Ich glaube nach deutschem Gesetze ist das Emulieren von Systemen dann wirklich explizit legal, wenn die Gefahr besteht, daß vielleicht die alte Technologie verloren geht. z.B. kann man die C64 Disketten ja auch nur auf den Original-Laufwerken lesen und so müssen sie alt für einen Emulator aufbereitet werden. Im Falle des C64 wären das dann eben die D64, TAP oder PRG Dateien. Auch der gute alte
"Heimcomputer" KC aus DDR Zeiten wurde ja fast nur mit Kassetten gefüttert, welche ja auch irgendwann ihre Magnetisierung verlieren. Auch funktionstüchtige KC's wird es (im Gegensatz zum C64) nicht mehr lange geben. Und dann muss man eben emulieren. Auch manche Firmen brauchen ja auch noch manchmal die Daten von nun emulierten, ehemals eingesetzten Computersystemen.
Wer hat zum Beispiel schon noch 8" Diskettenlaufwerke, Lochkartensysteme oder diese alten riesigen Bandlaufwerke zu Hause. Aber es kann durchaus manchmal schneller gehen als man denkt. Manch ein Datenträger ist ja bereits heute nur noch mit wirklichen alten Geräten lesbar.
Aber ob das auch auf Videospielsysteme anzuwenden ist, ist eher unklar. Aber auch die alten VCS Konsolen oder andere Spielemaschienen mit EPROM Modulen gibt es ja auch nicht ewig. Es sei denn beim Sammler. Und dann muss man eben die Module auslesen.
Ich glaube jedoch kaum, das man allein mit der Begründung, die Daten auch für die Zukunft noch lesbar machen zu wollen, bei
aktuellen Systemen durchkommt.