incas1
L06: Relaxed
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Duke Raoul schrieb:Würd mir nen Käufer mit Anfechtung des Vertrages kommen würd ich mal derb Schmunzeln und sagen "Joh geh zu meinem Anwalt."
Es geht um 44 .
Es ist doch klar, daß es bei dem kleinen Streitwert wohl nicht vor Gericht entschieden wird. Aber die Rechtslage außergerichtlich darzulegen hilft bei der Einigung, insoweit verstehe ich Deinen Einwand nicht. Wenn das Geld noch nicht bezahlt wurde, dann taugt die Erklärung als Begründung, warum kein Geld gezahlt werden wird. Ebenso als Erklärung für einen unfreien Rückversand oder als Rechtfertigung gegenüber Ebay.
:-?
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