mir ein Polo-Shirt ersteigert, welches von der Farbe nicht dem im Angebot entspricht. Ich habe versucht den Verkäufer per E-Mail zu erreichen um das Shirt zurückzusenden.

Die Mailbox ist voll. Der Kerl hat auch noch den Mut Flyer ins Paket zu legen, die auf einen Onlineshop verweisen, der fast identisch zu seinem Usernamen ist. Den Shop hab ich schon angeschrieben, der jegliche Verbindungen zu Ebay abstreitet.

Im Telefonbuch steht der Kerl auch nicht.

Was kann ich hier tun?
 
Verkauf das Teil doch einfach wieder über ebay ... was hatest du denn gelöhnt für das Teil?
 
Naja, du könntest wenigstens den Schaden ein wenig eindämmen. Zurücknehmen muss ers nicht, wenn er nicht ausdrücklich gesagt hat, dass das Shirt genau die Farbe wie auf dem Bild hat.
 
AcRo schrieb:
Naja, du könntest wenigstens den Schaden ein wenig eindämmen. Zurücknehmen muss ers nicht, wenn er nicht ausdrücklich gesagt hat, dass das Shirt genau die Farbe wie auf dem Bild hat.

Es stand was von leichten Farbabweichungen in der AGB. Aber Logo in Grün und nicht in Rot ist für mich keine leichte Farbabweichung. :-?
 
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