Berlin,der 20.08.2007
Beschluss zur Disqualifaktion
Sehr geehrter Herr NIN KIDD,
laut unseren Akten haben Sie die Vertragsbedingungen verletzt und werden somit absofort von der sogenannten "N-Force" ausgeschlossen.
Nach §69 Absatz 7 ist es unterstattet,eine nicht Nintendo Konsole bzw. einen Handheld zu besitzen.Durch Ihren beabsichtigten Kauf einer Xbox 360,haben Sie somit diese Vertragsklausel gebrochen.
Wir möchten Sie bitten,freiwillig aus diesem Club auszutreten,bevor wir Sie gerichtlich belangen müssen.
Hochachtungsvoll
Ricardo Quaresma
Anwaltskanzlei Quaresma & co.
11786 Berlin
Tele.-Nr.:09005666666
Nur das die X-Box meiner Freundin gehört
