Umfrage Cannabis legalisieren? Ja oder Nein

Sollte Cannabis legalisiert werden?

  • Ja

    Stimmen: 120 58,8%
  • Nein

    Stimmen: 57 27,9%
  • Ist mir egal!

    Stimmen: 27 13,2%

  • Stimmen insgesamt
    204
Verstoß ordentlicher Diskussionskultur
Ich habe Konsumenten von Suchtmitteln als Suchtkranle bezeichnet. Was eine Beleidigung! Unfassbar. Man sollte mich bannen!

Du hast einfach absolut keine Ahnung, wovon du laberst und bist 100 % faktenresistent.

cannabis macht wissenschaftlich bewiesen nicht in dem sinne süchtig wie es nikotin, alkohol, zucker usw machen. soviel zum thema faktenresistenz bei dir und auch ist man nicht direkt krank wenn man eines der genannten suchtmittel wie du sie so schön nennst konsumierst. also ja du gehörst defintiv gebannt und wenn ich selbst kinder in der schule hättest in der du unterrichtest würde ich defintiiv da mal nachfragen wie jemand der so krank mit vorurteilen belastet ist so einen beruf richtig ausüben will
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ihr könnt euch gerne an der Begrifflichkeit aufhängen. Das ist mir völlig egal. Ich halte jemanden, der potenziell riesige Konsequenzen in gesundheitlicher, finanzieller, rechtlicher und sozialer Sicht in Kauf nimmt, um ein anhaltendes, ununterdrückbares Bedürfnis nach einem Suchtmittel zu befriedigen, für suchtkrank. Wenn wir es nicht als Krankheit deklarieren, ist das zudem ein weiteres Argument gegen die Legalisierung

Ansonsten können wir auch aufhören von Suchtmitteln zu sprechen.
Was Du hier beschreibst, trifft nunmal nicht auf jeden Konsumenten einen Suchtmittels zu, oder siehst Du das etwa anders? Trotzdem macht es Sinn weiterhin von Suchtmitteln zu sprechen, da Konsumenten, auch wenn sie die klinischen Kriterien für eine Suchterkrankung nicht erfüllen, ein erhöhtes Risiko haben eine solche zu entwickeln.
 
:ugly:
Ich habe Konsumenten von Suchtmitteln als Suchtkranle bezeichnet. Was eine Beleidigung! Unfassbar. Man sollte mich bannen!

Du hast einfach absolut keine Ahnung, wovon du laberst und bist 100 % faktenresistent.
Konsum ist keine Sucht. Suchtmittel machen unterschiedlich süchtig. Alkohol ist auch ein Suchtmittel. Trotzdem sind bei weitem nicht alle, die Alkohol konsumieren, Alkoholiker*innen. Du kannst gerne für dich entscheiden, abstinent zu leben. Tue ich im Übrigen auch. Aber höre bitte auf, Leute derart abzuurteilen, nur weil sie maßvoll legale Drogen konsumieren. Und selbst wenn sie es nicht maßvoll tun, dann ist es kein Grund sie zu verurteilen, sondern ein Grund, ihnen zu helfen.
 
Was Du hier beschreibst, trifft nunmal nicht auf jeden Konsumenten einen Suchtmittels zu, oder siehst Du das etwa anders? Trotzdem macht es Sinn weiterhin von Suchtmitteln zu sprechen, da Konsumenten, auch wenn sie die klinischen Kriterien für eine Suchterkrankung nicht erfüllen, ein erhöhtes Risiko haben eine solche zu entwickeln.

das ding ist man kann von mir aus bei cannabis von einem suchtmittel sprechen (anzukreiden wäre für mich dann nur die doppelmoral wenn man den begriff dann nicht auch für andere suchtmittel wie videospiele, fernsehen, zucker, nikotin usw gebraucht, wobei einige von denen sogar noch körperlich abhängig machen). man darf ruhig auf die gefahren von cannabis hinweisen. für die legalisierung gibt es pro und contra argumente, für mich überwiegen die pro argumente bei weitem aber es ist definitiv eine abwägung
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
:ugly:
Ich habe Konsumenten von Suchtmitteln als Suchtkranle bezeichnet.

Ziemlich undifferenziert, meinst du nicht. Das würde jeden, der mal zu einem Suchtmittel greift, und davon gibt es viele, automatisch zu Suchtkranken machen.
Damit wäre ehrlich gesagt der Großteil der Menschheit suchtkrank, da immer irgendwo was geballert, gezogen, gegessen, geraucht oder getrunken wird.
 
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:ugly:
Ich habe Konsumenten von Suchtmitteln als Suchtkranle bezeichnet. Was eine Beleidigung! Unfassbar. Man sollte mich bannen!

Du hast einfach absolut keine Ahnung, wovon du laberst und bist 100 % faktenresistent.

Also ist jemand der ein Bier am See im Sonnenschein trinkt ein Suchtkranker. :coolface:
 
In welchem Urteil meinst du?
In dem, was du hier verlinkt hast.

1. a) Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht.
Art. 2 Abs. 1 GG schützt jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 <152>). Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist allerdings nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 6, 32 <41>; 54, 143 <146>; 80, 137 <153>). Dazu kann der Umgang mit Drogen, insbesondere auch das Sichberauschen, aufgrund seiner vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht gerechnet werden.
 
Ja aber das verstehe ich nicht, warum ist es dann im Grundgesetzt verankert?
Dieser Auffassung war lediglich ein Richter eines Landgerichts. Das BVerfG hat diese Auffassung aber eindeutig verneint. Das Recht auf Rausch ist also nicht im Grundgesetz verankert. Hier ist das alles etwas verständlicher formuliert als das schreckliche Juristen-Deutsch des Urteils. ;)

 
Ein Recht auf Rausch bzw. Drogenkonsum ist im Grundgesetz sehr wohl im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit indirekt verankert und damit grundrechtlich geschützt. Das BVerfG hat hier lediglich der Auffassung widersprochen, dass Drogenkonsum ein so integraler Bestandteil der menschlichen Selbstbestimmung sei, dass dieser den gesetzlichen Beschränkungen der allg. Handlungsfreiheit entzogen sei.
 
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