+++ 10:35 Strafrechtler: Impfverweigerer haben kein Recht andere Menschen zu gefährden +++
Das Grundgesetz gibt nach Auffassung des Strafrechtlers Gunnar Duttge Impfverweigerern nicht das Recht, andere Menschen durch uneinsichtiges Verhalten zu gefährden. Duttge, Leiter der Abteilung für Medizin- und Biorecht an der Universität Göttingen, äußert sich in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, ist ein weit verbreiteter Irrtum", so Duttge. "In Wirklichkeit kann der Staat unter Wahrung des Ordnungsrahmens der Grundrechte sehr viel machen." Die Angst vieler Politiker vor ablehnenden Urteilen aus Karlsruhe sei übertrieben. "Das Menschenbild des Grundgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nie das eines isolierten souveränen Individuums", erklärt Duttge. Stets habe Karlsruhe von der "Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit" des Einzelnen gesprochen. Der juristische Maßstab bleibe - in welcher Lage auch immer - die Frage der Verhältnismäßigkeit: "Der Staat darf sukzessive eskalieren, um Leib und Leben von Menschen zu schützen." Wenn in der Pandemie eine Situation erreicht werde, in der aus medizinischer Sicht jeder mitwirken muss, um eine Gefahr für alle abzuwenden, "dann muss man es machen".